Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3488
BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91 (https://dejure.org/1992,3488)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91 (https://dejure.org/1992,3488)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 1992 - 1 BvR 1208/91 (https://dejure.org/1992,3488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Witwenversorgung für Verlobte im Wege des Härteausgleichs im Opferentschädigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Opferentschädigung - Härteausgleich - Witwenentschädigung - Wirksame Ehe - Verlobte - Eherechtlicher Unterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
    Bedient sich das Fachgericht dabei herkömmlicher Auslegungsregeln, bestehen dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 82, 6 [11] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99

    Keine Gewährung von Witwenversorgung nach dem OEG im Falle einer kinderlosen

    Dies entspricht auch im Ergebnis dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 1992 (1 BvR 1208/91).
  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R

    Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung -

    Er sieht sich in seiner Rechtsauffassung auch dadurch bestätigt, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 24. April 1991 nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß vom 11. September 1992 - 1 BvR 1208/91 - FamRZ 1993, 1404 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht