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   BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85   

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https://dejure.org/1992,385
BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85 (https://dejure.org/1992,385)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 126/85 (https://dejure.org/1992,385)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 (https://dejure.org/1992,385)
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Brokdorf-Artikel in Schülerzeitung

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Meinungsäußerungsfreiheit im Ausbildungsverhältnis, Berücksichtigung bei Übernahme ins Arbeitsverhältnis (Anm.: vgl. hierzu auch § 612a BGB)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Meinungsfreiheit, Berufsausbildung, Ausbildungsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
    Schutz der Meinungsfreiheit (hier: bei Übernahme von Auszubildenden) - Abwägung mit Vertragsfreiheit des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerzeitschriften - Meinungsäußerung in Schülerzeitung und Übernahme in eine Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 122
  • NJW 1992, 2409
  • NVwZ 1992, 972 (Ls.)
  • NJ 1992, 458
  • WM 1992, 1376
  • DVBl 1992, 1284
  • BB 1992, 1792
  • DB 1992, 2638
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82

    Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
    das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 -,.

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 GG, daß die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Privatrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
    Das gilt vor allem, wenn ihnen eigene, emotional stark bewegende Erlebnisse zugrunde liegen (vgl. auch BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
    Handelt es sich dagegen - wie hier - um die Zulässigkeit einer bestimmten Äußerung, so ist ungeachtet ihres Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 -, NJW 1992, S. 1439).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
    So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrunde legt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entsheidet, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuscheiden (vgl. BVerfGE 82, 272 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
    Es genügt, daß nachteilige Rechtsfolgen daran geknüpft werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, EuGRZ 1992, S. 144).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Gleiches gilt, wenn sich der Beschwerdeführer nur mit einzelnen von mehreren selbständigen Teilen einer einheitlichen Entscheidung auseinandersetzt, die aus verfassungsrechtlicher Sicht unterschiedlichen Anforderungen unterliegen und getrennt voneinander zu würdigen sind (vgl. BVerfGE 86, 122 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    aa) Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 86, 122 ; stRspr).
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