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   BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87   

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BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87 (https://dejure.org/1987,25005)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87 (https://dejure.org/1987,25005)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 (https://dejure.org/1987,25005)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Eine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit aufgrund einer Vortätigkeit in der Verwaltung ist nicht begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 -, HFR 1989, S. 272 ; ebenso BFH, Beschluss vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist es jedenfalls nicht geboten, im Hinblick auf derartige Umstände über die Vorschriften betreffend die Ausschließung und Ablehnung von Richtern hinaus generell Regelungen zu treffen, um die richterliche Unabhängigkeit abzusichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 -, HFR 1989, S. 272 ; ebenso BFH, Beschluss vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Das Gebot des gesetzlichen Richters erfordert es nicht, Finanzrichter allein deshalb von der richterlichen Tätigkeit in Verfahren auszuschließen, die sich gegen eine bestimmte Finanzbehörde richten, weil sie früher der Finanzverwaltung angehört haben (vgl. BFH-Beschluß vom 14. April 1986 III B 47/84, BFH/NV 1986, 547, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 272).
  • BFH, 09.01.2009 - V B 23/08

    Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der

    Durch die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 272), der sich der BFH angeschlossen hat (z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783), ist auch geklärt, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, über die in § 51 FGO vorgesehenen Möglichkeiten hinaus Finanzrichter allein deshalb von der richterlichen Tätigkeit auszuschließen, weil sie früher der Finanzverwaltung angehört haben, da allein die frühere Verbindung zur Exekutive keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit begründet.
  • BFH, 23.06.2014 - X R 13/14

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der

    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11

    Als Zuschuss zu den Bestattungskosten als Einmalzahlung gewährtes Sterbegeld

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09. Dezember 1987 1 BvR 1271/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1989, 272) begründet die frühere Verbindung zur Exekutive noch keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, da die mehr oder weniger vorhandene Vorprägung durch die Verwaltung und ein möglicherweise dadurch beeinflusstes Rollenverständnis sich im Zeitverlauf verändern.
  • BFH, 16.12.2009 - V B 23/08

    Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von

    Durch die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272), der sich der BFH angeschlossen hat (z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783), ist auch geklärt, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, über die in § 51 FGO vorgesehenen Möglichkeiten hinaus Finanzrichter allein deshalb von der richterlichen Tätigkeit auszuschließen, weil sie früher der Finanzverwaltung angehört haben, da allein die frühere Verbindung zur Exekutive keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit begründet.
  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

    Im Interesse des Rechtschutzsuchenden ist das Tatbestandsmerkmal "Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren" weit auszulegen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1997  1 BvR 116/94, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 369; vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272), um sicherzustellen, dass der zu Kontrollierende nicht zugleich zum Kontrolleur wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2000 VIII B 44/00, BFH/NV 2001, 176).
  • BFH, 14.03.2012 - V B 111/10

    Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung - Zum

    --BVerfG-- vom 23. September 1997  1 BvR 116/94, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 369; vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 51, Rechtsspruch 47).
  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

    Er geht nicht darauf ein, dass nach der in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassung die frühere Verbindung zur Exekutive noch keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit begründet, da die mehr oder weniger vorhandene Vorprägung durch die Verwaltung und ein möglicherweise dadurch beeinflusstes Rollenverständnis sich im Zeitverlauf veränderten (vgl. etwa BVerfG-Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783; Gräber/Stapperfend, a.a.O, § 51 Rz 50).
  • BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08

    Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Überraschungsentscheidung

    Denn bereits mit Kammerbeschluss vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erkannt, dass die frühere Verbindung eines Finanzrichters zur Exekutive keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit rechtfertigt (s. auch BFH-Beschluss vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801).
  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

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