Rechtsprechung
BVerfG, 10.02.1986 - 1 BvR 1097/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.02.2014 - X R 10/12
Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Rechtsprechung als Frage der Auslegung einfachen Rechts verfassungsrechtlich nicht beanstandet (Beschluss vom 10. Februar 1986 1 BvR 1097/85, Deutsche Steuer-Zeitung/Eildienst 1986, 101). - FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 14 K 75/03
Antrag auf ermäßigte Besteuerung für Honorarnachzahlungen eines Psychologen; …
Der nach § 34 Abs. 1 EStG erstrebte Tarifausgleich wird daher schon durch die Art der Einnahmeerzielung erreicht (vgl. auch BVerfG - Beschluss vom 10. Februar 1986 - 3. Kammer -1 BvR 1097/85, DStZE 1986, 101; BFH-Urteil vom 10. Mai 1961 IV 275/59 U, BStBl III 1961, 532, 533; BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 119/91, BFH-NV 1993, 593; Horn in Herrmann-Heuer, EStG, § 34 RdNr. 65). - BFH, 27.05.2005 - IV B 76/03
Freiberufler: Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit keine außerordentliche …
Es bestehen im Hinblick auf die Auslegung der Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG durch den BFH auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Februar 1986 1 BvR 1097/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 34 Abs. 3 R. 3, Deutsche Steuer-Zeitung/Eildienst 1986, 101), so dass der Rechtssache auch aus diesem Grunde keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.