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   BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04   

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https://dejure.org/2006,16547
BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04 (https://dejure.org/2006,16547)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04 (https://dejure.org/2006,16547)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 (https://dejure.org/2006,16547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der gerichtlichen Annahme einer Verwirkung des Klagrechts ; Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Verwirkung des Klagerechts im einfach gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04
    Davon kann jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den dabei abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und die rechtzeitige Anrufung des Gerichts dem Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm zu erwarten war (vgl. BVerfGE 32, 305 ).

    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, ist eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts, die grundsätzlich allein von den Fachgerichten zu verantworten und insofern der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (vgl. BVerfGE 32, 305 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 113/03

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung und der förmlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 - IX ZB 113/03 -,.
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Der von einem Dritten eingelegte Rechtsbehelf kann in einem solchen Fall gleichwohl unzulässig sein, soweit er seine Befugnis zur Einlegung des Rechtsbehelfs verwirkt hat (vgl BVerfGE 32, 305, 308; BVerfG Beschluss vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - Juris RdNr 2; BVerfG Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - Juris RdNr 3; BSGE 34, 211, 213 = SozR Nr. 14 zu § 242 BGB S Aa7; BSGE 51, 260, 262 = SozR 2200 § 730 Nr. 2 S 4; BVerwGE 44, 339, 343; BVerwG Urteil vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 - DVBl 2000, 1862; BVerwG Urteil vom 27.7.2005 - 8 C 15/04 - NVwZ 2005, 1334).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - VerfGH 56/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Baunachbarklage

    Von einer willkürlichen Annahme der Verwirkung kann aber jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den dabei abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und die rechtzeitige Anrufung des Gerichts dem Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm zu erwarten war (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305 = juris, Rn. 18 ff., vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, juris, Rn. 2 f., und vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem

    Der Beschwerdeführer legt auch nicht hinreichend dar, dass sich der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11 -, juris, Rn. 3) entnehmen ließe, dass Verwirkung nur bei Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis des Berechtigten von seinem Recht eintreten könne.
  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

    Von einer willkürlichen Annahme der Verwirkung kann aber jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den dabei abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und die rechtzeitige Anrufung des Gerichts den Betroffenen möglich, zumutbar und von ihnen zu erwarten war (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 - juris, Rn. 2 f.).
  • VG Arnsberg, 19.06.2015 - 13 K 1613/13
    vgl. allgemein zu den Grundsätzen der Verwirkung: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 -, vom 20. Januar 1977 - 5 C 18.76 -, vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, vom 10. August 2000 - 4 A 11.99 -, BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 -, alle abrufbar über juris.
  • OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens;

    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, sei eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts.(BVerfG, Urteil vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rdnrn. 18 ff. m.w.N.; Nichtannahmebeschlüsse vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - und vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 und 2046/12 -, jew. juris; ebenso speziell für das Beamtenrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 - und vom 6.6.2014 - 2 B 75/13 -, jew. juris).
  • AG Saarlouis, 05.05.2009 - 25 C 1777/07

    Ein Orthopäde ist zur Abrechnung einer MRT nicht befugt

    Nach Auffassung des OLG Celle und nach Auffassung des erkennenden Gerichts, ist das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22.09.1998, welches ausdrücklich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken im Hinblick auf Art. 12 GG den Ausschluss von Orthopäden von der Durchführung von MRT-Untersuchungen in Frage gestellt hat, als überholt anzusehen angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (1 BvR 1127/04).
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