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   BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00   

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https://dejure.org/2004,4181
BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00 (https://dejure.org/2004,4181)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00 (https://dejure.org/2004,4181)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2004 - 1 BvR 1279/00 (https://dejure.org/2004,4181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Kunstfreiheit gegen Schadensersatz nach Beitrag bei "Wie bitte ?!"

  • Wolters Kluwer

    Zivilgerichtliche Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und einer Geldentschädigung; Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Schmähkritik im Rahmen der Kunstfreiheit; Unterhaltende Sendung mit moderierendem Teil und sketchartigen Szenen; Verletzung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3
    Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher schützenden Fernsehsendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 54
  • ZUM 2004, 917
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Der Aussagekern und seine Einkleidung sind vielmehr gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung gegenüber der betroffenen Person enthalten (vgl. BVerfG, a.a.O., sowie aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung etwa BGHZ 143, 199 ff.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Die Übersteigerung als Stilmittel der Kommunikation darf grundsätzlich nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, kommt eine Verurteilung nur in Betracht, wenn das Gericht eine alternative, nicht zur Verurteilung führende Deutung in nachvollziehbarer Weise ausgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Sie müssen dabei jedoch Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beachten, damit deren wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Die Übersteigerung als Stilmittel der Kommunikation darf grundsätzlich nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Im Interesse der Freiheit der Kommunikation darf der Begriff der Schmähung nicht weit ausgelegt werden (vgl. BVerfGE 82, 272 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Bei der rechtlichen Bewertung der durch den Inhalt der Äußerung bewirkten Persönlichkeitsverletzung tritt dessen Verbreitung durch das Medium der Presse oder des Rundfunks in den Hintergrund (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 122 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
    Bei der rechtlichen Bewertung der durch den Inhalt der Äußerung bewirkten Persönlichkeitsverletzung tritt dessen Verbreitung durch das Medium der Presse oder des Rundfunks in den Hintergrund (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 122 ).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Damit fehlt es bereits an der erforderlichen, stets vom Wortlaut ausgehenden konkreten Deutung (vgl. BVerfG 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 - zu II 3 a aa der Gründe) des Inhalts der E-Mail und insbesondere ihres zu bestimmenden Aussagekerns (vgl. BVerfG 6. September 2004 - 1 BvR 1279/00 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 82, 43 ; 272 ; 94, 1 ; 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 ).

    Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlicherweise für eine Schmähung, so liegt darin ein auch verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ), insbesondere wenn - wie hier - das Gericht aus diesem Grunde eine Abwägung unterlässt (vgl. BVerfGK 4, 54 ; 8, 89 ).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Ist das Gericht jedoch erkennbar in eine Abwägung eingetreten und sind die hierbei angestellten Erwägungen für sich genommen verfassungsrechtlich tragfähig, so wird das Ergebnis dieser Abwägung nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fachgericht unzutreffend das Vorliegen von Schmähkritik bejaht hat (vgl. BVerfGK 4, 54 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99 -, NJW 2004, S. 277 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15

    Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen

    Unerheblich ist insbesondere, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos, "richtig" oder "falsch", emotional oder rational begründet ist (BVerfG, Beschl. v. 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, Juris, Rn. 15 ff.; BVerfG, Beschl. v. 13.04.1994 - 1 BvR 23/94, Juris, Rn. 26 ff.; BVerfG, Beschl. v. 06.09.2014 - 1 BvR 1279/00, Juris, Rn. 14; BVerfG, Beschl. v. 28.07.2014 - 1 BvR 482/13, Juris, Rn. 11; BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Juris, Rn. 18; von Pentz, AfP 2015, 11, 14).

    Vom Schutz umfasst sind grundsätzlich auch scharfe und übersteigerte Äußerungen, sofern nicht ausnahmsweise die Grenze zur "Schmähkritik" überschritten wird (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 06.09.2014 - 1 BvR 1279/00, Juris, Rn. 14; BVerfG, Beschl. v. 28.07.2014 - 1 BvR 482/13, Juris, Rn. 11; von Pentz, AfP 2015, 11, 14).

    Im Falle einer "Schmähkritik steht die Rechtswidrigkeit der Äußerung von vornherein fest, ohne dass es noch einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit bedürfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00, Juris, Rn. 14; BVerfG, Beschl. v. 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95, Juris, Rn. 34 f.; BVerfG, Beschl. v. 28.07.2004 - 1 BvR 482/13, Juris, Rn. 11), weshalb der Begriff der "Schmähkritik" eng auszulegen ist (BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Juris, Rn. 18).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09

    Verbot eines NPD-Wahlkampfplakats mit polenfeindlichem Inhalt

    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf eine sanktionierte Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, Kl3 f>; 82, 43 ; 272 ; 94, 1 ; 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 ).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Fehlerhafte Annahme von Schmähkritik

    Ist das Gericht jedoch erkennbar in eine Abwägung eingetreten und sind die hierbei angestellten Erwägungen für sich genommen verfassungsrechtlich tragfähig, so wird das Ergebnis dieser Abwägung nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fachgericht unzutreffend das Vorliegen von Schmähkritik bejaht hat (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGK 4, 54 ; BVerfG NJW 2004, 277 ; NJW 2006, 3769 ).
  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 1 K 10.121

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Schon deshalb kann die Äußerung nicht ohne Weiteres als Beleg dafür herangezogen werden, der Kläger habe die Tatsache zum Ausdruck bringen wollen, er habe jetzt die Schwelle zur aktiven Unterstützung einer terroristischen Vereinigung überschritten, zumal diese Deutung der Äußerung nach Auffassung der Kammer fernliegt (vgl. im Übrigen zum aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GG folgenden Erfordernis, mehrdeutige Äußerungen im Zweifel zu Gunsten des Äußernden auszulegen zuletzt etwa BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07

    Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie

    Ist das Gericht jedoch erkennbar in eine Abwägung eingetreten und sind die hierbei angestellten Erwägungen für sich genommen verfassungsrechtlich tragfähig, so wird das Ergebnis dieser Abwägung nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fachgericht unzutreffend das Vorliegen von Schmähkritik bejaht hat (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGK 4, 54 ; BVerfG, NJW 2004, 277 ; NJW 2006, 3769 ).".
  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen

    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen vgl. dazu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 26.6.1990 - 1 BvR 1165/89 -, BVerfGE 82, 272 = NJW 1991, 95; ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.12.1990 - 1 BvR 839/90 -, NJW 1991, 1475; BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 30.9.2003 - 1 BvR 865/00 -, NJW 2004, 590 sowie vom 6.9.2004 - 1 BvR 1279/00 -, dokumentiert bei Juris; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 23.8.2005 - 1 BvR 1917/04 -, NJW 2005, 3274; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.1.1992 - 2 Ss 393/91 -, NJW 1992, 1336 (wo eine "Diffamierung" mit Blick darauf, dass die "Sache" im Vordergrund stand, verneint wurde).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07

    Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie

    Ist das Gericht jedoch erkennbar in eine Abwägung eingetreten und sind die hierbei angestellten Erwägungen für sich genommen verfassungsrechtlich tragfähig, so wird das Ergebnis dieser Abwägung nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fachgericht unzutreffend das Vorliegen von Schmähkritik bejaht hat (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGK 4, 54 ; BVerfG NJW 2004, 277 ; NJW 2006, 3769 ).".
  • VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts und Ausweisung wegen Verdachts

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