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   BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83   

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https://dejure.org/1984,35
BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83 (https://dejure.org/1984,35)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83 (https://dejure.org/1984,35)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 1 BvR 1269/83 (https://dejure.org/1984,35)
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Zustellung an dolosen Mitgeschäftsführer

Art. 103 Abs. 1 GG, § 171 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 170 Abs. 3 ZPO), keine erweiternde Auslegung von § 185 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 178 Abs. 2 ZPO) auf den Fall, daß der einen Vollstreckungsbescheid entgegennehmende Geschäftsführer die damit verfolgte Forderung an den Gläubiger abgetreten hatte

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 208
  • NJW 1984, 2567
  • ZIP 1984, 1137
  • MDR 1984, 908
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar Art. 103 Abs. 1 GG sowohl für die Auslegung des geltenden Verfahrensrechts herangezogen wie auch unmittelbar aus diesem Grundrecht Anhörungspflichten hergeleitet (vgl. BVerfGE 60, 7 (14) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    In den Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht dient das Recht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, so daß bei der Anwendung des § 233 ZPO die Anforderungen daran nicht überspannt werden dürfen, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfGE 54, 80 (84) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    Insoweit dienen die Vorschriften über die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, NJW 1978, S. 1858 m. w. N.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (vgl. BVerfGE 60, 1 (5)).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG zum Grundrecht erhobene Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 9, 89 (95)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    Dieser Würdigung kann das Bundesverfassungsgericht nicht entgegentreten (BVerfGE 18, 85 (92)).
  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82

    Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen;

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
    Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen (DB 1983, S. 1971 ): § 185 ZPO wolle die ohnehin schon riskantere Zustellung an Ersatzpersonen dort verhindern, wo wegen Interessenkollision die Gefahr der Nichtaushändigung des Schriftstücks an den Adressaten größer als normal sei; deshalb werde die Vorschrift weit ausgelegt.
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