Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen des BeitragssicherungsG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes abgelehnt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes abgelehnt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Erneut Eilklagen gegen Sparpaket im Gesundheitswesen abgelehnt

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes abgelehnt

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 108, 45
  • NJW 2003, 2737
  • NVwZ 2004, 90 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (56)  

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03  

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Gegen das Gesetz haben Inhaber zahntechnischer Labore (1 BvR 24/03), Apotheker, Arzneimittelgroßhändler (1 BvR 2415/02, 2 BvR 1060, 1114/03) und pharmazeutische Unternehmen (1 BvR 112/03) Verfassungsbeschwerden erhoben.

    Anträge, durch einstweilige Anordnung das Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 7 und 8, Art. 6 und Art. 11 BSSichG einstweilen aufzuschieben, hilfsweise, diese Regelungen außer Vollzug zu setzen, lehnte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ab (vgl. BVerfGE 106, 351; 106, 359; 106, 369; 108, 45).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

    § 130a SGB V ist verfassungsgemäß (BVerfG Beschlüsse vom 26. März 2003 -1 BvR 112/03 und vom 13. September 2005 - BvF 2/03).

    Die Rabattverträge werden nicht innerhalb der bisherigen Wettbewerbsstrukturen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 Umdruck S. 41) ausgeführt, sie haben notwendigerweise eine vom Gesetzgeber gewollte Veränderung der bisherigen Preis- und damit auch Wettbewerbsstrukturen zur Folge (zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG Beschluss vom 26.März 2003 - 1 BvR 112/03 -).

    Wenn das SGB V den Krankenkassen die Befugnis zugesteht, Rabattverträge abzuschließen, so räumt es damit den Krankenkassen zur Ausfüllung dieser Befugnis einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der von den Krankenkassen entsprechend ausgefüllt werden kann und der von den Betroffenen im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinzunehmen ist (BVerfG v. 26. März 2003 - 1 BvR 112/03).

    Dies hat der Bundesgesetzgeber so gewollt und ist im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG v. 26. März 2003 - 1 BvR 112/03 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

    § 130a SGB V ist verfassungsgemäß (BVerfG Beschlüsse vom 26. März 2003 -1 BvR 112/03- und vom 13. September 2005 - BvF 2/03 -).

    Die Rabattverträge werden nicht innerhalb der bisherigen Wettbewerbsstrukturen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 Umdruck S. 41) ausgeführt, sie haben notwendigerweise eine vom Gesetzgeber gewollte Veränderung der bisherigen Preis- und damit auch Wettbewerbsstrukturen zur Folge (zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG Beschluss vom 26.März 2003 - 1 BvR 112/03).

    Wenn das SGB V den Krankenkassen die Befugnis zugesteht, Rabattverträge abzuschließen, so räumt es damit den Krankenkassen zur Ausfüllung dieser Befugnis einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der von den Krankenkassen entsprechend ausgefüllt werden kann und der von den Betroffenen im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinzunehmen ist (BVerfG v. 26. März 2003 - 1 BvR 112/03 -).

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