Rechtsprechung
BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende nach dem Hessischen Studienguthabengesetz (StuGuG)
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StuGuG § 5; ; StuGuG § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende in Hessen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 14.02.2005 - 1 G 2188/04
- VGH Hessen, 17.05.2005 - 5 TG 681/05
- VGH Hessen, 17.05.2005 - 5 TP 682/05
- BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1323/05
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 (1)
Papierfundstellen
- BVerfGK 11, 93
- NVwZ-RR 2007, 569
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Insbesondere die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ) und gegen die in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ) sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).
So verkennt ein Fachgericht die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit, wenn es § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
Sieht es eine solche Rechtsfrage hingegen fehlerhaft als geklärt oder als nicht schwierig an, hängt es vornehmlich von der Eigenart der jeweiligen Rechtsmaterie und der Ausgestaltung des zugehörigen Verfahrens ab, wann hierbei der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Die Gebühr sei ordnungsgemäß nach den Regelungen des Hessischen Studienguthabengesetzes festgesetzt worden, gegen deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 -, BVerwGE 115, 32) keine Bedenken bestünden.Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 115, 32) betreffe nicht die hessische Regelung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Entscheidung (BVerwGE 115, 32) über Regelungen des baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetzes in der Fassung vom 5. Mai 1997 (GBl S. 173) zu befinden, die eine Übergangsfrist von annähernd anderthalb Jahren vorsahen.
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Die Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG war ihm jedoch nicht zumutbar, weil ihm die Prozesskostenhilfe für die Beschreitung des Rechtswegs nicht gewährt worden ist und er somit aus finanziellen Gründen daran gehindert war, den für die Einlegung der Beschwerde erforderlichen Rechtsanwalt (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zu beauftragen (vgl. BVerfGE 22, 349 ;… Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., § 90 Rn. 126).Insoweit wäre dem Beschwerdeführer die Einlegung der gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthaften Beschwerde möglich und zumutbar gewesen, da ein Anwaltzwang hierfür nicht besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO a.E.; vgl. BVerfGE 22, 349 ;… Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., § 90 Rn. 126).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Damit verblieben diesen Studierenden seit dem Gesetzesbeschluss des Landtags über das Zukunftssicherungsgesetz am 18. Dezember 2003 (vgl. zum Zeitpunkt des Wegfalls des schutzwürdigen Vertrauens in den Bestand der bisherigen Rechtslage BVerfGE 72, 200 ) bis zur Rückmeldung zum Sommersemester 2004 etwa drei Monate, sich auf die Gebührenpflicht einzustellen. - BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
Effektiver Rechtsschutz im Verfahren gem § 80 Abs 5 VwGO - Verweigerung von …
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Die Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz als unzulässig, weil das Rechtsschutzinteresses nicht fortbestehe nachdem die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens erklärt habe, die Gebühr für das Sommersemester 2004 nicht beitreiben zu wollen, verstößt in Anbetracht der zwingenden Rechtsfolge der Exmatrikulation bei Nichtentrichtung der Gebühr gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 4 HHG gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 -, NJW 2006, S. 3551). - BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Aber auch sie dürfen darauf vertrauen, dass die Gebührenpflicht sie nicht abrupt trifft und ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um sich gegebenenfalls anderweitig zu orientieren und die notwendigen Dispositionen zu treffen (vgl. BVerfGE 67, 1 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Insbesondere die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ) und gegen die in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ) sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt. - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Insbesondere die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ) und gegen die in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ) sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05
Insbesondere die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ) und gegen die in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ) sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch …
Dies ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen. - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern
Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 u.a. - und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 -, jeweils Juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen. - BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
Vor diesem Hintergrund konnten die Studierenden, die ihr Studium frei von einer allgemeinen Studiengebührenpflicht begonnen hatten, berechtigterweise nur erwarten, dass ihnen eine gesetzliche Neukonzeption des Studiengebührenrechts die Fortsetzung ihres Studiums nicht finanziell unmöglich machen und der Landesgesetzgeber sie nicht unvermittelt und übergangslos mit der Gebührenerhebung konfrontieren würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 a.a.O. S. 341 und Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1323/05 - NVwZ-RR 2007, 569 ).
- LAG Schleswig-Holstein, 01.06.2022 - 6 Ta 49/22
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung als Voraussetzung der …
Danach darf die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu führen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern, und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. z. B. BVerfG 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - BVerfG 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. 19). - VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
Erteilungsermessen bezüglich einer Duldung nach AufenthG 2004 § 60 Abs 2 S 3 bei …
Dies ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen, nachdem die Beschwerde schon den Begründungsanforderungen nicht genügte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - 19 E 477/20
Schulentlassung nach Schlägerei rechtswidrig
BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 -, NVwZ-RR 2018, 873, juris, Rn. 14, vom 4. August 2016 - 1 BvR 380/16 -, juris, Rn. 12, und vom 30. April 2007 - 1 BvR 1323/05 -, NVwZ-RR 2007, 569, juris, Rn. 23. - VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18
Zumutbarkeit der Erlangung eines Reisepasses bei drohender staatlicher Verfolgung …
Zugleich dürfen schwierige oder ungeklärte Rechtsfragen nicht schon im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe "durchentschieden" werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen soll (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 -, juris Rdnr. 23). - BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 9.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
Vor diesem Hintergrund konnten die Studierenden, die ihr Studium frei von einer allgemeinen Studiengebührenpflicht begonnen hatten, berechtigterweise nur erwarten, dass ihnen eine gesetzliche Neukonzeption des Studiengebührenrechts die Fortsetzung ihres Studiums nicht finanziell unmöglich machen und der Landesgesetzgeber sie nicht unvermittelt und übergangslos mit der Gebührenerhebung konfrontieren würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 a.a.O. S. 341 und Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1323/05 - NVwZ-RR 2007, 569 ). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 12 S 2898/18
Kein Anspruch auf erhöhtes Pflegegeld und Übernahme der Restkosten für eine …
Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 u.a. - und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - jeweils juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen. - BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 11.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
Vor diesem Hintergrund konnten die Studierenden, die ihr Studium frei von einer allgemeinen Studiengebührenpflicht begonnen hatten, berechtigterweise nur erwarten, dass ihnen eine gesetzliche Neukonzeption des Studiengebührenrechts die Fortsetzung ihres Studiums nicht finanziell unmöglich machen und der Landesgesetzgeber sie nicht unvermittelt und übergangslos mit der Gebührenerhebung konfrontieren würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 a.a.O. S. 341 und Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1323/05 - NVwZ-RR 2007, 569 ). - BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 8.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1109/07
Zur Rechtmäßigkeit der Hessischen Studiengebühr für Langzeitstudierende
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen …
- LAG Köln, 16.12.2008 - 9 Ta 474/08
Diebstahl - geringwertige Sache - Entfristungsklage - Schleppnetzantrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 19 E 85/20
Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit einer Person …
- BFH, 20.08.2008 - VI S 9/08
Prozesskostenhilfe - Erneuter Antrag - Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 E 5/17
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - 3 L 436/10
Erlass von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit wegen unbilliger …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 12 S 267/21
Prüfung der anwaltlichen Vollmacht von Amts wegen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2022 - 19 A 2358/22
Prüfung der Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 946/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - 19 E 752/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2022 - 19 E 322/22
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Klage gegen den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2020 - 19 E 776/20
Anzeigen eines Rücktritts eines Prüflings von der Prüfung unverzüglich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2018 - 19 E 681/18
Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - 13 E 231/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten …
- VG Kassel, 12.10.2016 - 2 K 307/15
Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld
- OVG Sachsen, 18.05.2011 - A 3 A 334/09
Türkei, Rückkehrgefährung alleinerziehender geschiedener Frauen, alevitische …
- OVG Sachsen, 07.04.2011 - 3 D 159/10
Abschiebung, Befristung, Regelfall
- OLG Hamburg, 11.03.2008 - 7 W 22/08
Kein Recht des Straftäters "allein gelassen zu werden"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - 13 E 771/20
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den auf Aufhebung der Gebührenrechnung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - 19 E 732/18
Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - 13 E 230/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten …
- OVG Sachsen, 12.09.2011 - 3 D 104/11
Rücknahmefiktion gemäß § 92 Abs 2 S. 1 VwGO bei Untertauchen des Klägers, …
- OVG Sachsen, 11.01.2012 - 3 D 157/11
Mitteilung der Adresse des Klägers mit Hinweis "c/o", Klagerücknahme bei …
- OVG Sachsen, 04.02.2014 - 3 A 734/13
Verwertbarkeit von Fingerabdrücken
- OLG Hamburg, 04.12.2009 - 7 W 130/09
- OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11
Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt seit acht Jahren
Rechtsprechung
BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1323/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 14.02.2005 - 1 G 2188/04
- VGH Hessen, 17.05.2005 - 5 TG 681/05
- VGH Hessen, 17.05.2005 - 5 TP 682/05
- BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1323/05
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05