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   BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86   

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https://dejure.org/1987,65
BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86 (https://dejure.org/1987,65)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86 (https://dejure.org/1987,65)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 (https://dejure.org/1987,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage - Rechtsentscheid - Recht auf den gesetzlichen Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 93
  • NJW 1988, 1015
  • MDR 1987, 904
  • ZMR 1987, 324
  • Rpfleger 1988, 13
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Die Rügen der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG sind entweder nicht ausreichend substantiiert (§§ 23, 92 BVerfGG ), da sich die Beschwerdeführerinnen auf die Behauptung der Versagung rechtlichen Gehörs beschränken (vgl. BVerfGE 28, 17 ,20), oder sie betreffen die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts, worauf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig nicht gestützt werden kann (vgl. BVerfGE 22, 267, 273 f.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Jedenfalls läßt sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht mit der hierfür erforderlichen Deutlichkeit feststellen (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerfGE 47, 182 ,187 f.; 54, 86, 92).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 13, 132, 143; BVerfGE 42, 237, 241; BVerfGE 67, 90, 95; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 13, 132, 143; BVerfGE 42, 237, 241; BVerfGE 67, 90, 95; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Die Rügen der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG sind entweder nicht ausreichend substantiiert (§§ 23, 92 BVerfGG ), da sich die Beschwerdeführerinnen auf die Behauptung der Versagung rechtlichen Gehörs beschränken (vgl. BVerfGE 28, 17 ,20), oder sie betreffen die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts, worauf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig nicht gestützt werden kann (vgl. BVerfGE 22, 267, 273 f.).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gehören nicht Akte der Rechtsprechung; Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (BVerfGE 49, 329, 340 ff.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 13, 132, 143; BVerfGE 42, 237, 241; BVerfGE 67, 90, 95; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Jedenfalls läßt sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht mit der hierfür erforderlichen Deutlichkeit feststellen (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerfGE 47, 182 ,187 f.; 54, 86, 92).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Dieser beschränkte Prüfungsmaßstab gilt auch, wenn die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter im Zusammenhang mit der Frage einer Divergenzvorlage gerügt wird (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 -, BVerfGE 76, 93 [96]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 74/94 -, juris Rn. 2).

    Demnach ist die Gewährleistung des gesetzlichen Richters dann verletzt, wenn ein Gericht die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1976 - 2 BvR 948/75 -, BVerfGE 42, 237 [241]; Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 -, BVerfGE 76, 93 [96], zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Gehörsverstoß nicht darin gesehen wird, dass das Gericht in der Würdigung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis kommt als derjenige, der die Gehörsrüge erhebt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 76, 93 ).
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