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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86   

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BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86 (https://dejure.org/1987,81)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86 (https://dejure.org/1987,81)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86, 1 BvR 628/86, 1 BvR 1278/86, 1 BvL 11/86 (https://dejure.org/1987,81)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsförderung - Übergangsvorschriften - Leistungskürzung - Unterhaltsgeld - Übergangsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 220
  • NZA 1988, 373
  • DVBl 1988, 142
 
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Wird zitiert von ... (255)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 9/86
    Auszug aus BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
    1.
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
    Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen ist eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und der Sicherung seiner Existenz dient (Vergleiche BVerfG, 1986-02-12, 1 BvL 39/83, BVerfGE 72, 9).
  • SG Münster, 21.11.1985 - S 5 Ar 85/84

    Verfassungsmäßigkeit des § 44 Abs 2 Nr 2 AFG idF vom 22.12.1983

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
    1.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Das BVerfG hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Alg bei Erfüllung der Anwartschaftszeit dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 72, 9, 19; 74, 9, 25; 74, 203, 213; 76, 220, 235; 92, 365, 405).

    Im Rahmen der Prüfung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist jeweils zu entscheiden, ob die belastende Regelung geeignet, erforderlich und zumutbar/angemessen ist (hierzu exemplarisch BVerfGE 76, 220, 238 f).

  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 37/18 R

    Rechtmäßigkeit der Beteiligung Versicherter an den Kosten einer stationären

    Die Einschätzung des Gesetzgebers hält sich im Rahmen der ihm von Verfassungs wegen eingeräumten Einschätzungsprärogative bei der Gestaltung des Sozialstaats (vgl BVerfGE 76, 220, 241; BVerfG Beschluss vom 3.6.2014 - 1 BvR 79/09 - juris RdNr 62).
  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R

    Krankenversicherung der Studenten - Überschreiten der Altershöchstgrenze -

    Im Recht der GKV, insbesondere in der ursprünglich vorbehaltlos eingeführten Versichersicherungspflicht für Studenten, konkretisiert sich nicht das Recht auf freie Berufswahl mit der Folge, dass der Gesetzgeber diese einmal eingeführte beitragsgünstige Regelung uneingeschränkt hätte aufrechterhalten müssen (vgl ähnlich zur Leistungseinschränkung bei Unterhalts- und Übergangsgeld BVerfGE 76, 220, 247 = SozR 4100 § 242b Nr. 3) .
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