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   BVerfG, 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95   

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https://dejure.org/1995,3991
BVerfG, 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95 (https://dejure.org/1995,3991)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95 (https://dejure.org/1995,3991)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1995 - 1 BvR 1063/95 (https://dejure.org/1995,3991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludenter Mietvertrag; Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlung als konkudente Vertragsannahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 985 § 535 § 571 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verletzung des Willkürverbots in einem Räumungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mietvertrag - Privater Verwalter - Beitrittsgebiet - Räumungsklage - Herausgabeklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95
    Da das angegriffene Urteil bereits aus diesem Grund keinen Bestand haben kann, bedarf es keiner Prüfung mehr, ob der Beschwerdeführer entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht zur gewerblichen Zwischenvermietung entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 84, 197 [199 ff.]) seine Rechte aus dem Mietvertrag gegenüber den Klägern des Ausgangsverfahrens auch dann geltend machen könnte, wenn diese nicht Vermieter geworden wären.
  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09

    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in

    Vielmehr habe er unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1995 (1 BvR 1063/95) ausgeführt, dass in einem Fall, in dem ein Verwalter über die Verwaltertätigkeit hinaus kein eigenes Interesse an dem Zustandekommen und der Durchführung des Mietvertrags habe, es gerechtfertigt sein könne, den Vertrag im Zusammenhang mit § 571 BGB aF so zu behandeln, als habe der Eigentümer selbst vermietet.
  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht für seine Ansicht, § 571 BGB a.F. sei im vorliegenden Fall zumindest analog anwendbar, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 27. November 1995 - 1 BvR 1063/95 - ZMR 1996, 120 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 2 U 174/04

    Mietvertrag: Vorzeitige ordentliche Kündigung eines langfristigen Mietvertrags

    Soweit in der Rechtsprechung eines ausdehnende Anwendung des § 571 BGB auch auf einen Mietvertrag bejaht wird, der nicht mit dem Grundstücksveräußerer, sondern mit einem Dritten geschlossen worden ist, mag es zwar unter gewissen Voraussetzungen gerechtfertigt sein, den Vertrag so zu behandeln, als hätte der Eigentümer selbst vermietet (BVerfG ZMR 96, 120; BGH NZM 2004, 300; OLG Celle ZMR 2000, 284).
  • LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09

    Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen

    Dies mag auf einer rechtlichen Fehleinschätzung über den Übergang des Mietverhältnisses beruhen; der tatsächlichen Fortführung des Mietverhältnisses zwischen der Klägerin und den Beklagten unter Ausscheiden der vorherigen Vermieterin, d.h. im Einverständnis aller Beteiligten, ist Rechnung zu tragen (BVerfG Beschl. vom 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95 = WuM 1996, 80 ).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Das Urteil des Landgerichts, durch das den Beschwerdeführern die Früchte ihres Obsiegens beim Bundesverfassungsgericht (ZMR 1996, 120) genommen werden, beruht nach unserer Auffassung auf einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10

    Beschwerdegegenstand; Verletzung rechtlichen Gehörs; Beruhen; Subsidiarität;

    Allerdings wird - insbesondere im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - Az.: XII ZR 119/02 - (NJW-RR 2004, 657) und an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1995 - 1 BvR 1063/95 - (NJ 1996, 82) in Literatur und Rechtsprechung eine analoge Anwendung der Vorschrift in bestimmten, besonderen Fallkonstellationen befürwortet (vgl. Münchener-Kommentar-Häublein, 5. Aufl. 2008, § 566 Rn. 19f; Koch/Rudzio, ZfIR 2007, 437; Herrmann, in: Bamberger-Roth, Beck"scher Online-Kommentar, Stand 1. Februar 2010, § 566 Rn. 10.a).
  • LG Kleve, 25.02.2010 - 6 S 145/09

    Räumungsklage nach außerordentlicher Küngdigung wegen Mietzahlungsverzugs über

    Die Beklagten können sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1995 (ZMR 1996, 120 ff.) berufen.
  • LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10

    Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    Dies mag auf einer rechtlichen Fehleinschätzung über den Übergang des Mietverhältnisses beruhen; der tatsächlichen Fortführung des Mietverhältnisses zwischen der Klägerin und den Beklagten unter Ausscheiden der vorherigen Vermieterin, d.h. im Einverständnis aller Beteiligten, ist Rechnung zu tragen (BVerfG Beschl. vom 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95 = WuM 1996, 80 ).
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