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   BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90   

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BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90 (https://dejure.org/1992,2338)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1992 - 1 BvR 14/90 (https://dejure.org/1992,2338)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 (https://dejure.org/1992,2338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwangsversteigerung - Hinweispflicht - Interessenwidrige Verfahrensantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1699
  • Rpfleger 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat für das Zwangsversteigerungsverfahren einen Verfassungsverstoß des amtierenden Rechtspflegers gegen Art. 3 Abs. 1 GG aber dann angenommen, wenn im konkreten Fall die Ausübung der Hinweispflicht aus Erwägungen verneint worden ist, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und von daher den Schluß nahelegen, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 >74<).

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür auch in diesem Zusammenhang keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern objektive, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, derer sie Herr werden soll (BVerfGE 42, 64 >73<).

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters läßt sich aus der Verfassung nicht ableiten (vgl. BVerfGE 66, 116 >147<; 74, 1 >6<).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    § 139 ZPO geht in seiner Regelungsfolge über das durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete verfassungsrechtliche Minimum hinaus (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    Eine solche Grundrechtswidrigkeit besteht noch nicht, wenn die Anwendung des einfachen Verfahrensrechts zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit sich streiten läßt oder das sogar zweifelsfrei fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 67, 90 >94<).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters läßt sich aus der Verfassung nicht ableiten (vgl. BVerfGE 66, 116 >147<; 74, 1 >6<).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    c) Dahinstehen kann, ob die willkürliche Anwendung des Verfahrensrechts (§ 139 ZPO in Verbindung mit § 74 ZVG ) zugleich gegen Art. 14 GG in seiner Ausprägung als Gebot effektiven Rechtsschutzes verstößt (vgl. BVerfGE 51, 150 >156<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90
    Grundsätzlich sind die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts

    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).

    Infolgedessen verletzt nicht jeder Verstoß gegen eine einfachrechtliche Hinweispflicht zugleich Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O., S. 1699; BVerfGK 5, 10 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt jedoch gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren eine Verletzung des Willkürverbots an, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 10 ).

    So wenig der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger tatenlos zusehen darf, wenn ein Beteiligter infolge eines unterlassenen sachlich gebotenen Antrags nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG einen Rechtsverlust erleidet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.), so wenig darf er untätig bleiben, wenn - wie hier - bei einem Berechtigten, der den sachlich gebotenen Antrag gemäß § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG gestellt hat, ein Rechtsverlust zu erwarten ist, weil er es an einer für erforderlich gehaltenen ausdrücklichen Anmeldung seines Rechts habe fehlen lassen.

    Das Unterlassen des gebotenen und wegen des drohenden Verlusts der Grundschuld für die Beschwerdeführerin besonders wichtigen Hinweises und die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens mit dem Erlass des Zuschlagsbeschlusses durch das Amtsgericht stellen einen so erheblichen Verfahrensverstoß dar, dass in der Nichtbeanstandung durch das Landgericht eine objektiv nicht mehr verständliche Anwendung des Verfahrensrechts gesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    c) Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, 3, Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 f.), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.

    Das Willkürverbot zieht insoweit den den Gerichten eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielräumen äußerste Grenzen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699).

    Ein subjektiver Schuldvorwurf ist mit der Feststellung willkürlicher Rechtsanwendung nicht verbunden (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 ).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 95/06

    Folgen der Einstellung des Verfahrens nach dem Schluss der Versteigerung

    c) Ist nach allem von einer wirksamen Einstellungsbewilligung auszugehen, kommt es auf die Gegenrüge der Gläubigerin nicht mehr an, die Rechtspflegerin habe bei der Anhörung der Beteiligten über den Zuschlag verfahrensfehlerhaft den Hinweis auf das Eingreifen von § 85a Abs. 3 ZVG (vgl. dazu BVerfG NJW 1993, 1699 f.) unterlassen.
  • BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare

    Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, Rn. 10), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.

    Das Willkürverbot zieht insoweit den den Gerichten eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielräumen äußerste Grenzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992, a.a.O., Rn. 11).

    Ein subjektiver Schuldvorwurf ist mit der Feststellung willkürlicher Rechtsanwendung nicht verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992, a.a.O., Rn. 15).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ersteigerungsgebots wegen unterbliebener

    Daraus kann sich u. a. die Verpflichtung zur Anregung eines Antrags auf Versagung des Zuschlags wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze des § 74a Abs. 1 ZVG ergeben, nämlich dann, wenn sich in der Verhandlung über den Zuschlag (§ 74 ZVG) die Vermutung aufdrängt, dass einer der Beteiligten die für ihn nachteiligen Folgen der Zuschlagserteilung nicht erkennt (BVerfG NJW 1993, 1699; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 74 Rdn. 4; vgl. auch Stöber, ZVG 19. Aufl., Einl. Anm. 33.6).
  • OVG Hamburg, 08.04.2021 - 6 Bf 70/20

    Entscheidung über dei Länge der Befristung der Wirkung einer Ausweisung;

    Das rechtliche Gehör ist daher grundsätzlich auch dann nicht verletzt, wenn das Gericht einer durch einfaches Verfahrensrecht begründeten Frage- oder Aufklärungspflicht nicht nachkommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1984, 1 BvR 272/81, BVerfGE 66, 116, juris Rn. 77; zu § 139 ZPO: BVerfG, Beschl. v. 23.7.1992, 1 BvR 14/90, NJW 1993, 1699, juris Rn. 10).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2000, 1709; vgl. allerdings BVerfG NJW 1993, 1699) ist zwar Art. 103 Abs. 1 GG nicht auf Nachlassverfahren anwendbar, soweit diese - wie hier gemäß § 3 Nr. 2 lit. c RPflG - von dem Rechtspfleger des Amtsgerichts bearbeitet werden.
  • OVG Hamburg, 30.04.2021 - 6 Bf 42/21

    Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht im Berufungsverfahren; Darlegung

    Das rechtliche Gehör ist daher grundsätzlich auch dann nicht verletzt, wenn das Gericht einer durch einfaches Verfahrensrecht begründeten Frage- oder Aufklärungspflicht nicht nachkommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1984, 1 BvR 272/81, BVerfGE 66, 116, juris Rn. 77; zu § 139 ZPO: BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.7.1992, 1 BvR 14/90, NJW 1993, 1699, juris Rn. 10; Funke-Kaiser, a.a.O., § 78 Rn. 282 m.w.N.; vgl. Marx, AsylG, 10. Auflage 2019, § 78 Rn. 152 ff.).
  • LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Auch einen nach §§ 100 Abs. 3, 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren Verfahrensmangel, welcher vorliegend in der Verletzung von Aufklärungs- oder Hinweispflichten liegen könnte (zur Folge der Verletzung von Hinweispflichten vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.1992, 1 BvR 14/90; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.1976, 3 W 121/76 ), vermag die Kammer vorliegend nicht zu erkennen.
  • OLG Köln, 20.02.2020 - 2 Wx 50/20

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 1709; vgl. allerdings BVerfG NJW 1993, 1699) ist zwar Art. 103 Abs. 1 GG nicht auf das Verfahren vor dem Rechtspfleger anwendbar.
  • BSG, 27.02.2008 - B 11a AL 73/07 B
  • VerfGH Saarland, 23.07.2004 - Lv 2/04
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