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   BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91   

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BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91 (https://dejure.org/2000,161)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91 (https://dejure.org/2000,161)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 (https://dejure.org/2000,161)
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Zugang der Presse zum Grundbuch

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 12 GBO, Einsichtsrecht darf nicht von Anhörung des Eigentümers abhängig gemacht werden

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Einsicht - Grundbuch - Berechtigtes Interesse - Öffentliches Interesse - Meinungsfreiheit - Pressefreiheit - Presse - Verfassungsbeschwerde - Informationsfreiheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuch, Einsicht in das - für Presse; Pressefreiheit, - und Grundbucheinsicht

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GBO § 12; ; GBO § 12 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 12 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

  • fragdenstaat.de

    Grundbuch

  • brandenburg.de PDF

    GG Art. 1, 2, 5; GBO §12
    Grundbucheinsicht, Einsichtnahme, Einsicht, Auskunft, Selbstbestimmungsrecht, Pressefreiheit, Informationsrecht, berechtigtes Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12; GG Art. 5 Abs. 1
    Grundbucheinsicht durch Presseorgane

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht der Presse ins Grundbuch

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht durch Presseorgane

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    GG Art. 1, 2, 5; GBO § 12
    Grundbucheinsicht, Einsichtnahme, Einsicht, Auskunft, Selbstbestimmungsrecht, Pressefreiheit, Informationsrecht, berechtigtes Interesse

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsicht zu Informationszwecken: Zwietracht, Sensationen und das Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch? (IBR 2000, 620)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 503
  • ZIP 2000, Nr. 199
  • MDR 2001, 146
  • Rpfleger 2001, 15
  • afp 2000, 559
 
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Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 50, 234 ; 101, 361 ).

    Von der Eigenart und dem Niveau des Presseerzeugnisses oder der Berichterstattung im Einzelnen hängt der Schutz nicht ab (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich festgestellt, dass es bei der Abwägung mit kollidierenden Persönlichkeitsrechten darauf ankommen kann, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 50, 234 ; 101, 361 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für den Schutz der Informationsquelle oder der Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ), aber auch bereits für den Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen herausgestellt (vgl. BVerfGE 50, 234 ).

    Der Staat ist - unabhängig von subjektiven Berechtigungen Einzelner - verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall dort, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1991 - 3 Wx 195/91

    Einsichtnahme in das Grundbuch durch einen Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 1991 - 3 Wx 195/91 -.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 1991 - 3 Wx 195/91 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Nachdem das Oberlandesgericht in dem Rechtszug zunächst die vorangegangenen Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts wegen Verfahrensfehlern aufgehoben hatte, wies es in der verfahrensabschließenden und von der Beschwerdeführerin angegriffenen Entscheidung deren weitere Beschwerde durch Beschluss vom 12. Juni 1991 zurück (vgl. Rpfleger 1992, S. 18 f.).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 50, 234 ; 101, 361 ).

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 50, 234 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für den Schutz der Informationsquelle oder der Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ), aber auch bereits für den Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen herausgestellt (vgl. BVerfGE 50, 234 ).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 50, 234 ; 101, 361 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für den Schutz der Informationsquelle oder der Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ), aber auch bereits für den Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen herausgestellt (vgl. BVerfGE 50, 234 ).

  • LG Mosbach, 01.09.1989 - 2 T 13/89

    Haben Journalisten ein Recht auf Grundbucheinsicht?

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    aa) Im Ausgangspunkt hat das Oberlandesgericht die Vorschrift in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise dahingehend ausgelegt, dass auch der Presse auf Grund der Wahrnehmung öffentlicher Interessen grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zustehen kann (vgl. in diesem Sinne auch OLG Hamm, NJW 1988, S. 2482 f.; LG Mosbach, Rpfleger 1990, S. 60; LG Stuttgart, AfP 1984, S. 171; LG Frankfurt, Rpfleger 1978, S. 316; Demharter, Grundbuchordnung, 23. Aufl., Rn. 10 zu § 12 GBO; Schöner/Stöber/Limmer, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rn. 525; Böhringer, Rpfleger 1987, 181, 189; a.A. etwa Melchers, Rpfleger 1993, 309, 312 f.; Grziwotz, MittbayNot 1995, 97, 102).
  • LG Stuttgart, 14.03.1984 - 1 T 10/84
    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    aa) Im Ausgangspunkt hat das Oberlandesgericht die Vorschrift in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise dahingehend ausgelegt, dass auch der Presse auf Grund der Wahrnehmung öffentlicher Interessen grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zustehen kann (vgl. in diesem Sinne auch OLG Hamm, NJW 1988, S. 2482 f.; LG Mosbach, Rpfleger 1990, S. 60; LG Stuttgart, AfP 1984, S. 171; LG Frankfurt, Rpfleger 1978, S. 316; Demharter, Grundbuchordnung, 23. Aufl., Rn. 10 zu § 12 GBO; Schöner/Stöber/Limmer, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rn. 525; Böhringer, Rpfleger 1987, 181, 189; a.A. etwa Melchers, Rpfleger 1993, 309, 312 f.; Grziwotz, MittbayNot 1995, 97, 102).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, dass die Grundbuchordnung eine Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse erlaubt, ohne eine Abwägung mit gegenteiligen Interessen der im Grundbuch Eingetragenen vorzusehen (BGHZ 80, 126 ).
  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in anderem Zusammenhang festgestellt hat, bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift keine Bedenken (vgl. BVerfGE 64, 229 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
    Soweit es um Privatpersonen geht, folgt aus dem in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Beschränkungen der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit sind aber nur dann rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (BVerfG, NJW 2001, 503, 505) .
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Die Bestimmungen der §§ 3, 4 Abs. 1 LPresseG NW konkretisieren die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit, die nach ihrem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse garantiert (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 561; BVerwGE 146, 56 Rn. 27; OVG Saarland, ZUM-RD 1998, 573, 576).

    Der Pressevertreter muss deshalb darlegen, dass die begehrten Auskünfte zur Befriedigung eines Publikationsinteresses der Öffentlichkeit bestimmt sind (vgl. zu § 12 GBO BVerfG, AfP 2000, 559, 562).

    Ist eine publizistisch geeignete Information zu erwarten, wenn sich die Vermutung als zutreffend erweist, ist mit der Darlegung dieser Vermutung auch das Informationsinteresse hinreichend belegt (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562; OVG Hamburg, ZUM 2011, 91, 93).

    Soweit das öffentliche Interesse sich nicht schon aus der Fragestellung ergibt, ist vom Auskunftsberechtigten schlüssig darzulegen, dass die verlangten Auskünfte dazu geeignet sind, seinem durch die Pressefreiheit geschützten Informationsanliegen Rechnung zu tragen, weil sie unter Berücksichtigung des Rechercheziels eine publizistisch geeignete Information erwarten lassen (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. Juni 2014 - 4 K 3466/13, juris Rn. 52; Köhler, NJW 2005, 2337, 2339).

    Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Presse umfasst die Art und Weise der auf die Berichterstattung gerichteten Informationsbeschaffungen (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562; ZUM-RD 2015, 148 Rn. 29; BVerfG, ZUM 2016, 45 Rn. 16) und rechtfertigt damit auch die Recherche zum Wahrheitsgehalt bereits erteilter Auskünfte.

    (1) Allerdings ist der auskunftspflichtigen Behörde eine inhaltliche Bewertung des Informationsanliegens in Bezug auf ein anerkennenswertes Interesse an der Unterrichtung der Öffentlichkeit verwehrt (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562; OVG Hamburg, ZUM 2011, 91, 93; Weberling in Ricker/Weberling aaO Kap. 19 Rn. 2; Soehring in Soehring/Hoene aaO § 4 Rn. 12).

    Zum Kern der Pressefreiheit gehört es, dass die Presse den Gegenstand der Berichterstattung frei wählt und dabei nach publizistischen Kriterien entscheidet, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 389; BVerfG, AfP 2000, 559, 562; ZUM 2010, 961 Rn. 29).

    Das öffentliche Informationsinteresse ist besonders gewichtig, wenn die begehrte Auskunft der Erörterung von die Öffentlichkeit wesentlich angehenden Fragen dient (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 563).

    Die auskunftspflichtige Behörde hat sich wegen der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Recherchefreiheit der Presse einer inhaltlichen Bewertung zu enthalten, in welchem Ausmaß die begehrte Auskunft das öffentliche Informationsinteresse befriedigt (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562).

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Vielmehr geht es um die Vorfrage, ob etwas zum Inhalt einer Presseinformation werden kann (BVerfG NJW 2001, 503 Rn. 15).

    aa1) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit gewährleistet nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfG NJW 2001, 503 Rn. 13), wie sie u.a. mit der Herstellung von Bildaufnahmen durch Photojournalisten verbunden ist.

    Die Gerichte ihrerseits müssen bei der Auslegung derartiger einfachrechtlicher Normen und ihrer konkreten Anwendung im Einzelfall diese grundgesetzliche Wertentscheidung berücksichtigen (BVerfG NJW 2001, 503 Rn. 16).

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