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   BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89   

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https://dejure.org/1996,2833
BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89 (https://dejure.org/1996,2833)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89 (https://dejure.org/1996,2833)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 (https://dejure.org/1996,2833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsichtnahme in Patientenakten, Rechnungshofkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Ärztliche Berufsfreiheit und Einsichtsrecht des Landesrechnungshofs in Patientenunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1633
  • NVwZ 1997, 784 (Ls.)
  • DVBl 1997, 481
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 68.85

    Universitätsklinik - Psychiatrische Abteilung - Patientenakten -

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89
    Sie wenden sich vor allem gegen ein Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 82, 56 ), durch das festgestellt worden ist, sie würden durch die Einsichtnahme des Niedersächsischen Rechnungshofs in stichprobenartig ausgewählte Patientenakten (Krankenunterlagen) zur Prüfung des Abrechnungsverhaltens nicht in ihren Rechten verletzt.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89
    Insoweit kommt der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG zu, weil aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang des Beweiserhebungsrechts von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen kein Klärungsbedarf besteht (BVerfGE 67, 100 [143]; 77, 1 [47]).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89
    Insoweit kommt der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG zu, weil aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang des Beweiserhebungsrechts von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen kein Klärungsbedarf besteht (BVerfGE 67, 100 [143]; 77, 1 [47]).
  • BVerwG, 12.05.2021 - 6 C 12.19

    Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen

    Die Klägerin hat vielmehr im Verfahren selbst vorgetragen, dass sie eine auf eine derartige Separierung hinauslaufende getrennte (elektronische) Aktenführung nicht vornimmt (vgl. zu einer gegebenenfalls restriktiven Datenübermittlung im Fall der Separierung: BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 sowie nachgehend BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 - NJW 1997, 1633 ).

    Es hat des Weiteren die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, wonach auch Patientenakten einer psychiatrischen Klinik im Ansatz nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (i.w.S.) einem Landesrechnungshof zugänglich gemacht werden dürfen, also nicht per se einen einer Abwägung entzogenen Schutz genießen (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 - NJW 1997, 1633 ).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 1.21

    Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur

    Die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Arzt und Patient müssen zurücktreten, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies erfordern und das Verhältnismäßigkeitsgebot gewahrt ist (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71 - BVerfGE 32, 373 , vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 - BVerfGE 44, 353 und vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschlüsse vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 - NJW 1997, 1633 und vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 - juris; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 ; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 - BGHSt 38, 144 ).
  • VG Köln, 16.07.2018 - 4 L 711/18

    Bundesrechnungshof darf Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Trägerin der

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 -, juris, Rn. 6.

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 -, juris, Rn. 7.

  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 2486/18
    BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 -, juris, Rn. 6.

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 -, juris, Rn. 7.

  • VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03
    Zwar handelt der Hessische Rechnungshof vorliegend nicht in Ausübung des ihm durch Art. 144 übertragenen Aufgabenbereichs, sondern auf einfachgesetzlicher Grundlage, so dass sich vorliegend nicht wie in der Entscheidung des BVerfG vom 29.04.1996 (1 BvR 1226/89, NJW 1997, 1633) ein verfassungsrechtlich verbürgter Untersuchungsauftrag und ein verfassungsrechtlich verbürgtes Grundrecht gegenüber stehen, jedoch liegen Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostengerechtigkeit und funktionsfähige Kontrollmechanismen nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Allgemeininteresse (Gola/Schomerus, BDSG, 6. Aufl., § 14, 4.1), das die zu Lasten der Betroffenen vorgesehenen Eingriffe durch einen begrenzten und zudem zur Verschwiegenheit verpflichteten Personenkreis rechtfertigt.
  • VG Wiesbaden, 08.06.1998 - 8 G 526/98

    Vorlage von Personalakten an ein Prüfungsamt; Durchführung einer

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