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   BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97   

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https://dejure.org/1998,4200
BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97 (https://dejure.org/1998,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 1 BvR 13/97 (https://dejure.org/1998,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 1 BvR 13/97 (https://dejure.org/1998,4200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund unzutreffender Beantwortung der Fragen nach früheren Tätigkeiten für das MfS ohne Berücksichtigung des Zeitfaktors

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Mangelnde Indizwirkung einer lange zurückliegenden Tätigkeit für das MfS

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ; 96, 171 ).

    Den Betroffenen war grundsätzlich die Beantwortung dieser Fragen zuzumuten (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

    Ausnahmsweise relevante Fragen nach Vorgängen, die mehr als 20 Jahre vor dem Beitritt abgeschlossen waren, stehen außer Verhältnis zu der Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Befragten; die Arbeitnehmer durften vor dem Jahre 1970 abgeschlossene Vorgänge daher verschweigen, dem öffentlichen Arbeitgeber ist es verwehrt, arbeitsrechtliche Konsequenzen aus einer unzutreffenden Antwort zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

  • LAG Sachsen, 04.09.1996 - 10 Sa 100/96
    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 1996 - 10 Sa 100/96 -.

    Das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 1996 - 10 Sa 100/96 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 2 und aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ; 96, 171 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
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