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   BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85   

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BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85 (https://dejure.org/1986,1917)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85 (https://dejure.org/1986,1917)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 (https://dejure.org/1986,1917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissenschaftsfreiheit und Akteneinsicht in Behördenakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Informationsfreiheit - Akteneinsicht - Wissenschaftsfreiheit - Behördenakten - Einsichtnahme in Akten - Forschungszwecke - Anspruchsableitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1243
  • NVwZ 1986, 462 (Ls.)
  • afp 1986, 168
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85
    Eine Informationsquelle ist in der Regel dann allgemein zugänglich, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 >83<), mit anderen Worten wenn sie öffentlich im Sinne der hergebrachten juristischen Terminologie ist (Herzog in Maunz/Dürig, Rdnr. 90 zu Art. 5 Abs. 1 und 2 GG ).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistet als Abwehrrecht nur die Freiheit der wissenschaftlichen Fragestellung und Methode sowie der Bewertung und Verbreitung der Forschungsergebnisse, erweitert jedoch nicht die der Forschung zugrunde gelegten Quellen über den Umkreis der allgemein zugänglichen Informationen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) hinaus (BVerfG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 - NJW 1986, 1243; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 7 B 188.85 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 72 = NJW 1986, 1277).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 A 5.13

    Archivgut; Aktennutzungsanspruch; Schutzfrist; Bundesnachrichtendienst;

    Eine Informationsquelle ist in der Regel dann allgemein zugänglich, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 ), mit anderen Worten wenn sie öffentlich im Sinne der hergebrachten juristischen Terminologie ist (Grabenwerter, in: Maunz/Dürig, Rn. 90 zu Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; BVerfG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 - juris).

    Aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lässt sich daher kein Anspruch des Klägers auf Unterstützung seiner Forschung durch Gewährung von Akteneinsicht ableiten (BVerfG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 - juris).

  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

    Es bestünden Zweifel daran, ob ein wissenschaftliches Interesse ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO begründen könne (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1986, 1 BvR 1352/85, NJW 1986, 1243 [juris Rn. 7]; BayVerfGH, Entsch. v. 5. März 2020, Vf. 13-VII-18, juris Rn. 40).

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1986 (1 BvR 1352/85), die aufgrund der Besonderheiten des § 85 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundeszentrale für Politische Bildung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei, habe er einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag sachgerecht, also frei von Willkür und unter angemessener Berücksichtigung des Zwecks seines Antrags entschieden werde.

    (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1986, 1 BvR 1352/85, NJW 1986, 1243 [juris Rn. 7]; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1985, 7 B 188/85, NJW 1986, 1277 [juris Rn. 5]).

  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 19/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Promotionsstudium -

    Dass Wissenschaft und Forschung nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG frei sind, gewährleistet die Wahrheitssuche ohne staatliche Einflussnahme (BVerfG Urteil vom 29.5.1973 - 1 BvR 424/71 ua - BVerfGE 35, 79, 112 f) , vermittelt aber keinen Anspruch auf die Schaffung und Bereitstellung von Unfallversicherungsschutz für Forschungsvorhaben jeder Art. Wegen des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ergeben sich aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG keine konkreten Förderungspflichten (BVerfG Beschlüsse vom 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87 ua - BVerfGE 81, 108, 115 ff und vom 30.1.1986 - 1 BvR 1352/85 - NJW 1986, 1243) .
  • VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 13-VII-18

    Erfolglose Popularklage gegen die Genehmigungsbedürftigkeit von von Erhebungen an

    Ein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Anspruch auf Unterstützung von Forschungsvorhaben durch staatliche Stellen folgt weder aus der abwehrrechtlichen noch aus der teilhaberechtlichen Funktion des Art. 108 Alt. 2 BV (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG BVerfG vom 30.1.1986 NJW 1986, 1243).

    b) Trifft der Normgeber, wie vorliegend, eine Regelung zur Genehmigung und zu den Voraussetzungen von (auch) wissenschaftlichen Erhebungen an Schulen, muss er allerdings die Bayerische Verfassung als Wertordnung und damit auch den Stellenwert beachten, den diese der Freiheit der Wissenschaft einräumt (vgl. BVerfG NJW 1986, 1243).

  • VG Mainz, 14.09.2016 - 3 K 1021/15

    Überlassung von Kopien im Rahmen des medienrechtlichen Auskunftsanspruch

    Als Forschungsobjekt spielt der Staat aber keine Sonderrolle wie im Wissenschaftsbetrieb; er ist einer unter vielen anderen möglichen Forschungsgegenständen, weshalb sich aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundsätzlich kein Anspruch auf Unterstützung der eigenen Forschung durch die Überlassung von Kopien ableiten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2013 - 6 A 5/13 -, NJW 2014, 1126 und juris Rn. 26 zu einem Akteneinsichtsrecht; BVerfG, Urteil vom 30.1.1986 - 1 BvR 1352/85 -, NJW 1986, 1243 und juris Rn. 7).

    Soweit dem Kläger aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein Anspruch auf sachgerechte Entscheidung über seinen Antrag unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Position zustehen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.1.1986 - 1 BvR 1352/85 -, NJW 1986, 1243 und juris Rn. 7), bestehen jedenfalls keine Bedenken, dass die Entscheidung, dem Kläger einen über den gewährten Zugang zu den Verträgen hinausgehenden Anspruch auf Überlassung von Kopien zu versagen, sachwidrig oder willkürlich wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung des presserechtlichen

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht im anschließenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beanstandet, es abgelehnt, einen verfassungsunmittelbaren Anspruch des Wissenschaftlers auf positive Entscheidung eines von ihm geltend gemachten Informationsanspruchs aus Art. 5 Abs. 3 GG abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 9.10.1985 - 7 B 188.85 -, NJW 1986, 1277 sowie BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, NJW 1986, 1243).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, daß der Wissenschaftler jedenfalls verlangen kann, daß über seinen Antrag sachgerecht, also frei von Willkür und unter angemessener Berücksichtigung des Zwecks des Anliegens, entschieden und dabei auch der Stellenwert, den das Grundgesetz der Freiheit der Wissenschaft einräumt, beachtet wird (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 15 A 25/17

    Anspruch einer Auslandskorrespondentin aus Argentinien auf Akteneinsicht in

    vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 A 5/13 -, juris Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 15 A 2147/13

    Unterlage Vorgang Entstehen einer Unterlage

    vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 A 5.13 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2018 - 15 A 25/17 -.
  • Presserechtlicher Auskunftsanspruch zu BND-Unterlagen erst nach SchutzfristablaufBVerwG, 27.11.2013 - 6 A 5.13 F u n d s t e l l e : K&R 2014
    Eine Informationsquelle ist in der Regel dann allgemein zugänglich, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d. h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71, 83), mit anderen Worten wenn sie öffentlich im Sinne der hergebrachten juristischen Terminologie ist (Grabenwerter, in: Maunz/Dürig, Rn. 90 zu Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; BVerfG, Urteil vom 30.1. 1986 - 1 BvR 1352/85 - juris).

    Aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG lässt sich daher kein Anspruch des Klägers auf Unterstützung seiner Forschung durch Gewährung von Akteneinsicht ableiten (BVerfG, Urteil vom 30.1. 1986 - 1 BvR 1352/85 - juris).

  • OLG Hamm, 28.11.1995 - 1 VAs 38/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2014 - 8 A 1129/11

    Anerkennung der allgemeinen Nutzungsbedingungen als Voraussetzung für die

  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

  • OLG Hamm, 30.07.2007 - 15 W 156/07

    Einsichtsrecht auf Sammelakten eines Standesbeamten

  • OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung

  • VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15

    Anspruch auf Informationszugang zu einem Erlass des Bundesfinanzministeriums

  • OLG Hamm, 01.10.2007 - 15 W 156/07

    Anspruch auf Gewährung von Einsichtnahme in Personenstandsbücher zur Ermittlung

  • VG Hamburg, 13.07.2011 - 5 K 524/10
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