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BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung bei Ehescheidung nach altem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungseinrichtung der Ärzte - Gleichheitssatz - Hinterbliebenenrente der geschiedenen Frau
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 15.08.1989 - 2 K 87/88
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1990 - 6 A 148/89
- BVerwG, 19.06.1991 - 1 B 159.90
- BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 384
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]).Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für einen Normgeber jedoch grundsätzlich keine Verpflichtung, die Regelungen eines anderen Gesetzeswerkes zu übernehmen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]).
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Das Bundesverfassungsgericht hat auch den Ausschluß der geschiedenen Frau eines verstorbenen Beamten von der Witwenversorgung für bedenkenfrei gehalten (vgl. BVerfGE 21, 329 [348]). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76
Ehereformgesetz
Auszug aus BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Das frühere Eherecht, das keinen Versorgungsausgleich kannte, war nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 47, 85 [100 f.]).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Eine derartige Prüfung nimmt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht vor (vgl. BVerfGE 71, 39 [53]; 81, 156 [206]). - BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Vielmehr erstreckt sich Art. 6 Abs. 1 GG auch auf die Folgewirkungen geschiedener Ehen, wie etwa den Unterhalt (vgl. BVerfGE 66, 84 [93]). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Eine derartige Prüfung nimmt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht vor (vgl. BVerfGE 71, 39 [53]; 81, 156 [206]).
- BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06
Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines …
Ebenso wie eine Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die berufsständische Versorgung übertragen werden muss (vgl. BVerfGE 97, 271 ), folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG auch kein Anspruch auf Angleichung der Regelungen über die berufsständische Versorgung an die des Beamtenrechts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Oktober 1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, S. 384 ). - OVG Niedersachsen, 23.05.2001 - 8 LA 1699/01
Arzt; berufsständisches Versorgungswerk; Hinterbliebenenrente; Mediziner; Rente; …
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für den Normgeber keine Verpflichtung, die Regelungen eines anderen Normwerks zu übernehmen (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384, m.w.N.).Eine solche Beschränkung des Gestaltungsspielraums des Normgebers lässt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht ableiten (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72, 90).
Die Kläger übersehen, dass eine an die Ehedauer geknüpfte Aufteilung der Rente in vielen Fällen die ausreichende Versorgung der Witwe des Mitglieds gefährden würde (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384).
Ob es für den Rentenkonflikt zwischen geschiedener und letzter Ehefrau eines verstorbenen Mitglieds der Beklagten Lösungsmöglichkeiten gibt, die dem allgemeinen Gleichheitssatz genauso gut oder besser entsprechen, ist im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ohne Belang (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01
Bauliche Anlage; Bauverbot; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Heilung; …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders als andere Personen behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72 (88)).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02
Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln; …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist dann anzunehmen, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders als andere Personen behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG - Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 -, BVerfGE 55, 72, 88; Urteil des Senats v. 24.8.2001 - 8 KN 40/01 -). - OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
Ausschluss der Witwenrente der sogenannten "nachgeheirateten Witwe"
Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit zutreffend auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.1971 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2.10.1991 bezogen BVerwG - 6 C 57/66 -, a.a.O., und BVerfG - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384. - OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
Alterssicherungsordnung; Anerkennung; Apotheker; Apothekerkammer; …
Die Klägerin übersieht bei diesem Einwand, dass sich aus Art. 3 Abs. 1 GG für die Beklagte keine Verpflichtung ergibt, die Regelungen eines anderen Normwerks - wie das der gesetzlichen Rentenversicherung - in ihre Alterssicherungsordnung zu übernehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384, m.w.N.).Das gilt auch dann, wenn Regelungen eines anderen Normwerks - z. B. bezüglich der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - sachgerechter erscheinen, da der dem Normgeber zustehende Regelungsspielraum andernfalls auf das Modell eingeengt wäre, das dem Gleichheitssatz am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72 (90)).
- OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem …
Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl 2002, 272 f., unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384 f., und BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39). - OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11
Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig …
Die Vertreterversammlung der Antragsgegnerin ist als Satzungsgeber an die vorgenannten bundesrechtlichen Bestimmungen auch nicht mittelbar, nämlich über den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl 2002, 272 f., unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384 f., und BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39 ). - OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03
Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Scheidung; …
Denn dieser verbietet lediglich, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, hindert den Normgeber aber nicht daran, sich für eine von mehreren mit dem Willkürverbot vereinbare Regelungen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384;… BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 2 CN 2/01 -). - LSG Baden-Württemberg, 16.03.2022 - L 2 R 3787/21
Anrechnung einer Rente aus einer berufsständischen Versorgung auf eine …
Entgegen des Vortrages des Klägers gebietet auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht, die Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsleistungen für die Alterssicherungssysteme "berufsständische Versorgung" und "Beamtenversorgung" in gleicher Weise zu regeln, da - abgesehen vom Ziel der angemessenen Sicherung des Lebensstandards im Alter - zwischen beiden Systemen Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie verschiedene Regelungen zur Anrechnung von Einkommen in beiden Rechtsgebieten rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 -, BVerfGE 97, 271-297; BVerfG, Beschluss vom 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992, S. 384 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 5 A 1443/07
Anspruch auf Gewährung einer höheren als der bisher bewilligten Witwenrente
- VG Saarlouis, 30.05.2006 - 1 K 34/05
Witwenrente bei Heirat nach Beginn der Altersrente; Wiederverheiratung mit …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 8 LA 72/04
Altersrente; Altersrentenzuschlag; Anwalt; Anwartschaft; berufsständisches …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92
Ärzteversorgung: Stichtagsregelung - fünfjährige Ehebestandszeit für …