Rechtsprechung
   BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20403
BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 13/05 (https://dejure.org/2005,20403)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2005 - 1 BvR 13/05 (https://dejure.org/2005,20403)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 1 BvR 13/05 (https://dejure.org/2005,20403)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegfall des Sterbegeldes als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung - Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des Sterbegeldes als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 13/05
    Daneben ist die Erschöpfung des Rechtswegs auch im vorliegenden Fall geboten, damit dem Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Gericht unterbreitet wird (vgl. BVerfGE 74, 69 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 13/05
    Gründe für eine ausnahmsweise Vorabentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerfGE 90, 128 ).
  • BVerfG, 22.01.2008 - 2 BvR 66/08

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Subsidiarität); Ausschluss des Empfangs

    Auf diese Weise ist einerseits ein wirksamer Schutz der Grundrechte sichergestellt und andererseits gewährleistet, dass dem Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Gericht unterbreitet wird (vgl. BVerfGE 74, 69 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 13/05 -, www.bverfg.de; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 -, www.bverfg.de, und vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - L 16 KR 16/07

    Krankenversicherung

    Bedenken dieser Art hat im Übrigen auch das BVerfG mit Nichtannahmebeschluss vom 05.12.2005 (Az.: 1 BvR 13/05, www.juris.de) aufgeworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht