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   BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71   

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BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 (https://dejure.org/1975,75)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 (https://dejure.org/1975,75)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 (https://dejure.org/1975,75)
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Reklamefahrten

Art. 74 Nr. 22 GG, Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch für die Verkehrsmittelreklame;

Art. 12 GG, Unverhältnismäßigkeit des generellen Verbots von reinen Werbefahrten durch die StVO (vgl. nunmehr § 33 StVO nF)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Werbefahrten

  • openjur.de

    Werbefahrten

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verbot von reinen Werbefahrten im Rahmen des Straßenverkehrsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 33 Abs. 1 S. 3 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 371
  • NJW 1976, 1083 (Ls.)
  • NJW 1976, 559
  • afp 1976, 170
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
    Die Werbung an und auf den Straßen gehörte nach damaliger Vorstellung nicht zum Straßenverkehrsrecht, sondern unterlag entweder speziellen oder den allgemeinen polizeirechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 32, 319 [330]).

    Dieses erweiterte Verständnis des Begriffs Straßenverkehr liegt - wie der Senat in BVerfGE 32, 319 [326] entschieden hat - auch der Kompetenzzuweisung in Art. 74 Nr. 22 GG zu Grunde.

    Der Senat hat dies in dem bereits genannten Beschluß vom 9. Februar 1972 - BVerfGE 32, 319 - für die auf den Verkehr einwirkende ortsfeste Reklame bejaht und hierbei darauf hingewiesen, daß die Regelungskompetenz zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr notwendigerweise umfassend sein müsse.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
    Das vom Gesetzgeber eingesetzte Mittel ist erforderlich, wenn er nicht ein anderes, gleich wirksames, aber doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (BVerfGE 30, 292 [315 ff.]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
    Dem gesetzgeberischen Anliegen kann ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Belange durch ein Erlaubnisverfahren mit Verbotsvorbehalt in ausreichender Weise Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 20, 150 [154 ff.]).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
    Im Beschluß vom 25. Juni 1969 (BVerfGE 26, 259 [262 f.] - Ferienfahrverbot -) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG den Anforderungen genügt, die Art. 80 Abs. 1 GG stellt, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt sind.
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
    Unabhängig von der Frage, welchem konkreten Grundrechtsbereich die beanstandete Vorschrift zugerechnet werden muß, ist sie nur dann verfassungsmäßig, wenn der Gesetzgeber sich bei dem Erlaß der Verbotsvorschrift im Rahmen seiner Kompetenz gehalten hat (vgl. BVerfGE 34, 139 [146]).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG betrifft das Straßenverkehrsrecht als sachlich begrenztes Ordnungsrecht und dient allein dem Zweck, die spezifischen Gefahren, Behinderungen und Belästigungen auszuschalten oder wenigstens zu mindern, die mit der Straßennutzung unter den Bedingungen des modernen Verkehrs verbunden sind (vgl. BVerfGE 40, 371 ).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Dieses dient als sachlich begrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BGHZ 60, 54, 60; BGHSt 37, 366, 369; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - NJW 2002, 1280, 1281 m.w.N.; BVerfGE 40, 371, 379 f.; 67, 299, 314, 322 f. je m.w.N.; BVerwGE 37, 112, 114 f.; 85, 332, 341 f.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    b) Durch die den Straßenverkehrsbehörden eingeräumte Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung soll besonderen Ausnahmesituationen Rechnung getragen werden, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten und eine unbillige Härte für den Betroffenen zur Folge hätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 - BVerfGE 40, 371 ; zur Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO auch BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 = juris Rn. 26 und vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154 ).
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