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BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Witwenversorgung für Verlobte im Wege des Härteausgleichs im Opferentschädigungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Opferentschädigung - Härteausgleich - Witwenentschädigung - Wirksame Ehe - Verlobte - Eherechtlicher Unterhalt
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 08.05.1990 - S 4 Vg 180/87
- BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90
- BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1419
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.). - BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Bedient sich das Fachgericht dabei herkömmlicher Auslegungsregeln, bestehen dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 82, 6 [11] m.w.N.). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Keine Gewährung von Witwenversorgung nach dem OEG im Falle einer kinderlosen …
Dies entspricht auch im Ergebnis dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 1992 (1 BvR 1208/91). - BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung - …
Er sieht sich in seiner Rechtsauffassung auch dadurch bestätigt, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 24. April 1991 nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß vom 11. September 1992 - 1 BvR 1208/91 - FamRZ 1993, 1404 f).