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   BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97   

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BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97 (https://dejure.org/1997,2990)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97 (https://dejure.org/1997,2990)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 1 BvR 1178/97 (https://dejure.org/1997,2990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1700
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auch sei die Rechtsanwaltstätigkeit mit der Tätigkeit von Richtern, Beamten und Beschäftigten der Industrie, auf welche die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 22. Oktober 1997 (NJW 1998, S. 1700) hingewiesen habe, viel weniger vergleichbar als mit der Tätigkeit anderer freier Berufe, die - wie etwa diejenigen der Architekten und Ingenieure - keine Abschläge mehr hinnehmen müssten.

    aa) Allerdings durfte der Bundesgesetzgeber, als er im Jahre 1990 die Gebührenermäßigung für die Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet beschloss, berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der dort niedergelassenen Rechtsanwälte und die wirtschaftliche Situation der dort ansässigen Rechtsuchenden andere waren als die der Rechtsanwälte und Rechtsuchenden im alten Bundesgebiet (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1993, S. 529; 3. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1994, S. 93; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 1700).

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern

    Ob die bisher zur Rechtfertigung des Gebührenabschlags herangezogene Begründung der schlechteren wirtschaftlichen Situation im Beitrittsgebiet (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 1997 - 1 BvR 1178/97 -, NJW 1998, S. 1700) heute noch Geltung hat, ist dabei nicht zu entscheiden.
  • LG Berlin, 17.11.1999 - 82 AR 466/98

    Verlegung einer Kanzlei vom Beitrittsgebiet in das sogenannte alte Bundesgebiet;

    Das Bundesverfassungsgericht hat vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Ermäßigungsmaßgaben nach dem Einigungsvertrag verfassungsrechtlich nicht geboten ist (JurBüro 1998, 256 [BVerfG 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97] ).

    Vielmehr berechnet sich der Pauschsatz des § 26 Satz 2 BRAGO auch für Rechtsanwälte, für die Ermäßigungsmaßgaben des Einigungsvertrages gelten, nach den ungekürzten Gebühren (s. LG Berlin, JurBüro 1998, 256; VG Dessau, JurBüro 1995, 198 mit zustimmender Anmerkung Hansens = Rpfleger 1995, 314, mit ablehnender Anmerkung Hoffmann; Hansens, BRAGO, 8. Auflage 1995, § 1 Rnr. 47; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 14. Auflage 1999, § 26 Rnr. 11; a.A. FG Cottbus EFG 1995, 633).

  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 WF 532/00

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet

    Denn tatsächlich bestehen nach wie vor unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den neuen und den alten Bundesländern (vgl. insoweit, wenn auch für das Jahr 1997, den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.10.1997 - NJW 98, 1700 - und neuerdings den Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes zur Anwendung des BAT -Ost in Berlin - Pressemitteilung in NJW Heft 39/2000 XVI).
  • OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99

    Kostenfestsetzung, Erstattung von Rechtsanwaktskosten

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kürzung der Anwaltsgebührenbestehen nicht (BVerfG JurBüro 1998, 256).
  • LAG Berlin, 23.07.2001 - 17 Ta 6105/01

    Gebührenabschlag für Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet

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  • BVerwG, 02.09.1999 - 1 KSt 5.99

    Anforderungen an die Begründetheit einer Erinnerung - Maßgebender Grund für eine

    Die Gebührenermäßigung berücksichtigt die wirtschaftliche Situation im Beitrittsgebiet, die in vielen Bereichen noch nicht der im übrigen Bundesgebiet entspricht (vgl. BVerfG, NJW 1998, 1700).
  • KG, 24.09.2002 - 1 W 508/01

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten einer Bahncard

    Der Senat hält insoweit an seinen Ausführungen in der im JurBüro 1992, 807 = DtZ 1992, 395 veröffentlichten Entscheidung vom 4. August 1992 fest und übernimmt die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in den Beschlüssen vom 9.9.1992 (DtZ 1994, 28) und vom 22.10.1997 (NJW 1998, 1700).
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