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   BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95   

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https://dejure.org/1996,2812
BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung der Berufsbezeichnung "Tierheilpraktikerin" in der Öffentlichkeit ohne klarstellenden Hinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesverfassungsbeschwerde - Rechtsweg - Subsidiarität - Bundesverfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1464
  • NVwZ 1996, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

    Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs hat diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, da eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht nicht Teil des nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtswegs ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. März 1999 - 2 BvR 514/99 -).

    Die Wirkungskraft des grundgesetzlichen Grundrechts wird durch eine solche Interpretation eines Landesgrundrechts nicht berührt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris; Beschluss vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 2058/05

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 S. 1

    Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei dem Landesverfassungsgericht hemmt den Fristlauf nicht, denn dieser Rechtsbehelf gehört nicht mehr zum Rechtsweg (§ 90 Abs. 2 BVerfGG, vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).
  • BVerfG, 30.03.1999 - 2 BvR 514/99

    Bundesverfassungsbeschwerde und Landesverfassungsbeschwerde - unzulässige

    Demgemäß läuft die Frist des § 93 BVerfGG zur Anfechtung der fachgerichtlichen Entscheidungen nicht erst ab Zustellung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, sondern bereits ab Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung der Fachgerichte (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 1630/96 - Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 = NJW 1996, S. 1464).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Im Rechtsstaat mit unmittelbar grundrechtsverpflichteter Fachgerichtsbarkeit, zumal auch mit "Wahlrecht" (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 1996, 1464) zwischen zwei Wegen verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes in Land und Bund, kann kein Anlaß bestehen, die Begründungslasten bei der Wahrnehmung der verschiedenen Rechtsverfolgungschancen in solcher Weise zu lindern - was nicht nur für Fristbestimmungen selbstverständlich ist, sondern gleichermaßen auch für die Anforderungen aus den §§ 49 1, 50 VerfGHG gilt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - VerfGH 34/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die tarifliche Eingruppierung und sich daraus

    Sieht das Landesrecht aber - wie hier in § 53 Abs. 1 VerfGHG - einen Ausschluss der Landesverfassungsbeschwerde bei Erhebung der Bundesverfassungsbeschwerde vor, so muss der Betroffene wählen (vgl. für den wortlautgleichen § 49 Abs. 1 VerfGHG BE: BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95, NJW 1996, 1464 = juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 1630/96

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verhältnis von Landes- zu

    Die Bundesverfassungsbeschwerde ist gegenüber einer Landesverfassungsbeschwerde nicht subsidiär; beide Rechtsbehelfe können nebeneinander eingelegt, beide Verfahren nebeneinander betrieben werden (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464 ; Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 90 Rn. 210, 214 ff. m.w.N.).
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