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   BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99   

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https://dejure.org/2001,812
BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99 (https://dejure.org/2001,812)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99 (https://dejure.org/2001,812)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99 (https://dejure.org/2001,812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG Art 12 Abs 1 und Art 3 Abs 1 vereinbar - Bedarfsplanung als geeignete Maßnahme, zur Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung beizutragen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarf - Feststellung - Recht auf Freizügigkeit - Arzt - Berufsfreiheit - Zulassungsbeschränkung - Überversorgung - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    Ärzte-ZV §§ 12 ff.; ; SGB V § ... 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; SGB V § 101; ; SGB V § 101 Abs. 2; ; SGB V §§ 99 ff.; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 101 Abs. 2
    Beschränkung der Zulassung als Kassenarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zulassungsbeschränkungen: Recht auf Freizügigkeit berührt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 400
  • DVBl 2002, 401
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Nach der Entscheidung des Senats vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 - sowie der Änderung von § 101 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-NOG) vom 23. Juni 1997 (BGBl I S. 1520) hat die Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung mehr.

    Soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit Hilfe eines Sozialversicherungssystems erreicht werden, stellt auch dessen Finanzierbarkeit einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang dar, von dem sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Systems und bei der damit verbundenen Steuerung des Verhaltens der Leistungserbringer leiten lassen darf (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 -, S. 21 des Beschlussumdrucks - im Internet unter der Adresse "http: //www.bundesverfassungsgericht.de" eingestellt, zur Veröffentlichung in BVerfGE vorgesehen).

    Soweit er die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu gewährleisten sucht, muss er hierbei unterschiedliche Gemeinwohlbelange und - zum Teil gegenläufige - Grundrechtspositionen vieler Personengruppen miteinander zum Ausgleich bringen (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 20. März 2001, a.a.O., S. 21 ff. des Beschlussumdrucks mit der Darstellung der Belastungen in allen Bereichen).

    Dieser Gesichtspunkt ist von besonderer Bedeutung, weil der Vertragsarzt zugleich Sachwalter der Kassenfinanzen insgesamt ist (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 20. März 2001, a.a.O., S. 31 des Beschlussumdrucks).

    Jeder einzelne Schritt, mit dem der Gesetzgeber diese Ziele zu erreichen sucht, ist von erheblicher Bedeutung, auch wenn eine einzelne Maßnahme immer nur einen Teilbeitrag zur Verwirklichung des Gesamtziels leisten kann; die öffentlichen Belange verlieren nicht an Gewicht, wenn sie sich nur durch eine Vielzahl kleiner Schritte verwirklichen lassen (Beschluss des Ersten Senats vom 20. März 2001, a.a.O., S. 34 des Beschlussumdrucks).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Die angegriffenen Entscheidungen entsprechen der fachgerichtlichen Rechtsprechung, die inzwischen näher konkretisiert hat, welchen Anforderungen Verwaltungsbehörden genügen müssen, um Entscheidungen betreffend die Feststellung eines Sonderbedarfs zu überprüfen (vgl. BSGE 82, 41 ff.; BSG, Urteile vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 35/99 R -, SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 und - B 6 KA 27/99 R -, ZfS, S. 314; vgl. hierzu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 1 BvL 3/95 -, MedR 1997, S. 77).

    a) Eine Bewertung als Berufswahlregelung erscheint eher fern liegend, wenn die angegriffenen Zulassungsbeschränkungen dahin verstanden werden, dass den approbierten Ärzten typischerweise hierdurch nur eine Zulassungschance in irgendeinem Planungsbezirk vorgegeben wird, in dem sie sich für eine Niederlassung als Vertragsarzt, nicht etwa als Arzt schlechthin, entscheiden müssen (vgl. BSGE 82, 41 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67

    Kinderzuschlag für "Enkelpflegekinder"

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Soweit der Gesetzgeber an die nach Landkreisen gegliederten Planungsbereiche angeknüpft hat, hat er von seiner Befugnis zur Typisierung Gebrauch gemacht und auch nicht einen atypischen Fall als Leitbild gewählt (vgl. BVerfGE 27, 142 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft sie - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Neben der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut bezeichnet hat (vgl. BVerfGE 78, 179 ), hat gerade im Gesundheitswesen der Kostenaspekt für gesetzgeberische Entscheidungen erhebliches Gewicht.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 3/95

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Die angegriffenen Entscheidungen entsprechen der fachgerichtlichen Rechtsprechung, die inzwischen näher konkretisiert hat, welchen Anforderungen Verwaltungsbehörden genügen müssen, um Entscheidungen betreffend die Feststellung eines Sonderbedarfs zu überprüfen (vgl. BSGE 82, 41 ff.; BSG, Urteile vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 35/99 R -, SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 und - B 6 KA 27/99 R -, ZfS, S. 314; vgl. hierzu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 1 BvL 3/95 -, MedR 1997, S. 77).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.1998 - L 4 Ka 9/98
    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. September 1998 - L 4 Ka 9/98 -,.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R

    Befugnisse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei den Festlegungen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Die angegriffenen Entscheidungen entsprechen der fachgerichtlichen Rechtsprechung, die inzwischen näher konkretisiert hat, welchen Anforderungen Verwaltungsbehörden genügen müssen, um Entscheidungen betreffend die Feststellung eines Sonderbedarfs zu überprüfen (vgl. BSGE 82, 41 ff.; BSG, Urteile vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 35/99 R -, SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 und - B 6 KA 27/99 R -, ZfS, S. 314; vgl. hierzu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 1 BvL 3/95 -, MedR 1997, S. 77).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99
    Die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist für das Gemeinwohl anerkanntermaßen von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 70, 1 ; 82, 209 ).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B

    Verfassungsmäßigkeit der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Mit dieser Zielsetzung wurden die im Grundsatz bis heute geltenden Regelungen zur Bedarfsplanung durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GSG) vom 21.12.1992 (BGBl I 2266) eingeführt (vgl dazu BVerfGE 103, 172, 188 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 29 f; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99 - MedR 2001, 639) .

    Unter Hinweis auf eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen hat er in der Begründung zum GSG auf das "Phänomen der angebotsinduzierten Nachfrage" (BT-Drucks 12/3608 S 97 ff) hingewiesen, wonach Ärzte in überversorgten Gebieten sich veranlasst sehen könnten, die infolge geringerer Patientenzahlen je Arzt drohenden Einkommenseinbußen durch eine Ausweitung ihres Leistungsvolumens je Patient auszugleichen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99; BSGE 82, 41, 45 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 14; BSGE 73, 223, 227 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 5 ff) .

    Regelungen, die wie die Zulassungsbeschränkungen zur finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit beitragen sollen, dienen einem Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung, der selbst Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit rechtfertigt, die Beschränkungen der Berufswahl nahekommen (BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 23-24 mwN; BSGE 82, 41, 44 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 13 ff; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 71; BVerfG Beschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99, MedR 2001, 639; zur Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Bedarfsplanung vgl BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 7 mwN) .

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Anerkennung eines

    Die Ausnahmeregelung gewährleistet, dass angeordnete Zulassungssperren die Berufsausübung nicht unverhältnismäßig beschränken und die Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt (vgl BVerfG Beschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99, Juris RdNr 10) .

    Schließlich sind die Regelungen zu Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung vom BVerfG auch deshalb als verhältnismäßig beurteilt worden, weil in gesperrten Planungsbereichen bei Vorliegen eines Sonderbedarfs ausnahmsweise Zulassungen erteilt werden können (vgl BVerfG Beschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99 - MedR 2001, 639, Juris RdNr 10) .

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Sie beschränken sich - der Rechtsstellung von Bewerbern um kontingentierte Zulassungen in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 45, 393 ; 85, 36 ; 97, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99 -, DVBl 2002, S. 400 ; vgl. auch BVerwGE 42, 296 ; 64, 238 ; 139, 210 ; BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24/82 -, NVwZ 1984, S. 585) vergleichbar - von vornherein auf eine chancengleiche Teilhabe an der Verteilung der zahlenmäßig begrenzten Optionsmöglichkeiten.
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