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   BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96   

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https://dejure.org/2006,3640
BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96 (https://dejure.org/2006,3640)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96 (https://dejure.org/2006,3640)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 (https://dejure.org/2006,3640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Rentenberechnung unter verminderter Berücksichtigung der ersten Berufsjahre sowie von Ersatzzeiten gem dem Rentenreformgesetz 1992 (juris: RRG 1992

  • Wolters Kluwer

    Rentenrechtliche Bewertung der ersten Berufsjahre sowie Ersatzzeiten wegen der Ableistung eines militärischen Dienstes; Äquivalenzprinzip bei der gesetzlichen Rentenversicherung; Berechnung der Gesamtleistungsbewertung; Einführung der Vergleichsbewertung; Verletzung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des allgemeinen Gleichheitssatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 410
  • NZS 2006, 533
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 44, 1 ; 58, 81 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 80, 297 ; 87, 1 ; 101, 239 ).

    Insbesondere war der in der gesetzlichen Neuregelung liegende Eingriff in die nach altem Recht begründete Rechtsposition des Beschwerdeführers durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 58, 81 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 44, 1 ; 58, 81 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 80, 297 ; 87, 1 ; 101, 239 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 44, 1 ; 58, 81 ; 71, 364 ; 75, 78 ; 80, 297 ; 87, 1 ; 101, 239 ).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    (ee) Die vom Senat vorgenommene typisierte Interessenabwägung führt im Ergebnis zu einer Stichtagsregelung (vgl. zur Zulässigkeit einer rückwirkenden Stichtagsregelung durch ein Gesetz BVerfG 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 - NZS 2006, 533; 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 ua. - DÖD 1996, 25), die auch im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zur Gewährung eines Vertrauensschutzes und zu seiner zeitlichen Begrenzung erforderlich und geeignet ist.
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    (1) Für eine fristgerechte und den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechende Begründung der Verfassungsbeschwerde ist es erforderlich, die angegriffenen Entscheidungen oder Abschriften der angegriffenen Entscheidungen innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 -, NZS 2006, S. 533; vgl. auch BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R

    Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur

    Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher Systeme von Verfassungs wegen nicht gehalten, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl BVerfG Beschluss vom 3.4.1979 - 1 BvL 30/76 - BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 § 112 Nr. 10 S 32 = juris RdNr 37; BVerfG Beschluss vom 11.3.1980 - 1 BvL 20/76 ua - BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12 S 24 = juris RdNr 48; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.10.2008 - 1 BvR 2995/06 ua - BVerfGK 14, 287 = juris RdNr 23; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.3.2006 - 1 BvR 1311/96 - BVerfGK 7, 410 = SozR 4-2600 § 250 Nr. 3 RdNr 2) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - L 22 R 1373/07

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung; Begrenzung auf 36 Kalendermonate;

    Es musste ihnen klar sein, dass es sich um eine besondere Privilegierung handelt, deren Fortbestand auch von der Finanzierbarkeit und deren Akzeptanz innerhalb der Versichertengemeinschaft abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96, abgedruckt in SozR 4-2600 § 250 Nr. 3).

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 m.w.N.; BVerfGE 101, 239, 270).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2/12 R 115/20

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen

    Der Gesetzgeber hat mit der angesprochenen Neuregelung des Umfanges der rentensteigernd zu berücksichtigenden Zurechnungszeiten im Rahmen seiner Befugnis gehandelt, Inhalt und Schranken des Eigentums auszugestalten (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. zu dieser Befugnis etwa BVerfG, B.v. 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 -, BVerfGK 7, 410-416, Rn. 31).

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG, B.v. 16. März 2006, aaO mwN; vgl. auch BSG, U.v. 10. Oktober 2018 - B 13 R 34/17 R -, BSGE 127, 25 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2012 - L 11 KR 4952/10

    Krankenversicherung - Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Beitragsnacherhebung

    Das Äquivalenzprinzip tritt vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung hervor, weil sich die Höhe einer Rente vorrangig nach der Höhe des während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelts richtet (BVerfG 13.06.2006, 1 BvR 1311/96, NZS 2006, 533).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 271/12

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung vor dem 17. Lebensjahr

    Es musste ihnen klar sein, dass es sich um eine besondere Privilegierung handelt, deren Fortbestand auch von der Finanzierbarkeit und deren Akzeptanz innerhalb der Versichertengemeinschaft abhängt (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 - m. w. N., abgedruckt in SozR 4-2600 § 250 Nr. 3).

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 - m. w. N.; BVerfGE 101, 239, 270).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Folgerichtig hat das BVerfG in der angeführten Entscheidung auch nur die Erwartung einer "ergänzenden" Altersvorsorge für berechtigt erklärt, also einer weiteren Vorsorge, die die Beitragslücken als solche ausgleicht (vgl. auch BVerfG, B.v. 16.3. 2006 - 1 BvR 1311/96 -, NZS 2006, 533: Den betroffenen Versicherten musste bewusst sein, dass niedrige freiwillige Beiträge oder gar Versicherungslücken grundsätzlich zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente führen würden und daher eine ergänzende Vorsorge angezeigt war. Dies war ihnen auf Grund der "ersparten" Beiträge auch grundsätzlich zumutbar.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08

    Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 m.w.N.; BVerfGE 101, 239, 270).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 4 R 2167/15
    Das Äquivalenzprinzip tritt vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung hervor, weil sich die Höhe einer Rente vorrangig nach der Höhe des während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelts richtet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1311/96 - in juris, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 KR 5697/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2019 - L 2 R 465/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2011 - L 2 R 483/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 R 183/08
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