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   BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 27.12.2005, Az.: 1 BvR 1359/05 (Kein Schadensersatz bei menschenwürdewidriger Unterbringung in der Haft)" von Prof. Dr. Heribert Ostendorf und Priv.-Doz. Dr. Martin Nolte, original erschienen in: StV 2006, 708 - 712.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 7, 120
  • NJW 2006, 1580
  • StV 2006, 708



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07  

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Zwar stehe die Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers fest, ein zwingendes Junktim zwischen der Feststellung dieser Verletzung einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung bestehe aber rechtlich nicht (unter Hinweis auf BGH, NJW 2005, S. 58 ff. und deren Billigung durch das Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, S. 1580 f.).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09  

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).

    Der Bundesgerichtshof hat insofern Zusatzerfordernisse nicht für die Ebene der anspruchsbegründenden Voraussetzungen aufgestellt, sondern ausschließlich für die Ebene der Rechtsfolgen (vgl. BGHZ 161, 33 ), und zwar um bei der Frage der Geldentschädigung den Besonderheiten des Falles gerecht zu werden (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

    Insofern hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegende Sachverhalt besondere Umstände aufwies, welche die dort aufgestellten Vorgaben für die Gewährung einer Geldentschädigung nicht ohne Weiteres verallgemeinerungsfähig erscheinen lassen (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

  • BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08  

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger

    Dies gilt insbesondere für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung immaterieller Rechtsgüter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, S. 1580).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die hier angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend erkannt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 2371 ; NJW 2006, S. 1580 ).

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  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05  

    Amtshaftung - Gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen in einem Haftraum

    Denn eine solche Verletzung ist mit dem Beschwerdegericht zu verneinen; die Frage, ob der Verstoß gegen Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG eine Entschädigung in Geld gebietende Erheblichkeit erreichte (vgl. Senatsurteil aaO S. 36 ff; s. dazu ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 - juris Rn. 14 ff), stellt sich im Streitfall nicht.
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08  

    Ex-Häftling // Schadenersatz

    Strafgefangene haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung (BVerfG NJW 2006, 1580 m.w.N.).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (BVerfG NJW 2006, 1580 f, 1581 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09  

    Schaden wegen menschenunwürdigen Haftbedingungen

    Eine Abwägung der unantastbaren Menschenwürde mit anderen - selbst verfassungsrechtlichen - Belangen ist nicht möglich (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1580, 1581 Rn. 18).
  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09  

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Umfangs und der Höhe der Leistungen für

    Eine umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht gefordert (vgl. BVerfGE 61, 149 [198]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, NVwZ 1998, S. 271 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, S. 1580 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05  

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Vorab angemerkt sei, dass bei der Annahme einer Verletzung der Menschenwürde eine Abwägung mit anderen, auch verfassungsrechtlich geschützten Belangen nicht möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005, Az.: 1 BvR 1359/05, Rn. 18, zitiert nach juris); gleiches gilt für das Verbot der Folter oder erniedrigender Behandlung in Art. 3 EMRK, der ebenfalls keine Ausnahmen kennt (vgl. EGMR, Urt.v. 1.6.2010, Az.: 22978/05, Rn. 107).

    Ein solches zwingendes "Junktim" zwischen der Feststellung einer Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung andererseits ist rechtlich bislang nicht gesehen worden (BGH, Urt. v. 04.11.2004, Az.: III ZR 361/03, Rn. 12 ff. zitiert nach juris; BVerfG NJW 2006, 1580).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06  

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

    Eine solche Verletzung der Menschenwürde ist u.a. dann anzunehmen, wenn eine Person einer besonders erniedrigenden, ihn zum Objekt machenden Behandlung ausgesetzt wird (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, 1580 [Juris Rnr. 13]).

    a) Allerdings ist festzuhalten, dass bei - wie hier - Annahme einer Verletzung der Menschenwürde eine Abwägung mit anderen, auch verfassungsrechtlich geschützten Belangen nicht möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, 1580 unter II.2.a.bb.[2].[b] der Gründe [JURIS Rn. 18]; ebenso ist das Verbot der Folter oder erniedrigender Behandlung in Art. 3 EMRK, der in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht ist, ausdrücklich abwägungsresistent ausgestaltet (Grabenwarter, EMRK, 2. Aufl. 2005, § 20 Rn. 20).

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07  

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

    Strafgefangene haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung (BVerfG NJW 2006, 1580 m.w.N.).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (BVerfG NJW 2006, 1580 ).

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08  

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08  

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08  

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamburg, 04.07.2011 - 1 U 34/10  

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn begleiteter Umgang nicht in fremder

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07  

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06  

    Rechtsfolgen der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes; Verletzung

  • BGH, 01.08.2007 - III ZR 284/06  

    Amtshaftung - Anspruch wegen rechtswidriger Inhaftierung

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08  
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07  
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07  
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2010 - 18 U 21/10  

    Keine Entschädigung wegen Mehrfachbelegung und offener Toilette in Haftzelle

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09  

    Amtshaftungsklage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen wegen

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 400/07  
  • OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05  

    Amtshaftung wegen eines rechtswidrigen Abberufungs-Aufforderungsbescheides des

  • OLG Celle, 03.04.2007 - 16 U 170/06  
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05  

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05  

    Keine Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit eines Straftäters gegen das

  • OLG Köln, 03.04.2008 - 7 W 21/08  

    Schadensersatzansprüche eines Strafgefangenen wegen Überbelegung der

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11  

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 ? wegen

  • LG Lüneburg, 05.07.2006 - 2 O 240/05  
  • LG Lüneburg, 06.07.2006 - 2 O 385/05  

    Schmerzensgeld nach rechtswidriger Ingewahrsamnahme

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