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   BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87   

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BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87 (https://dejure.org/1990,793)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87 (https://dejure.org/1990,793)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1990 - 1 BvR 1215/87 (https://dejure.org/1990,793)
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Deutschlandlied

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Nationalhymne

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Symbole - Deutschlandlied - Kunstfreiheit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland durch künstlerische Nachdichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz nationaler Symbole - Nationalhymne - und Kunstfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 298
  • NJW 1990, 1985
  • MDR 1990, 688
  • NStZ 1990, 276
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Es muß die Auslegung des einfachen Rechts vielmehr auch in ihren Einzelheiten auf ihre Vereinbarkeit mit der Kunstfreiheit untersuchen (vgl. BVerfGE 75, 369 [376]; 77, 240 [250 f.]; Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvR 266/86 und 1 BvR 913/87).

    Dieser Schutz der Hymne ist wie derjenige der Flagge (vgl. den Beschluß vom heutigen Tage 1 BvR 266/86 u. 1 BvR 913/87 unter B II 2 b) in der Verfassung begründet.

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Es muß die Auslegung des einfachen Rechts vielmehr auch in ihren Einzelheiten auf ihre Vereinbarkeit mit der Kunstfreiheit untersuchen (vgl. BVerfGE 75, 369 [376]; 77, 240 [250 f.]; Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvR 266/86 und 1 BvR 913/87).

    Seine Beurteilung des Liedes berücksichtigt nicht die der Kunst eigenen Strukturmerkmale (BVerfGE 30, 173 [188]); es interpretiert die Nachdichtung nicht werkgerecht (vgl. BVerfGE 75, 369 [376]).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Denn es ging - vordergründig betrachtet - nicht um die in der Mephisto-Entscheidung behandelte notwendige Vermittlung (vgl. BVerfGE 30, 173 [189]); d. Kunstwerk als solches sollte mit dem Flugblatt nicht verbreitet werden.

    Seine Beurteilung des Liedes berücksichtigt nicht die der Kunst eigenen Strukturmerkmale (BVerfGE 30, 173 [188]); es interpretiert die Nachdichtung nicht werkgerecht (vgl. BVerfGE 75, 369 [376]).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Es muß die Auslegung des einfachen Rechts vielmehr auch in ihren Einzelheiten auf ihre Vereinbarkeit mit der Kunstfreiheit untersuchen (vgl. BVerfGE 75, 369 [376]; 77, 240 [250 f.]; Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvR 266/86 und 1 BvR 913/87).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Der in dieser Vorschrift niedergelegte Bestimmtheitsgrundsatz verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 75, 329 [340 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Zumindest die Möglichkeit eines solchen Verständnisses hätte das Landgericht sich vergegenwärtigen müssen, anstatt sich allein für eine strafrechtlich relevante Interpretation zu entscheiden (vgl. BVerfGE 67, 213 [230]).
  • RG, 05.06.1928 - I 288/28

    Beleidigung durch Satire

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87
    Dennoch bemüht sich das Landgericht nicht einmal ansatzweise darum, den Aussagekern des Liedes zu ermitteln und diesen von der gewählten Einkleidung zu scheiden (vgl. RGSt 62, 183 [184]; BVerfG, a.a.O., S. 377).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Danach kann ein Kunstwerk bereits dann vorliegen, wenn die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (z. B. Gedicht, Erzählung, Roman, Gemälde, Collage usw.) erfüllt sind (BVerfGE 67, 213, 226 f.; BVerfG JZ 1990, 635 - Bundesflagge; BVerfG JZ 1990, 638 - Nationalhymne).
  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    Der Schutzbereich ist auch dann nicht eröffnet, wenn der "Kunstbezug" sich lediglich als "Beiwerk" einer an erster Stelle stehenden Meinungsäußerung darstellt (BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 66; vgl. BVerfG, NJW 1990, 1985).
  • BVerfG, 03.11.2000 - 1 BvR 581/00

    Reichweite der Kunstfreiheit - Deutschland muss sterben

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ; 75, 369 ; 81, 278 ; 81, 298 ).

    Daher schließt Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine Bestrafung nach § 90 a Abs. 1 StGB wegen Verunglimpfens oder böswilligen Verächtlichmachens der Bundesrepublik Deutschland nicht generell aus (vgl. BVerfGE 81, 278 f.; 81, 298 ff.).

    b) Das Amtsgericht geht zunächst zutreffend davon aus, dass das Lied als Kunstwerk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 GG anzusehen und die Handlung, derentwegen der Beschwerdeführer bestraft wurde, dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zuzuordnen ist (vgl. zum Folgenden auch BVerfGE 81, 298 ).

    Dieser Wirkbereich ist auch hier betroffen (vgl. BVerfGE 81, 298 ).

  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Aufgrund der sich in der Ausübung der Meinungsfreiheit erschöpfenden und allein deshalb die Frage einer Strafbarkeit des Angeklagten aufwerfenden Verwendung der zudem nicht von dem Angeklagten geschaffenen Karikatur wird der Schutzbereich der Kunstfreiheit i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87 = BVerfGE 81, 298 = NJW 1990, 1985) nicht berührt.
  • KG, 24.07.2009 - 1 Ss 235/09

    Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen Vorführung

    Aber auch eine kunstfreundliche Auslegung des Tierschutzes unter Berücksichtigung der Strukturmerkmale der hier vorliegenden Kunstform (vgl. BVerfGE 81, 298, 306) führt nicht zu dem von ihnen gewünschten Ergebnis.
  • VerfGH Saarland, 16.12.2020 - Lv 1/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen

    Da eine wertende Einengung des Kunstbegriffs mit der umfassenden Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 2 Alt.1 SVerf nicht zu vereinbaren ist, kommt es bei der verfassungsrechtlichen Einordnung und Beurteilung auf die "Höhe" der Dichtkunst nicht an (vgl. zu Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 07. März 1990 - 1 BvR 1215/87 - NStZ 1990, 276).
  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

    Doch kommt diese Verfassungsbestimmung nicht zur Anwendung, wenn der "Kunstbezug« künstlerisch (satirisch) verfremdeter Meinungsäußerungen nur gering ist, die Kunst dabei also im wahrsten Sinne des Wortes nur Beiwerk ist, die Meinungsäußerung demnach an erster Stelle steht und Hauptanliegen des Künstlers ist (BVerfG NJW 1990, 1985 ; Henschel NJW 1990, 1937/1943; Otto JR 1983, 1/10 und NJW 1986, 1206/1210).
  • VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15

    Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Verbund mit vorhandener Grundschule;

    Vielmehr muss dann, damit im Sinne der praktischen Konkordanz (vgl. BVerfGE 41, 29 [51]; 77, 240 [255]; 81, 298 [308]) auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der anderen Kommune der Raumschaft gewahrt bleibt, das Letztentscheidungsrecht beim beklagten Land liegen, wie dies nun § 30c Abs. 5 Satz 2 SchG regelt und wie es im vorliegenden Fall verfassungskonform geschehen ist.
  • VG Hamburg, 24.02.2010 - 5 K 122/08

    Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren

    Während der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit von Art. 14 GG im Hinblick auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht (BGHZ 92, 34, 37; BGH, DVBl. 2001, 1671), hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendbarkeit offen gelassen (vgl. BVerfGE 77, 84, 118; 81, 298, 227 f.; 96, 375, 397; 105, 252, 278; ebenso BVerwGE 118, 226, 241).
  • LG Dresden, 09.12.2004 - 3 O 4354/04

    Untersagung von Äußerungen im Rahmen einer Theaterinszenierung

    ff) Sind aber - wie hier - mehrere Interpretationen des Kunstwerkes möglich, so ist diejenige der Beurteilung zu Grunde zu legen, die andere Rechts-guter am wenigsten beeinträchtigt (BVerfGE 67, 213, 230; BVerfGE 81, 298, 307).
  • BayObLG, 31.01.1994 - 4St RR 209/93

    'Herr Asylbetrüger' II - § 130 StGB, Auslegung einer Äußerung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00

    Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin

  • BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97

    Hans Söllner

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99

    Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in

  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
  • BVerfG, 29.10.1992 - 2 BvR 721/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1 BtMG

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1991 - 3 S 834/91

    Bauaufsicht: Einschreiten wegen nicht standsicherer Skulptur auf Privatgrundstück

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