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   BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67   

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https://dejure.org/1968,31
BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67 (https://dejure.org/1968,31)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1968 - 1 BvR 133/67 (https://dejure.org/1968,31)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1968 - 1 BvR 133/67 (https://dejure.org/1968,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten Bezugsberechtigung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 258
  • DÖV 1968, 491
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Diese erstrebt einen "Familienlastenausgleich"; der durch Kinder bedingte höhere Aufwand einer Familie soll teilweise ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 11, 105 (115 ff.); 22, 163 (168)).

    Aus den Kindergeldgesetzen und vor allem aus der darin festgelegten Rangfolge der Anspruchsberechtigten (§ 3 Abs. 1 KGG, § 7 KGKG) ergibt sich, daß der maßgebende Gesichtspunkt für die Kindergeldregelung nicht die Entlastung des Unterhaltspflichtigen ist, sondern die Begünstigung der Familie, in der das Kind dauernd lebt: Diejenigen, die dem Kind eine Heimstatt bieten und sich um sein persönliches Wohl sowie um seine Erziehung kümmern, sollen für die damit verbundenen finanziellen, mindestens aber persönlichen Opfer einen Ausgleich von der Gemeinschaft erhalten (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173)).

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber in diesem Bereich eine größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 (77); 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216)).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber in diesem Bereich eine größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 (77); 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216)).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber in diesem Bereich eine größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 (77); 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216)).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber in diesem Bereich eine größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 (77); 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216)).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Der Ausschluß der Leistung in § 34 Abs. 2 KGG wird weder an die ständisch-soziale Abstammung und Verwurzelung noch an die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit des Anspruchsberechtigten geknüpft (vgl. BVerfGE 5, 17 (22)).
  • BSG, 25.11.1966 - 7 RKg 12/65

    Kindergeldanspruch - Aufenthaltsort des Kindes - Aufenthalt außerhalb des

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Zuletzt wies das Bundessozialgericht seine Revision zurück (Urteil vom 25. November 1966 (BSG 25, 295)).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Dieses Grundrecht ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 18, 121 (124)).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
    Diese erstrebt einen "Familienlastenausgleich"; der durch Kinder bedingte höhere Aufwand einer Familie soll teilweise ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 11, 105 (115 ff.); 22, 163 (168)).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Bei der Überprüfung, ob eine Regelung, die allein eine Begünstigung gewährt, den begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz abgrenzt, ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 23, 258 m.w.N.; 52, 277 ; 84, 348 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Der Staat ist auch nicht durch die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Pflicht zur Förderung der Familie gehalten, diese Beitragslast auszugleichen (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Das geht jedoch nicht so weit, daß der Staat gehalten wäre, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen oder jeden Unterhaltspflichtigen finanziell zu entlasten (vgl. BVerfGE 23, 258 [264]; 28, 104 [113 f.]).
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