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   BVerfG, 01.08.1984 - 1 BvR 1396/83   

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BVerfG, 01.08.1984 - 1 BvR 1396/83 (https://dejure.org/1984,22156)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.1984 - 1 BvR 1396/83 (https://dejure.org/1984,22156)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 1984 - 1 BvR 1396/83 (https://dejure.org/1984,22156)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Den Betroffenen wurden für die gleichgestellten Beitragszeiten als versichert geltende Arbeitsverdienste nunmehr - ausgehend von der Einstufung in Leistungsgruppen (Anlage 1 zu § 22 FRG) und anhand der Anlagen 4 bis 5 aaO - auf der Grundlage von Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamtes ermittelte Bruttoarbeitsentgelte entsprechend einem im Bundesgebiet Versicherten mit vergleichbarer Ausbildung und beruflicher Stellung zugewiesen (vgl exemplarisch Roland Moser, Das FRG, DRV 1988, 455, 456, 478; zur Verfassungsmäßigkeit des damaligen Vorgehens s BVerfGE 43, 213 = SozR 5050 § 22 Nr. 5 sowie Beschlüsse vom 1. August 1984 - 1 BvR 1396/83 - SozR 5050 § 22 Nr. 16 und 18. Dezember 1985 - 1 BvR 611/85 - SozR 5050 § 22 Nr. 18).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Den Betroffenen wurden für die gleichgestellten Beitragszeiten als versichert geltende Arbeitsverdienste nunmehr - ausgehend von der Einstufung in Leistungsgruppen (Anlage 1 zu § 22 FRG) und anhand der Anlagen 4 bis 15 aaO - auf der Grundlage von Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamtes ermittelte Bruttoarbeitsentgelte entsprechend einem im Bundesgebiet Versicherten mit vergleichbarer Ausbildung und beruflicher Stellung zugewiesen (vgl exemplarisch Roland Moser, Das FRG, DRV 1988, 455, 456, 478; zur Verfassungsmäßigkeit des damaligen Vorgehens s BVerfGE 43, 213 = SozR 5050 § 22 Nr. 5 sowie Beschlüsse vom 1. August 1984 - 1 BvR 1396/83 - SozR 5050 § 22 Nr. 16 und 18. Dezember 1985 - 1 BvR 611/85 - SozR 5050 § 22 Nr. 18).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    b) Die hier zur Prüfung stehende Vorschrift des § 22 FRG idF des WFG ist vor dem Hintergrund der bisherigen Änderungen des FRG zu sehen: § 22 FRG aF war bei Erlaß des Gesetzes idF des FANG vom 25. Februar 1960 (BGBl I 93) eine Ausprägung des dem FRG (seinerzeit noch) zugrundeliegenden Eingliederungsprinzips (vgl BT-Drucks III/1109 S 36: "Damit wird auch im Verhältnis zu den einheimischen Versicherten die wünschenswerte Rechtsangleichung herbeigeführt"; vgl auch BVerfG Beschluß vom 26. Januar 1977 - 1 BvL 17/73 - BVerfGE 43, 213 = SozR 5050 § 22 Nr. 5 und BVerfG Kammer-Beschluß vom 1. August 1984 - 1 BvR 1396/83 - SozR 5050 § 22 Nr. 16; BSG Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - SGb 1997, 518).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    b) Die hier zur Prüfung stehende Vorschrift des § 22 FRG idF des WFG ist vor dem Hintergrund der bisherigen Änderungen des FRG zu sehen: § 22 FRG aF war bei Erlaß des Gesetzes idF des FANG vom 25. Februar 1960 (BGBl I 93) eine Ausprägung des dem FRG (seinerzeit noch) zugrundeliegenden Eingliederungsprinzips (vgl BT-Drucks 3/1109, S 36: "Damit wird auch im Verhältnis zu den einheimischen Versicherten die wünschenswerte Rechtsangleichung herbeigeführt"; vgl auch BVerfG Beschluß vom 26. Januar 1977 - 1 BvL 17/73 - BVerfGE 43, 213 = SozR 5050 § 22 Nr. 5 S 9 und BVerfG Kammer-Beschluß vom 1. August 1984 - 1 BvR 1396/83 - SozR 5050 § 22 Nr. 16; BSG Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - SGb 1997, 518).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 227/07

    Berücksichtigung weiterer Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Rahmen des

    Die damit verbundene Pauschalierung ist, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits entschieden hat (BVerfG, Beschluss vom 1. August 1984 - 1 BvR 1396/83 - SozR 5050 § 22 Nr. 16) mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. auch BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 9/91).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 3 R 1007/10

    Leistungsgruppen - Disponentin - Überprüfungsverfahren

    Das dabei angestrebte Ziel einer Gleichstellung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die ihr Arbeitsleben unter den unterschiedlichsten Bedingungen in den Herkunftsländern und unter sehr unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialstrukturen verbracht hatten, ließ sich, ohne dass Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wurde, nur durch Typisierungen und verhältnismäßig grobe Pauschalierungen erreichen, wobei Härten in Einzelfällen bei solchen generalisierenden Regelungen unvermeidlich und hinzunehmen sind (BSG, a.a.O., Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 01. August 1984 - 1 BvR 1396/83 -, SozR 5050 § 22 Nr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1998 - L 18 KN 76/95

    Rentenversicherung

    Die damit verbundene Pauschalierung verstößt - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 01.08.1989 (1 BvR 1396/83, SozR 5050 § 22 Nr. 16) entschieden hat - nicht gegen das Grundgesetz.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2016 - L 11 R 5022/15
    Da das FRG der Bewältigung nur dieses "außerordentlichen Problems" (BVerfG 01.08.1984, 1 BvR 1396/83, SozR 5050 § 22 Nr. 16) der Kriegsauswirkungen auf den Versicherungsschutz weiter Bevölkerungskreise dient, entspricht es seinem Regelungskonzept, nur die von diesen historischen Vorgängen - in generalisierender Betrachtung - beeinflussten Umstände den im Inland eingetretenen gleichzustellen.
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