Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1805
BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95 (https://dejure.org/1996,1805)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95 (https://dejure.org/1996,1805)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 1 BvR 1238/95 (https://dejure.org/1996,1805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde gestellte Frage nach der Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ist geklärt (vgl. BVerfGE 87, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung von Kindererziehungszeiten für verfassungsgemäß erachtet, wenngleich für die Begrenzung auf einen Wert von 75 vom Hundert des Durchschnittseinkommens ein sachlicher Grund nicht ohne weiteres ersichtlich sei (vgl. BVerfGE 87, 1 [40]).

    Zwar ist der Gesetzgeber nach Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet, den Mangel des Rentenversicherungssystems, der in dem durch Kindererziehung bedingten Nachteil bei der Altersversorgung liegt, in weiterem Umfang als bisher auszugleichen (vgl. BVerfGE 87, 1 Leitsatz 2).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95
    Eine solche ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 [24]).

    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wenn sie auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6

    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers würde nach der Auffassung des BVerfG unzulässig beschränkt, wenn es ihm verwehrt wäre, eine derart komplexe Reform wie die Berücksichtigung von KEZ bei der Altersversorgung in mehreren Stufen zu verwirklichen (BVerfG Beschluss vom 29.3.1996 - 1 BvR 1238/95 - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 34/17 R

    Anspruch auf die Zuerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen

    Dabei dürfe er allerdings schrittweise vorgehen, in mehreren Stufen und mit ausreichender Anpassungszeit ( BVerfG Urteil vom 7.7.1992 - 1 BvL 51/86 ua - BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 - Juris RdNr 133, 136, 137; BVerfG Beschluss vom 29.3.1996 - 1 BvR 1238/95 - FamRZ 1996, 789 - Juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 21.10.2004 - 1 BvR 1596/01 - SozR 4-5761 Allg Nr. 1 - Juris RdNr 7) .

    Dass der Gesetzgeber dennoch auch rückwirkend die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, in der Rentenversicherung besser als bisher anerkennen will ( vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum RVLG vom 25.3.2014, BT-Drucks 18/909, S 1, 14), ist zulässig ( vgl BVerfG Beschluss vom 29.3.1996 - 1 BvR 1238/95 - Juris RdNr 8) - allein das Ziel einer zusätzlichen Honorierung verpflichtet ihn aber nicht dazu, in jedem Fall einen Mindestumfang der Kindererziehungszeit von 36 Monaten vorzusehen.

    Der vom BVerfG nicht beanstandete Stichtag des 1.1.1992 ( BVerfG Beschlüsse vom 29.3.1996 - 1 BvR 1238/95 - FamRZ 1996, 789 - Juris RdNr 7, 8; vom 21.10.2004 - 1 BvR 1596/01 - SozR 4-5761 Allg Nr. 1 RdNr 7 f) erzeugt durch die Neuregelung in § 249 Abs. 1 SGB VI keine neuen Härten, sondern verringert vielmehr die bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung bestehenden Härten.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 4983/10

    Generativer Beitrag - soziale Pflegeversicherung - Beitragsnachlass in

    Diesem Verfassungsauftrag ist der Gesetzgeber durch die zeitliche Ausdehnung der Kindererziehungszeiten für Kinder mit einem Geburtsdatum ab dem 1. Januar 1992 und Anhebung der Bewertung des Durchschnittsverdienstes (BVerfG vom 29. März 1996 - 1 BvR 1238/95 - in juris) nachgekommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht