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   BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91   

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https://dejure.org/1998,3640
BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91 (https://dejure.org/1998,3640)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91 (https://dejure.org/1998,3640)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 1 BvR 1342/91 (https://dejure.org/1998,3640)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    b) Die Begrenzung des Pachtzinses in § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG a.F. ist vom Bundesverfassungsgericht - nach Erlaß der angegriffenen Entscheidungen - mit Beschluß vom 23. September 1992 (BVerfGE 87, 114 ff.) für mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt worden, soweit sie Pachtverhältnisse mit privaten Verpächtern betrifft; die Pachtzinsbegrenzung ist dabei in ihrem Ausmaß als für die Eigentümer unzumutbar erachtet worden (BVerfG, a.a.O., S. 146 ff.).

    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 87, 114 ).

    Die Maßstäbe für diese Prüfung sind dieselben, die das Bundesverfassungsgericht der Prüfung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG a.F. zugrundegelegt hat (vgl. BVerfGE 87, 114 ).

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 117/90

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der amtlichen Festsetzung der Höchstpacht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1991 - V ZR 117/90 -,.

    Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 6. November 1991 - 4 U 16/82 - und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1991 - V ZR 117/90 - verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    Die Gerichte können insoweit, auch wenn sie zur Annahme der Verfassungswidrigkeit dieser Festsetzung gelangen, ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entscheiden, weil es sich bei der Verordnung nicht um ein Gesetz im formellen Sinne handelt und die Regelung des § 1 KGO, auf der die in der Verordnung getroffene Höchstpachtfestsetzung beruht, vorkonstitutionelles Recht ist (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 70, 126 , jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 207/97

    Neuregelung des Höchstpachtzinses für privat verpachtete Kleingärten iSv BKleingG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    Zur Begründung wird insoweit auf den Beschluß der Kammer vom 25. Februar 1998 - 1 BvR 207/97 - Bezug genommen, der ebenfalls eine (unter anderem) gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG n.F. gerichtete Verfassungsbeschwerde betraf.
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    b) Soweit es im weiteren Verfahren darauf ankommt, ob die in der Verordnung von 1969 festgesetzte Pachtzinsbegrenzung für die in Frage stehende Zeit noch verfassungsmäßig war, kann diese Prüfung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 71, 305 ) zunächst den Zivilgerichten überlassen bleiben.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    Ob die Zulässigkeit für eine unmittelbar gegen die Neuregelung gerichtete Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 90, 128 , m.w.N.; stRspr) zu bejahen ist, bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91
    Die Gerichte können insoweit, auch wenn sie zur Annahme der Verfassungswidrigkeit dieser Festsetzung gelangen, ohne Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entscheiden, weil es sich bei der Verordnung nicht um ein Gesetz im formellen Sinne handelt und die Regelung des § 1 KGO, auf der die in der Verordnung getroffene Höchstpachtfestsetzung beruht, vorkonstitutionelles Recht ist (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 70, 126 , jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BGH, 12.11.1998 - III ZR 87/98

    Anpassung des Pachtzinses für ein Kleingartengelände

    Mit Beschluß vom 26. Februar 1998 (1 BvR 1342/91) hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerinnen das Urteil des V. Zivilsenats vom 5. Juli 1991 und das Urteil des Oberlandesgerichts vom 6. November 1991 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerfG, 16.02.1999 - 1 BvR 938/97

    Rückwirkende Pachtzinserhöhung im Kleingartenrecht

    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gilt gleichermaßen für die Zeit vor und nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und steht daher auch einer unverhältnismäßig niedrigen Pachtpreisbindung in den Jahren 1980 bis 1983 entgegen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1998, 1 BvR 421/90, S. 8 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 1998, 1 BvR 1342/91, S. 7 f.).
  • BGH, 19.10.2000 - III ZR 105/00

    Rechtmäßigkeit einer Pachtzinserhöhung nach BKleingG

    Danach würde das Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 die äußerste zeitliche Grenze eines wirksamen Erhöhungsverlangens nach Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG bilden und zwar auch dann, wenn die Rechtshängigkeit einer am Stichtag 1. November 1992 anhängigen Pachtzinsklage noch früher eingetreten war (Senatsurteile vom 12. November 1998 - III ZR 87/98 - NJW-RR 1999, 237; vom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - NJW 1997, 3374, 3376; in diesem Sinne auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Februar 1998 - 1 BvR 1342/91 - S. 7 f, unveröffentlicht).
  • FG Hamburg, 19.06.2000 - V 283/99

    Verursachung von Werbungskosten durch Einkünfteerzielung

    Die Klägerinnen haben eine Ausfertigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Klägerinnen betreffend ein gegen sie ergangenes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 6.11.1991 und das vorausgegangene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 1991 (1 BvR 1342/91) in Kopie vorgelegt.
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