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   BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99   

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https://dejure.org/2003,2276
BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99 (https://dejure.org/2003,2276)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99 (https://dejure.org/2003,2276)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 (https://dejure.org/2003,2276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 117
  • FamRZ 2003, 1447
  • FamRZ 2004, 87 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zur Zuweisung des elterlichen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern gemäß § 1626 a BGB, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inzwischen geklärt (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - = FamRZ 2003, S. 285).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - entschieden, dass es nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nach Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, dass das Kind nach § 1626 a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist (vgl. Urteil vom 29. Januar 2003, S. 30, 33-35 des amtl. Umdrucks).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    a) Soweit das Gesetz in § 1626 a Abs. 2 BGB die elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern grundsätzlich allein der Mutter zuordnet und dem Vater in § 1672 BGB lediglich ein Recht auf Übertragung der - alleinigen oder gemeinsamen - elterlichen Sorge zuweist, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 ff. mit kritischer Anm. Coester FamRZ 2004, 87; vgl. auch Coester FamRZ 2007, 1137, 1144).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05

    Verletzung des Elternrechts durch Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den

    c) Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht mit der Fallkonstellation vergleichbar, die der Entscheidung der Dritten Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - zugrunde lag (vgl. BVerfGK 1, 117-119).

    Es ist danach nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber mit § 1672 Abs. 1 BGB für eine solche Änderung zur Voraussetzung macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (vgl. BVerfGK 1, 117 ).

    Anders als bei der Entscheidung BVerfGK 1, 117 ff. wird bei einer Gesamtbetrachtung der Umfang der elterlichen Sorge vorliegend reduziert.

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Das Elternrecht begründet für sich genommen noch keine gleichwertige Rechtsstellung für beide Eltern, sondern bedarf der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287; FamRZ 2003, 1447, 1448).

    Eine Verfassungswidrigkeit der §§ 1626 a, 1672 BGB hat das Bundesverfassungsgericht verneint (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287; FamRZ 2003, 1447, 1448).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03

    Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines

    Erwähnt seien § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB, an dessen Verfassungsmäßigkeit Zweifel in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bisher nicht geäußert wurden, sowie § 1672 Abs. 1 S. 2 BGB, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23.04.2003 (FamRZ 2003, 1447) bestätigt hat.
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05

    Erlangung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater

    Wenn aber schon eine (negative) gerichtliche Entscheidung auch ihm gegenüber vorliegt, die sein Elternrecht und zugleich das Kindeswohl berücksichtigt, schließt dieses auch nach dem Maßstab, daß die Übertragung des Sorgerechts dem Kindeswohl dienen muß, einen Grundrechtsverstoß aus (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1447, 1448).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen einer

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine solche Änderung des § 1672 Abs. 1 BGB nicht nur an die Zustimmung der Mutter als bisheriger Sorgerechtsinhaberin knüpft, sondern zur Voraussetzung dafür macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (§ 1672 Abs. 1 Satz 2 BGB) und sie im Übrigen gem. § 1666 von einer Kindeswohlgefährdung abhängig macht (BVerfG FamRZ 2003, 1447).
  • OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05

    Keine Beschwerdebefugnis des Kindesvaters ohne elterliches Sorgerecht

    Es verkennt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Kammerbeschluss vom 23. April 2003 (FamRZ 2003, 1447) die Verfassungsmäßigkeit des § 1672 BGB bejaht hat, ohne auf sämtliche hiergegen geäußerten Bedenken einzugehen.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 16 UF 67/04

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern in Übergangsfällen

    Das BVerfG hat auch diese Vorschrift für verfassungsgemäß erklärt (FamRZ 2003, 1447).
  • OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 328/06

    Rechte eines nichtehelichen Vaters im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge

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  • KG, 03.05.2010 - 16 UF 191/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen nicht

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - (FamRZ 2003, 1448 f) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 - (FamRZ 2003, 285 ff.) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet und Verstöße gegen Art. 6 Abs. 2, 5, Art. 3 Abs. 1 GG verneint, weil das Elternrecht der Ausgestaltung des Gesetzgebers bedürfe und die Typisierung von Lebenssituationen diesem erlaube, davon auszugehen, dass zusammenlebende nicht miteinander verheiratete Eltern regelmäßig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben würden und nur in schwerwiegenden Fällen die Mutter keine derartige Erklärung abgeben wolle und werde [FamRZ 2003, 285/289 zu cc] (1), 290 zu (2) (a), (2) (b) und (3) (b), 292 zu II 1 und 2].
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