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   BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93   

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https://dejure.org/1994,2383
BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93 (https://dejure.org/1994,2383)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93 (https://dejure.org/1994,2383)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 (https://dejure.org/1994,2383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene Beweiswürdigung im Zivilprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivilprozeß - Vorweggenommene Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 441
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntniszu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288, 293; 83, 24, 35; ständ. Rechtspr.).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 247, 249; 70, 215, 218).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntniszu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288, 293; 83, 24, 35; ständ. Rechtspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 247, 249; 70, 215, 218).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Hierin ist der Fall einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu sehen, die im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 -, NJW-RR 1995, S. 441).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1998 - BVerwG 3 B 214.97 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 286 und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr).
  • OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06

    Beweisantrag; Ablehnung; anthropologisches Gutachten; Begründung; Rechtliches

    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485; ständige Rechtsprechung).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, NJW-RR 1995, 441; NJW 1987, 485).

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 160/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines

    Das ist inbesondere der Fall, wenn eine Beweiswürdigung prozessual unzulässig vorweggenommen wird (BVerfG NJW-RR 1995, 441; NJW-RR 2001, 1006, 1007; BGH, Urt. v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, WM 2004, 2365, 2366).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00

    Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren;

    Auch nach dem Lösungsansatz des Landgerichts konnte dieses nicht gemäß § 286 Abs. 1 ZPO die materielle Begründetheit der Eigenbedarfskündigung unterstellen, da § 286 ZPO den Richter nicht von der Pflicht zur gewissenhaften Prüfung und Abwägung und der Erschöpfung des gesamten Streitstoffes befreit (vgl. BVerfG, NJW-RR 95, 441 m.w.Nw.).
  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

    Die Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Fachgerichts entscheidungserheblichen Beweisantritts, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, verletzt daher die Garantie rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa NJW 1979, 413; NJW 1991, 285; NJW-RR 1995, 441; ZIP 1996, 1761 f.).
  • BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags;

    Das Gericht darf ein Beweisangebot nicht schon deshalb übergehen, weil es die Wahrscheinlichkeit als gering einschätzt, dass durch die Beweiserhebung neue Erkenntnisse gewonnen werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 - NJW-RR 1995, 441 und vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006; BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 a.a.O.; stRspr).
  • OLG Bamberg, 14.05.2003 - 4 U 187/02

    Anforderungen an die Beweisführung im Anfechtungsprozess

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  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02

    Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei

    Der Senat verkennt ferner nicht, dass die völlige Ungeeignetheit eines angebotenen Beweismittels nur mit größter Zurückhaltung angenommen werden kann, nicht zuletzt deshalb, weil das unzulässige Übergehen eines Beweisantrages auch gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG, NJW-RR 1995, 441 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 59/01
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