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   BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88   

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https://dejure.org/1989,5362
BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88 (https://dejure.org/1989,5362)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88 (https://dejure.org/1989,5362)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - 1 BvR 1171/88 (https://dejure.org/1989,5362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88
    Soweit sich die Beschwerdeführerin, ohne die Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 3 AVG (vgl. dazu BVerfGE 74, 163 ff.) selbst in Frage zu stellen, kritisch mit den Anforderungen auseinandersetzt, die das Bundessozialgericht an eine "rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" im Sinne dieser Vorschrift stellt, betrifft ihr Vorbringen lediglich die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie den dafür zuständigen Fachgerichten obliegt.

    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal - worauf das Bundessozialgericht ebenfalls hingewiesen hat - der die Regelung des § 25 Abs. 3 AVG rechtfertigende Gedanke einer Kompensation erlittener Nachteile (vgl. BVerfGE 74, 163 >180<) bei den betroffenen weiblichen Angestellten wegen ihres relativ hohen Einkommens und ihrer anderweitigen Absicherung durch eine befreiende Lebensversicherung (vgl. Art. 2 § 1 AnVNG ) weit weniger zum Tragen kommt als bei typischen pflichtversicherten Frauen.

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88
    Ein gegenteiliger Schluß läßt sich auch nicht aus der von der Beschwerdeführerin herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1970 - 1 BvR 51, 587, 759/68 und 693/70 - (BVerfGE 29, 283 ) ziehen.

    Sachlich vertretbar war es danach im Verhältnis der freiwillig Weiterversicherten untereinander nur, dem Ausmaß, in dem der Einzelne die Halbbelegung vorangetrieben hatte, Rechnung zu tragen und schärfere Anspruchsvoraussetzungen erst mit dem Ende des bei jedem Einzelnen durch die Halbbelegung erfaßten Zeitraumes eingreifen zu lassen (vgl. BVerfGE 29, 283 >299<).

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88
    Sie ist Folge der mit Rücksicht auf den weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 36, 102 >117<) in diesem Bereich zulässigen Stichtagsregelung in Art. 2 § 7 a Abs. 1 AnVNG .

    Da das insofern maßgebende Tatbestandsmerkmal einer "rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" - wie das Bundessozialgericht im einzelnen ausgeführt hat - nicht als sachfremd erscheint, ist die darin liegende Ungleichbehandlung zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Angestellten verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. auch BVerfGE 36, 102 ff.; 120 ff.).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88
    Solche Erwartungen stellen jedoch keine dem Eigentumsschutz unterliegenden vermögenswerten Rechtspositionen dar (vgl. BVerfGE 69, 272 >301<).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88
    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 53, 30 >61< m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Kammerbeschluss vom 6. Juli 1989, 1 BvR 1171/88, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2) und dabei auf die alleinige Auslegungskompetenz der Fachgerichte hingewiesen.

    Auch in diesem Fall hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Kammerbeschluss vom 6. Juli 1989, 1 BvR 1171/88, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2).

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl BSG vom 22.6. 1988, BSGE 63, 246 = SozR 2400 § 25 Nr. 1 mwN, zu § 25 Abs. 3 AVG; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.7. 1989, 1 BvR 1171/88, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2; BSG vom 13.10.1992, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7, zu § 25 Abs. 2 AVG = § 1248 Abs. 2 RVO; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.1. 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226).
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