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   BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1078/04   

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https://dejure.org/2004,8973
BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1078/04 (https://dejure.org/2004,8973)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1 BvR 1078/04 (https://dejure.org/2004,8973)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1 BvR 1078/04 (https://dejure.org/2004,8973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den durch GMG Art 1 Nr 22 (GKV-Modernisierungsgesetz) bewirkten grundsätzlichen Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatz der Subsidiarität; Nichterschöpfung des Rechtswegs mangels Anrufung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit

  • Judicialis

    SGB V § 31; ; SGB V § ... 34 Abs. 1; ; SGB V § 34 Abs. 1 Satz 1; ; SGB V § 34 Abs. 1 Satz 2; ; SGB V § 34 Abs. 1 Satz 3; ; SGB V § 34 Abs. 1 Satz 4; ; SGB V § 34 Abs. 1 Satz 5; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GKV Art. 1 Nr. 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKV-ModernisierungsG; BVerfGG § 32
    Ablehnung des Antrags einer homöopathischen Therapieeinrichtung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Homöopathika - Klage abgelehnt: Vor Verfassungsbeschwerde sind zunächst die Sozialgerichte zu bemühen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1078/04
    Die in diesem Zusammenhang erforderliche Abwägung der für und gegen eine vorzeitige Entscheidung sprechenden Umstände (vgl. BVerfGE 86, 15 m.w.N.; stRspr) ergibt, dass auf eine Befassung der Fachgerichte vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht verzichtet werden kann.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1078/04
    Darauf sind sie zu verweisen (vgl. BVerfGE 69, 122 ; stRspr).
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