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   BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67   

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https://dejure.org/1973,81
BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67 (https://dejure.org/1973,81)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1973 - 1 BvR 13/67 (https://dejure.org/1973,81)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1973 - 1 BvR 13/67 (https://dejure.org/1973,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener akademischer Grade

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 212
  • NJW 1974, 232
  • AnwBl 1974, 45
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
    Einen nach Erlaß der Facharzt-Entscheidung (BVerfGE 33, 125 ) erneut gestellten Antrag des Beschwerdeführers, ihm die Führung der beiden Grade nunmehr zu gestatten, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer wiederum abschlägig beschieden und zur Begründung auf seinen früheren Bescheid und auf den angefochtenen Beschluß des Ehrengerichtshofs verwiesen.

    Auch kann - innerhalb der in der Facharzt-Entscheidung (BVerfGE 33, 125 [157 ff.]) aufgezeigten Grenzen - als Eingriffsgrundlage autonomes Satzungsrecht von Berufsverbänden in Betracht kommen.

    Der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen ist eben - wie das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Facharzt-Beschluß dargelegt hat (BVerfGE 33, 125 [170]) - keine unzulässige Werbung, sondern das herkömmliche Mittel der Ankündigung nichtgewerblicher freiberuflicher Leistungen.

  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
    Die Richtlinien werden demgemäß in Rechtsprechung und Schrifttum nicht als Satzungsrecht und auch nicht als Gewohnheitsrecht beurteilt, sondern als "eine wesentliche Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Standes entspricht" (Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe der Rechtsanwaltschaft des Bundesgebietes und des Landes Berlin - EGH - Bd. 1 5.132; vgl. ferner EGH II, 150 [156]; IV, 243; V, 241 [243]; VI, 157 [158]; IX, 121;BGHSt 18, 77f.; BGHZ 34, 64 [71]; ferner Kalsbach, Bundesrechtsanwaltsordnung '1960, 5.162 f.; Schmitz, NJW 1963, 5.1284 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
    Die Richtlinien werden demgemäß in Rechtsprechung und Schrifttum nicht als Satzungsrecht und auch nicht als Gewohnheitsrecht beurteilt, sondern als "eine wesentliche Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Standes entspricht" (Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe der Rechtsanwaltschaft des Bundesgebietes und des Landes Berlin - EGH - Bd. 1 5.132; vgl. ferner EGH II, 150 [156]; IV, 243; V, 241 [243]; VI, 157 [158]; IX, 121;BGHSt 18, 77f.; BGHZ 34, 64 [71]; ferner Kalsbach, Bundesrechtsanwaltsordnung '1960, 5.162 f.; Schmitz, NJW 1963, 5.1284 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
    Berufsausübungsregelungen müssen durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes ergehen (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ) oder zumindest auf vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht beruhen (BVerfGE 34, 293 [303] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG) -

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
    Selbst diese sind inzwischen von dem Kriterium der Vergleichbarkeit abgerückt, auf das zunächst bei der Anwendung dieses Gesetzes abgestellt worden war (vgl. dazu BVerwGE 27, 222 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
    Denn auch auf der Grundlage dieser - formalrechtlich ausreichenden - Rechtsnormen wären Eingriffe in die freie Berufsausübung nur statthaft, wenn sie materiellrechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 30, 292 [316 f.]) an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    (1) In das durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (stRspr; vgl. nur BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ; 135, 90 ; 141, 82 ).
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auch die tatbestandliche Weite der Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 36, 212 ; 63, 266 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Sie haben, wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat (BVerfGE 36, 212 [217]), im Unterschied zu den ärztlichen Berufsordnungen insbesondere nicht die Rechtsnatur von autonomem Satzungsrecht.

    Die Ehrengerichte standen vor der Schwierigkeit, daß der Gesetzgeber die anwaltlichen Berufspflichten im wesentlichen durch eine Generalklausel umschrieben hatte und daß diese grundsätzlich als eine formell ausreichende Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Berufsausübung beurteilt wurde (vgl. BVerfGE 26, 186 [204]; 36, 212 [219]; 57, 121 [132]; 66, 337 [355 f.]).

    Insbesondere könnten sie als Hilfsmittel dienen, wenn die Generalklausel des § 43 BRAO über die anwaltlichen Berufspflichten anzuwenden und durch Auslegung zu konkretisieren sei (BVerfGE 36, 212 [217]; vgl. ferner BVerfGE 57, 121 [132 f.]; 60, 215 [230]; 66, 337 [356]).

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