Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2951
BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95 (https://dejure.org/1997,2951)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95 (https://dejure.org/1997,2951)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 1 BvR 1353/95 (https://dejure.org/1997,2951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zustellung durch Aufgabe zur Post an eine im Ausland lebende Prozeßpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95
    Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift bestehen nicht (vgl. zur Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post: BVerfGE 25, 158 [164 f.]).
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95
    Eine Fristbestimmung nach § 339 Abs. 2 ZPO kam nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine Zustellung im Ausland, sondern eine Inlandszustellung handelte (vgl. BGHZ 98, 263 [266 f.]; OLG München, RPfleger, 1983, S. 75).
  • BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91

    Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95
    Selbst wenn sie zu bejahen wäre - wofür einiges spricht (vgl. BGH, NJW 1992, 1701 [1702]) - läge ein so gewichtiger Verfassungsverstoß, daß allein deshalb eine Annahme der Verfassungsbeschwerde angezeigt wäre, nicht vor.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95
    Die vom Landesarbeitsgericht für die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs angeführten Gründe sind nicht schlechthin unvertretbar (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 2160/95 -).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zu der Vorgängerregelung des § 175 ZPO entschieden, dass hiergegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, auch wenn § 339 Abs. 2 ZPO nicht zur Anwendung kommt, weil es sich bei der Zustellung durch Aufgabe zur Post um eine Inlandszustellung handelt (BVerfG, NJW 1997, 1772; BGH, Urteil vom 10. November 1998 - VI ZR 243/97, aaO unter II 1 b; aA Roth, IPrax 1990, 90 ff.; zu § 339 Abs. 2 ZPO zudem Senatsurteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 320/85, BGHZ 98, 263, 266 f.; BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - VI ZB 9/01, aaO).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zustellung durch Aufgabe zur Post bestehen nicht (BVerfG NJW 1997, 1772).

    b) Die Zustellung durch Aufgabe zur Post gemäß § 175 Abs. 1 ZPO stellt nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung (BVerfG NJW 1997, 1772; BGHZ 98, 263, 266; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - IV ZB 4/91 -, NJW 1992, 1701, 1702) und Literatur (vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 175 Rz 5; Fleischhauer, Inlandszustellung an Ausländer, 1996, S. 307; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., Rz 2083; Hausmann, IPRax 1988, 140, 141; Linke, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., Rz 222; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozeßrecht, 4. Aufl., § 4 Rdn. 40; Zöller/Stöber, ZPO, 20. Aufl., § 175 Rn 2 und 6) keinen Fall der Auslandszustellung, sondern vielmehr eine fingierte Form der Zustellung im Inland dar.

    bb) Aus dieser unterschiedlichen Behandlung von im Inland wohnhaften Parteien (§ 174 Abs. 1 ZPO) auf der einen und im Ausland wohnhaften Parteien (§ 174 Abs. 2 ZPO) auf der anderen Seite lassen sich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die §§ 174 Abs. 2 und 175 ZPO herleiten (vgl. BVerfG NJW 1997, 1772).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 1772) speziell für die Zustellung durch Aufgabe zur Post bereits entschieden, daß eine Vorabinformation der im Ausland wohnenden Beklagten über den Inhalt eines Versäumnisurteils zwar bei rücksichtsvoller Verfahrensgestaltung naheliegen möge, aber rechtlich nicht zwingend geboten sei.

    Dementsprechend wendet die herrschende Meinung in Rechtsprechung (BVerfG NJW 1997, 1772; BGHZ 98, 263, 267; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - IV ZB 4/91 - NJW 1992, 1701, 1702) und Literatur (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 175 Rn 5; von Feldmann, aaO, § 175 RdNr. 2; Zöller/Stöber, aaO, § 175 Rn 2 und 6) bei der Zustellung von Versäumnisurteilen im Verfahren nach § 175 Abs. 1 ZPO bislang auch nur § 339 Abs. 1 ZPO an.

    Auch im Hinblick auf den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz des fairen Verfahrens ist es deshalb hier nicht geboten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. BVerfG NJW 1997, 1772).

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98

    Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der

    bb) Wie bereits das Beschwerdegericht ausgeführt hat, bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Aufgabe zur Post an einen Adressaten im Ausland (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1997 - 1 BvR 1353/95 = NJW 1997, 1772 unter II; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1991 - IV ZB 4/91 = NJW 1992, 1701 unter 3; vom 22. November 1995 - XII ZB 163/95 = NJW-RR 1996, 387 unter II 1).

    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung (BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1997 - 1 BvR 1353/95 = NJW 1997 unter II; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1991 aaO, m.w.Nachw.) und Literatur (Fleischhauer, Inlandszustellung an Ausländer, 1996, S. 307; Hausmann, IPRax 1988, 140 f; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 175 Rdnr. 2 und 6) ist die Zustellung durch Aufgabe zur Post gemäß § 175 ZPO auch dann eine Inlandszustellung, wenn der Adressat im Ausland wohnt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht