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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03   

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https://dejure.org/2007,153
BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 (https://dejure.org/2007,153)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 (https://dejure.org/2007,153)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 (https://dejure.org/2007,153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern und der unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum bestandenen Befreiungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer; Vereinbarkeit der Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz; Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung für die gesetzliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 § 231 Abs. 6
    Rentenversicherungspflicht von selbständigen Lehrern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherungspflicht für Lehrer - Altersvorsorge für Selbständigen verletzt keine Grundrechte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.7.2007)

    Selbstständige Lehrer unterliegen der Rentenversicherungspflicht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 352
  • NJW 2007, 3057 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 683
  • NZS 2008, 142
  • DVBl 2007, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Nach der zum Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann zwar eine prinzipielle Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage führen (vgl. BVerfGE 84, 239 ).

    Dabei muss sich die Erhebungsregel gegenüber einem Besteuerungstatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirken, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dies dem Gesetzgeber zuzurechnen sei (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

    (3) Im Übrigen hätte, sofern das Bundesverfassungsgericht in Anlehnung an seine Rechtsprechung zum Steuerrecht in der beitragsbegründeten Belastungsungleichheit der selbständigen Lehrer einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sehen würde, der auf die gesetzliche Grundlage der Versicherungspflicht zurückwirkt (vgl. BVerfGE 84, 239 ), dies eine Rechtslage zur Folge, die bisher noch nicht erkannt worden ist.

    Es würde daher Anlass bestehen, das bisherige Recht noch für eine Übergangszeit hinzunehmen und dem Gesetzgeber Gelegenheit zu geben, sich binnen einer angemessenen Frist auf die nunmehr geklärte verfassungsrechtliche Lage einzustellen (so BVerfGE 84, 239 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Vorschriften ohne unmittelbar berufsregelnden Charakter, wie hier die Anordnung einer Versicherungspflicht, greifen nur in die Berufsfreiheit ein, wenn sie in einem engen Zusammenhang zur Berufsausübung stehen und eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 81, 108 ; stRspr).

    Zwar begründet die gesetzliche Anordnung einer solchen Versicherungspflicht regelmäßig die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen (§§ 157 ff. SGB VI) als Sonderform einer öffentlich-rechtlichen Abgabe (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

    Anders als im Falle der Steuer (vgl. § 3 Abs. 1 AO; vgl. auch BVerfGE 75, 108 ) entsprechen jedoch der Beitragspflicht Ansprüche auf Renten wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes (§ 33 SGB VI).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Im Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Freiheit und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 29, 221 ; 44, 70 ).

    Die Betroffenen werden durch die Rentenversicherungspflicht nicht übermäßig belastet, denn § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI zwingt sie lediglich zu einer an sich selbstverständlichen Vorsorge für das Alter (vgl. BVerfGE 29, 221 ).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Der Gesetzgeber greift zwar in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG ein, wenn er die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit verbundene Beitragspflichten anordnet (vgl. BVerfGE 97, 271 ; 109, 96 ; stRspr).

    Es ist nicht verletzt, wenn die Eingriffsnorm formell und materiell verfassungsgemäß ist, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den rechtsstaatlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes entspricht (vgl. BVerfGE 97, 271 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Der Gesetzgeber greift zwar in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG ein, wenn er die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit verbundene Beitragspflichten anordnet (vgl. BVerfGE 97, 271 ; 109, 96 ; stRspr).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95

    Übertragung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Der Gesetzgeber darf insbesondere als Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung den Tatbestand der Beschäftigung genügen lassen und damit einen generalisierenden Maßstab anlegen (vgl. BVerfGK 4, 42 ).

    Die Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber nicht zu einer aus Sicht des Beschwerdeführers optimalen Altersvorsorge (vgl. BVerfGK 4, 42 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Die Auslegung und Anwendung des Art. 234 EG ist jedoch nur zu beanstanden, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    (1) Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Die Eigentumsgarantie sichert nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Insoweit sind die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen nur in engen Grenzen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 4/00 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1999 - L 4 RA 43/99

    Rentenversicherung

  • BSG, 28.05.2003 - B 12 RA 11/02 B
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufes (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 f = Juris RdNr 18; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) .

    Sie schützt - wie bereits ausgeführt - neben den Betroffenen selbst auch die Allgemeinheit vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der staatlichen Gemeinschaft (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 29) .

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 = Juris RdNr 18; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) .

    Sie schützt - wie bereits ausgeführt - neben den Betroffenen selbst auch die Allgemeinheit vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der staatlichen Gemeinschaft (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 29) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verletzt die Betroffenen insbesondere nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 25) und berührt mangels eines unmittelbar berufsregelnden Charakters nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG vom 26.6.2007 aaO RdNr 27) .

    Ein - von der Klägerin im Übrigen auch nicht gerügter - Eingriff in ihr Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG scheidet schon deshalb aus, weil der Gesetzgeber insbesondere mit der Einführung einer grundsätzlichen Versicherungspflicht für Beschäftigte von seinem weiten Gestaltungsspielraum im Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Freiheit und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung (BVerfG vom 26.6.2007 aaO RdNr 28) in verfassungsgemäßer Weise Gebrauch gemacht hat.

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