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   BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 122/74   

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https://dejure.org/1977,2166
BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 122/74 (https://dejure.org/1977,2166)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1977 - 1 BvR 122/74 (https://dejure.org/1977,2166)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1977 - 1 BvR 122/74 (https://dejure.org/1977,2166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1816
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 13.03.1985 - L 6 Ar 348/84

    Versicherungsfreiheit; Rechtsreferendar; Arbeitslosenversicherung; Jurist;

    Hinweis auf Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 1977 (1 BvR 122/74 in ">169%20AFG%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 169 AFG Nr. 4).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluß vom 2. März 1977 (1 BvR 122/74) entschieden, dass der Gesetzgeber dadurch, dass er Rechtsreferendare nicht in den Schütz der Arbeitslosenversicherung eingeschlossen habe nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßen habe.

    Der Kläger trägt vor, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 1977 (1 BvR 122/74) sei überholt und widerspreche den heutigen tatsächlichen Gegebenheiten.

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 2. März 1977 (1 BvR 122/74 in ">169%20AFG%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 169 AFG Nr. 4) zutreffend festgestellt, dass die große Mehrzahl der Rechtsreferendare nach Ihrer Ausbildung als Beamte versicherungsfrei sind oder als Rechtsanwälte der Pflichtversicherung nicht unterliegen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 12 AS 1702/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine solche Differenzierung aber ermöglicht gerade das Anspruchsmerkmal der Versicherungspflicht als maßgebliches Kriterium für die Aufrechterhaltung des Solidarprinzips (vgl. hierzu auch BVerfG Beschluss vom 02.03.1977 - 1 BvR 122/74 - SozR 4100 § 169 Nr. 4).
  • LSG Berlin, 27.06.2003 - L 10 AL 53/02

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Erfüllung der Anwartschaftszeit; Keine

    Nach wie vor gilt, was das BVerfG in seinem Beschluss vom 2. März 1977 - 1 BvR 122/74 - (= SozR 4100 § 169 Nr. 4 S. 3) für Gerichtsreferendare entschieden hat, entsprechend auch für Studienreferendare.

Redaktioneller Hinweis

  • VI in BT-Drs VII/2644

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