Rechtsprechung
   BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1405
BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97 (https://dejure.org/1999,1405)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97 (https://dejure.org/1999,1405)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 (https://dejure.org/1999,1405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines Prüfungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Kostenentscheidung - Erledigung der Hauptsache - Eignungsfeststellungsverfahren - Prüfungsdauer - Berufsfreiheit - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    BetrVG § 93 b; ; BetrVG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BetrVG § 93 c Abs. 1; ; BGB § 34 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer einer Prüfung über die berufliche Qualifikation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsdauer - Zeitabstand zwischen Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Staatliche Prüfung für berufliche Qualifizierung muß ohne unnötige Verzögerungen abgenommen werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Staatliche Prüfung für berufliche Qualifizierung muß ohne unnötige Verzögerungen abgenommen werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3480 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1102
  • DVBl 1999, 978
  • DVBl 1999, 979
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern enthält, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihr schutzwürdige Belange des Gemeinwohls zugrunde liegen, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit eingehalten sind (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 47, 285 ; 65, 116 ; 77, 308 ; 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (BVerfGE 85, 248 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Dieses muß so ausgestaltet sein, daß der Bedeutung des Verfahrens für den Grundrechtsschutz Rechnung getragen wird (BVerfGE 52, 380 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Dies gilt auch dann, wenn durch die zusätzliche berufliche Qualifikation nicht Art und Umfang der beruflichen Betätigung reglementiert, sondern (lediglich) der Wettbewerb zwischen den Berufsangehörigen und damit deren berufliche Entfaltungsmöglichkeiten beeinflußt werden (BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfGE 82, 209 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Sieht ein Gesetz die staatliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation vor, so ist hierin eine die Berufsfreiheit berührende Regelung zu sehen (BVerfGE 86, 28 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern enthält, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihr schutzwürdige Belange des Gemeinwohls zugrunde liegen, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit eingehalten sind (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 47, 285 ; 65, 116 ; 77, 308 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern enthält, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihr schutzwürdige Belange des Gemeinwohls zugrunde liegen, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit eingehalten sind (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 47, 285 ; 65, 116 ; 77, 308 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern enthält, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihr schutzwürdige Belange des Gemeinwohls zugrunde liegen, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit eingehalten sind (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 47, 285 ; 65, 116 ; 77, 308 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern enthält, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihr schutzwürdige Belange des Gemeinwohls zugrunde liegen, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit eingehalten sind (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 47, 285 ; 65, 116 ; 77, 308 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Dieses muß so ausgestaltet sein, daß der Bedeutung des Verfahrens für den Grundrechtsschutz Rechnung getragen wird (BVerfGE 52, 380 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern enthält, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihr schutzwürdige Belange des Gemeinwohls zugrunde liegen, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit eingehalten sind (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 47, 285 ; 65, 116 ; 77, 308 ; 85, 248 ).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

    Vor diesem Hintergrund ist in Vorschriften, die die staatliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation vorsehen, eine die Berufsfreiheit berührende Regelung zu sehen (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - a.a.O. S. 37; Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - NVwZ 1999, 1102 ).

    Das gilt auch dann, wenn durch die zusätzliche berufliche Qualifikation nicht Art und Umfang der beruflichen Betätigung reglementiert, sondern (lediglich) der Wettbewerb zwischen den Berufsangehörigen und damit deren berufliche Entfaltungsmöglichkeiten beeinflusst werden (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - a.a.O., Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - a.a.O.).

    Demgemäß ist auch anerkannt worden, dass das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern eine Berufsausübungsregelung enthält (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18

    Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung;

    Vor diesem Hintergrund ist in Vorschriften, die die staatliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation vorsehen, eine die Berufsfreiheit berührende Regelung zu sehen (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - a.a.O. S. 37; Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - NVwZ 1999, 1102 ).

    Das gilt auch dann, wenn durch die zusätzliche berufliche Qualifikation nicht Art und Umfang der beruflichen Betätigung reglementiert, sondern (lediglich) der Wettbewerb zwischen den Berufsangehörigen und damit deren berufliche Entfaltungsmöglichkeiten beeinflusst werden (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - a.a.O., Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - a.a.O.).

    Demgemäß ist auch anerkannt worden, dass das Hamburgische Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern eine Berufsausübungsregelung enthält (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - a.a.O.).".

  • BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 61.13

    Nachweis besonderer Sachkunde gemäß § 36 GewO

    Der als angebliche Divergenzentscheidung angeführte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59) und dessen Kammerbeschlüsse vom 12. Februar 1998 (1 BvR 2124/95 - MDR 1998, 499) und vom 3. Mai 1999 (1 BvR 1315/97 - NVwZ 1999, 1102) hatten jeweils nicht die Anwendung des § 36 GewO zum Gegenstand, sondern die Ärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (BGBl I S. 1458), das Prüfungsverfahren nach § 10 des Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (RAFachBezG) vom 27. Februar 1992 (BGBl I S. 369) und das Examen, das zur Eignungsfeststellung nach § 2 Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern (DolmG) vom 23. September 1986 (HambGVBl S. 291) abgelegt werden muss.
  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei

    Setzt die Verwirklichung eines Grundrechts (hier: der Eheschließungsfreiheit) voraus, dass zunächst ein staatliches Prüfungsverfahren (hier: zur Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses) positiv abgeschlossen wird, so darf es im Regelfall aufenthaltsrechtlich nicht zu Lasten des Rechtssuchenden gewertet werden, wenn dieses Prüfungsverfahren aufgrund beschränkter personeller Kapazitäten voraussichtlich nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann (zur staatlichen Verantwortlichkeit für die Dauer von Prüfungsverfahren bei dem Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG vgl.: BVerfG, Beschl. v. 3.5.1999, NVwZ 1999 S. 1102, 1103).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Vorrangiger Prüfungsmaßstab ist mithin, ob die für die Durchführung des Volksentscheids geltenden Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, wobei diese inzident, soweit dazu Veranlassung besteht, auch auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin zu überprüfen sind (Beschlüsse vom 2. Juni 1999 - VerfGH 31/99 -, DVBl. 1999, 979 und 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 19 A 3028/15
    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 -, NVwZ 1999, 1102, juris, Rn. 8 m. w. N.
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 21 ZB 11.2219

    Keine grundsätzliche Bedeutung; keine ernstlichen Zweifel; Rücknahme; öffentliche

    Zwar erwähnt der Kläger die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1999 (Az. 1 BvR 1315/97), legt jedoch nicht dar, inwieweit das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung ausgeführt haben könnte, dass ein Prüfungsverfahren angeboten werden müsse.

    Soweit der Kläger schließlich anführt, das angefochtene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1999 (a.a.O.) ab, und das Urteil beruhe auf dieser Abweichung, ist auch dieser Zulassungsgrund nicht ausreichend im Sinne von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt.

  • VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21

    Endgültiges Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an integrierten

    Zur Verwirklichung des grundrechtlichen Anspruchs der Prüflinge auf eine zeitnahe Durchführung der Staatsprüfungen, auch bei pandemiebedingten Einschränkungen, ist es daher sachlich gerechtfertigt, wenn der Beklagte von einem solchen Erfordernis abgewichen ist (siehe zum grundrechtlichen Anspruch auf zeitnahe Durchführung einer berufszugangseröffnenden Prüfung BVerfG, Beschluss vom 03. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 - juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. März 2016 - 14 A 1695/14 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 173/11

    Erfolgloser Einspruch (

    Prüfungsmaßstab ist mithin, ob die für die Durchführung des Volksbegehrens geltenden Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, wobei diese, soweit dazu Veranlassung besteht, inzident auch auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin zu überprüfen sind (Urteil vom 2. Juni 1999 - VerfGH 31/99 - DVBl. 1999, 979 ; Beschlüsse vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 und 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - Rn. 60).
  • VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04

    Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und

    BVerfG, Beschl. vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 -, NVwZ 1999, 866; Beschl. vom 3. Mai 1999 - 1 BvR 1315/97 -, NVwZ 1999, 1102.
  • VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99

    Einspruch wegen verfahrensmäßiger Unregelmäßigkeiten bei Durchführung des

  • VGH Hessen, 21.02.2022 - 9 B 2129/21

    Eingeschränkte Wiederholungs- und Ausgleichsmöglichkeiten von Modulleistungen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 14 A 1695/14

    Verfahrensfehlerhafte Durchführung der unterrichtspraktischen Prüfungen des

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2009 - 4 S 3354/08

    Prüfungswiederholung bei nachträglich festgestelltem Täuschungsversuch

  • VG Berlin, 26.08.2022 - 12 K 23.21

    Staatsprüfung für die Lehrämter während der COVID-19-Pandemie in Berlin:

  • VG Düsseldorf, 26.06.2006 - 15 L 745/06
  • VG München, 28.07.2011 - M 16 K 11.1547

    Widerruf der Bestellung als Dolmetscher

  • VG Wiesbaden, 19.12.2013 - 5 K 1244/12

    Sportwetten Konzessionsverfahren

  • VG München, 15.06.2022 - M 27 E 22.2890

    Kein Anspruch auf einen zeitnahen Nachholtermin bei coronabedingter

  • VG Wiesbaden, 06.05.2014 - 5 L 239/14
  • VG Wiesbaden, 17.12.2013 - 5 K 1313/12

    Sportwetten Konzessionsverfahren

  • VG Köln, 17.06.2021 - 6 L 436/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht