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   BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98   

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https://dejure.org/1998,1463
BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 (https://dejure.org/1998,1463)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 (https://dejure.org/1998,1463)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 (https://dejure.org/1998,1463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Einsicht in Krankenunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Anspruch eines Patienten auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einer psychiatrischen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Einsicht in Krankenunterlagen: Berücksichtigung der Arzt-Patient-Beziehung

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ärztliche Dokumentationspflichten: Das Ende der Fahnenstange

Besprechungen u.ä. (2)

  • aerzteblatt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen?

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung und der personalen Würde des Patienten - Einschränkung aufgrund therapeutischer Vorbehalte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1777
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Das Einsichtsrecht von Patienten beschränke sich bei psychiatrischen Behandlungen auf physikalisch objektivierte Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (unter Zitat von BGHZ 85, 327).

    Der grundsätzliche Anspruch des Patienten auf Einsicht in ihn betreffende Krankenunterlagen ist auch in der zivilrechtlichen Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkannt (seit BGHZ 85, 327; vgl. auch BVerwGE 82, 45, sowie allgemein Franziska Lang, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, 1997, S. 139 ff.; Jürgen Peter, Das Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen, 1989).

    Der Anspruch umfaßt danach grundsätzlich nur Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGHZ 85, 327 [333 ff.]), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den sensiblen Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken (vgl. BGHZ 106, 146 [151]).

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Der Anspruch umfaßt danach grundsätzlich nur Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGHZ 85, 327 [333 ff.]), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den sensiblen Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken (vgl. BGHZ 106, 146 [151]).

    Er hat die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (vgl. BGHZ 106, 146 [150 f.]).

    Es hat damit die Reichweite des auch dem psychisch Kranken zustehenden, aus seinem Selbstbestimmungsrecht und seiner personalen Würde sich ergebenden Rechts auf Einsicht in die Behandlungsdokumentation insoweit nicht zutreffend beschrieben, als sich dieses Recht - wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat - unter Umständen auch auf den sensiblen Bereich der nicht objektivierten Befunde erstrecken kann (vgl. BGHZ 106, 146 [151]).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89

    Rechtliches Gehör vor dem Revisionsgericht - Umfang des Rechts eines Patienten

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 32, 373 [379 ff.]; BVerfG, Kammerentscheidung, MedR 1993, S. 232).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, MedR 1993, S. 232).

    Hierbei ist zu beachten, daß das Bundesverfassungsgericht die fachgerichtlichen Entscheidungen nur eingeschränkt auf eine grundsätzliche Verkennung der grundrechtlichen Wertungen hin nachprüfen kann (vgl. BVerfG, MedR 1993, S. 232).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 32, 373 [379 ff.]; BVerfG, Kammerentscheidung, MedR 1993, S. 232).

    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen nämlich mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 [379]).

  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Der grundsätzliche Anspruch des Patienten auf Einsicht in ihn betreffende Krankenunterlagen ist auch in der zivilrechtlichen Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkannt (seit BGHZ 85, 327; vgl. auch BVerwGE 82, 45, sowie allgemein Franziska Lang, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, 1997, S. 139 ff.; Jürgen Peter, Das Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen, 1989).
  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Besonderheiten existieren in bezug auf psychiatrische Behandlungen; dort kommt der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu (vgl. BGHZ 85, 339 [343]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Für Auskunftsansprüche von Patienten gegenüber ärztlichen Behandlern ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sie grundsätzlich auch dann bestehen, wenn sie ausschließlich der Informationsbeschaffung zum Zwecke der Verwirklichung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und nicht der Vorbereitung von Leistungsansprüchen dienen (BGHZ 85, 339 = NJW 1983, 330, 331; BGHZ 85, 327 = NJW 1983, 328, 329; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 1777).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Nach diesen rechtlichen Maßgaben, die auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 16. September 1998 (NJW 1999, S. 1777) gebilligt habe, könnten angesichts der vorgebrachten Gegengründe weder der Beschwerdeführer noch seine Verteidigerin die Akteneinsicht beanspruchen.

    Bezogen auf den Zugang zu Krankenunterlagen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) es gebieten, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777).

    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777; Jorzig/Noltze, KHuR 2000, S. 136 ).

    Das erhebliche verfassungsrechtliche Gewicht, das dem Interesse eines Untergebrachten an den ihn betreffenden Krankenunterlagen angesichts dieser Sach- und Rechtslage zukommt, und die wesentlichen Unterschiede, die insoweit zum privatrechtlichen Arzt-Patienten-Verhältnis bestehen, haben die angegriffenen Entscheidungen ebensowenig gewürdigt wie den Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon im privatrechtlichen Arzt-Patienten-Verhältnis eine pauschale Beschränkung des Akteneinsichtsrechts auf sogenannte objektive Befunde nicht in Betracht kommt (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Denn die Pflegeunterlagen mit ihren Angaben über die Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegeverlauf und ärztliche Verordnungen betreffen den Pflegebedürftigen unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, BGHZ 185, 74 Rn. 12; vom 23. März 2010 - VI ZR 327/08, VersR 2010, 971 Rn. 11; zur Einsichtnahme in Krankenunterlagen: BVerfG, MedR 1999, 180; MedR 2006, 419).
  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 249/08

    Anspruch des Krankenversicherers auf Herausgabe von Kopien der

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverfassungsgerichts hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus auch außerhalb eines Rechtsstreits als Ausfluss seines Rechts auf Selbstbestimmung und personale Würde grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, ohne dafür ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen (vgl. Senat, BGHZ 85, 327, 332; 106, 146, 148; Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - VersR 1983, 834, 835; BVerfG NJW 1999, 1777; 2006, 1116, 1117).
  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 327/08

    Anspruch des Krankenversicherers auf Herausgabe von Kopien der

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverfassungsgerichts hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus auch außerhalb eines Rechtsstreits als Ausfluss seines Rechts auf Selbstbestimmung und personale Würde grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, ohne dafür ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen (vgl. Senat, BGHZ 85, 327, 332; 106, 146, 148; Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - VersR 1983, 834, 835; BVerfG NJW 1999, 1777; 2006, 1116, 1117).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Auch der fehlende Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person kann die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 -, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8 ff.).

    bb) Bezogen auf den Zugang zu Krankenakten gebieten das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8).

    Es hat seine Grundlage aber unmittelbar in dem grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und muss daher nur zurücktreten, wenn ihm entsprechend wichtige Belange entgegenstehen (vgl. BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 9).

    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8).

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 36/14 R

    Krankenversicherung - rechtlich unselbstständige Eigeneinrichtung einer

    a) Versicherte wie der Kläger haben Anspruch auf Einsichtnahme in die bei Leistungserbringern wie dem Zahnzentrum der Beklagten über sie geführten Patientenakten lediglich aus dem bestehenden öffentlich-rechtlichen Behandlungsverhältnis in entsprechender Anwendung des § 630g BGB (eingefügt in das BGB durch Art. 1 Nr. 4 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20.2.2013, BGBl I 277, mWv 26.2.2013; zum richterrechtlich ausgeformten Einsichtsrecht in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung und der personalen Würde des Patienten vor Inkrafttreten des § 630g BGB vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.9.1998 - 1 BvR 1130/98 - MedR 1999, 180; BVerfG SozR 4-1300 § 25 Nr. 1).
  • VG Karlsruhe, 09.11.2017 - 2 K 7229/16

    Akteneinsicht durch Hinterbliebene in die Gesundheitsunterlagen eines

    Dieses entspringt wiederum seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, speziell dessen Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und wird nach dessen Ableben vom postmortalen Persönlichkeitsrecht geschützt (vgl. zum privatrechtlichen Behandlungsvertrag BGH, Urt. v. 23.11.1982 - VI ZR 222/79 -, BGHZ 85, 327; Urt. v. 31.05.1983 - VI ZR 259/81 -, NJW 1983, 2627, 2628; zur verfassungsrechtlichen Verankerung BVerfG, Beschl. v. 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, 1777; Beschl. v. 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, JZ 2007, 91).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Bezogen auf den Zugang zu Krankenunterlagen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) es gebieten, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777).
  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 54/13

    Lehranalysevertrag: Anspruch eines Lehranalysanden auf Herausgabe von Kopien

    Bezogen auf den Zugang zu Krankenunterlagen bedeutet dies, dass es das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten gebieten, jedem Patienten grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen gegenüber seinem Arzt oder Krankenhaus einzuräumen (BVerfG, NJW 2006, 1116, 1117; 1999, 1777).

    Es ist anerkannt, dass auch grundrechtlich fundierte Interessen des Therapeuten einer Einsichtnahme entgegenstehen können (vgl. BVerfG, NJW 1999, 1777; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 76/88, BGHZ 106, 146, 151).

  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04

    Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Recht des Verteidigers auf

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 9/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzung - Disziplinarordnung - keine Verpflichtung

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11

    Strafvollzug; Anspruch auf Einsicht in die eigene Krankenakte

  • VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10

    Herausgabe von Krankenunterlagen

  • OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12

    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 26 U 192/10

    Umfang des Rechts auf Einsicht in Krankenunterlagen

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

  • OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08

    Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf vollständige Akteneinsicht nach

  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1145/03

    Haftung des durch den Zahnarzt hinzugezogenen Anästhesisten bei einem

  • AG Hamburg, 12.06.2006 - 644 C 618/05
  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

  • LG Bremen, 25.07.2008 - 3 O 2011/07

    Akteneinsicht - Patientenakte - Psychotherapeut

  • LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 19/09

    Anspruch auf Herausgabe eines sog. "Unfallberichts" gegen die

  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07

    Untersuchungshaft: Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 2 Ws 322/06

    Verpflichtung einer psychiatrischen Anstalt gegenüber der Verteidigerin einer

  • VG Hamburg, 13.07.2011 - 5 K 524/10
  • KG, 14.01.2010 - 2 Ws 511/09

    Akteneinsicht im Strafvollzug; Informationsrecht; Aktenauskunft (rechtliches

  • SG Oldenburg, 31.05.2006 - S 10 SF 115/06
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