Rechtsprechung
   BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96, 1 BvR 1092/97, 1 BvR 1286/97, 1 BvR 1334/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5148
BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96, 1 BvR 1092/97, 1 BvR 1286/97, 1 BvR 1334/97 (https://dejure.org/1999,5148)
BVerfG, Entscheidung vom 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96, 1 BvR 1092/97, 1 BvR 1286/97, 1 BvR 1334/97 (https://dejure.org/1999,5148)
BVerfG, Entscheidung vom 03. August 1999 - 1 BvR 1892/96, 1 BvR 1092/97, 1 BvR 1286/97, 1 BvR 1334/97 (https://dejure.org/1999,5148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Mauergrundstücken - Verkauf von Grenzgrundstücken - Beschwerdebefugnis - Möglichkeit der Grundrechtsverletzung - Enteignung - Beschwerdefrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Begründung; Eigentumsgarantie; Rückkauf von Mauergrundstücken

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 25; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Mauergrundstücksgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Mauergrundstücksgesetz

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 589
  • WM 1999, 2028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführer durch das Mauergrundstücksgesetz überhaupt selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen sein können (zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung vgl. etwa BVerfGE 90, 128 ), was zumindest bei den Beschwerdeführern zu II, die nach ihrem Vorbringen nur Vermächtnisnehmer sind, fraglich ist.

    Denn jedenfalls ist eine unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde nur dann zulässig, wenn die Erschöpfung des Rechtswegs entsprechend § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gerade auch im Hinblick auf den Sinn des Subsidiaritätsprinzips, eine vorherige Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Fragen durch die allgemein zuständigen Gerichte zu gewährleisten, entbehrlich ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ).

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96
    Dazu kann auf die Ausführungen in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1997 (BVerfGE 97, 89) und in dem Nichtannahmebeschluß der Kammer vom 31. März 1998 (VIZ 1998, S. 372) verwiesen werden.
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2366/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Versagung eines

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96
    Dazu kann auf die Ausführungen in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1997 (BVerfGE 97, 89) und in dem Nichtannahmebeschluß der Kammer vom 31. März 1998 (VIZ 1998, S. 372) verwiesen werden.
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96
    Die Begründung einer Verfassungsbeschwerde muß, soll sie den gesetzlichen Darlegungserfordernissen entsprechen, die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hinreichend deutlich erkennen lassen (vgl. BVerfGE 78, 320 ).
  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

    Auf die vorzitierten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Nichtannahmebeschluss vom 3.8.1999 (VIZ 1999, 654) betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen das Mauergrundstücksgesetz ausdrücklich Bezug genommen und festgestellt, die hilfsweise erhobene Rüge der Beschwerdeführer, das Mauergrundstücksgesetz verletze wegen des Fehlens von Regelungen über eine Rückenteignung ihre Eigentumsgrundrechte aus Art. 14 GG, sei jedenfalls unbegründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht