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   BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99   

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https://dejure.org/2000,4154
BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99 (https://dejure.org/2000,4154)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99 (https://dejure.org/2000,4154)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2000 - 1 BvR 1344/99 (https://dejure.org/2000,4154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes - Vergleich von Gruppen - Ungleichbehandlung - Gerichtskosten - Mittelloser Kläger - Prozeßkostenhilfe - Verfassungskonforme Auslegung - Staatskasse

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; ZPO § ... 123; ; ZPO § 122 Abs. 2; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; ZPO § 402; ; ZPO § 379 Satz 2; ; GKG § 61; ; GKG § 65; ; GKG § 68; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 2 Abs. 4; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Tragung der Gerichtskosten bei Prozeßkostenhilfe zu Gunstendes Beklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 99, 129 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 3187).

    Insbesondere kann das Anliegen, eine mutwillige Prozessführung oder Manipulationen zu Lasten der Staatskasse zu verhindern, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 3187).

    Es ist deshalb von einer Regelungslücke auszugehen, die durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 4 GKG mit der Anerkennung eines entsprechenden Rückerstattungsanspruchs geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 3187).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 99, 129 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 3187).

    Sie liegt vielmehr auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 99, 129 ).

  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 6/87

    Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gerichtskosten

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1996 - 10 WF 2/96
    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106 f.).
  • OLG Hamm, 25.05.1992 - 23 W 202/92

    Erstattung geleisteter Gerichtskostenvorschüsse bei Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106 f.).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02

    Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung

    Zum anderen sprechen neuere verfassungsrechtliche Erwägungen, die einen umfassenden Schutz der mittelosen Partei und eine Gleichbehandlung von Bedürftigen unabhängig von ihrer Parteistellung als Kläger/Antragsteller bzw. Beklagter/Antragsgegner fordern (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23.6.1999, NJW 1999, 3186 = MDR 1999, 1089 = RPfl 1999, 495 = JurBüro 1999, 540 ua bzgl. §§ 54 Nr. 2, 58 Abs. 2 S. 2 GKG; BVerfG, Beschl. vom 7.2.2000, JurBüro 2001, 204), für eine Modifikation der bisherigen Senatsrechtsprechung.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 W 23/09

    Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haftender Erstschuldner bei Bewilligung von

    Danach erschien es geboten, den Haftungsausschluss auf sämtliche Gerichtskosten, also sowohl die noch nicht bezahlten als auch die bereits verauslagten Gerichtskosten, zu erstrecken, weil der Gesetzgeber mit der Haftungsausschlussnorm des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG a.F. den Schutz der mittellosen Partei umfassend ausgestalten wollte (Beschluss v. 23.06.1999, 1 BvR 984/89, NJW 1999, 3186; Beschlüsse vom 07.02.2000, 1 BvR 1344/99, und vom 20.09.1999, 1 BvR 2055/97, betr. einer mittellosen, teilweise unterlegenen Partei).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 6 WF 105/09

    Kostenfestsetzung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erledigung des

    Zwar soll nach § 31 Abs. 3 GKG dann, wenn der unbemittelten Partei durch gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind, die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden, und diese vom Gesetzgeber eingeräumte Prozesskostenfreiheit muss der unbemittelten Partei ungeachtet ihrer prozessualen Stellung als Kläger oder Beklagter zugute kommen (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3186; JurBüro 2001, 204).
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