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   BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1313
BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80 (https://dejure.org/1981,1313)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80 (https://dejure.org/1981,1313)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1981 - 1 BvR 1417/80 (https://dejure.org/1981,1313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Anrede und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Anrede einer Frau - Diskriminierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2178
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80
    Entscheidungen, die aufgrund offensichtlich unzulässiger Rechtsmittel ergehen, sind nicht geeignet, die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG zu unterbrechen oder neu in Lauf zu setzen (BVerfGE 48, 341 >344<).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 1981 - 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 2178).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 24 U 19/21

    Ansprüche wegen Geschlechtsdiskriminierung beim "Online-Shopping"

    Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80 -, juris, Rn. 2).
  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (vgl. BVerfG NJW 1981, 2178 Rn. 2).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/06

    Eröffnung des Finanzrechtsweg - keine Diskriminierung der Frau durch vorrangige

    Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei [...]; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91

    Anrede "Frau" für weibliche Personen; Anredeform ("Frau"); Dame (Anredeform);

    Das BVerfG hat bereits in seinem eine Verfassungsbeschwerde der Kl. betreffenden Beschluß vom 20.7.1981 (BVerfG, NJW 1981, 2178) ausgeführt, daß die Kl. durch die Anrede Frau nicht unter Verletzung des Art. 3 II und III GG gegenüber Männern diskriminiert werde, weil diese mit Herr angeredet würden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/07

    Steuererklärung - Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle stehen

    Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei juris; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1994 - 21 A 209/94

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Fehlende Diskriminierung; Frau; Mädchen

    Zur fehlenden Diskriminierung der Anrede "Frau" statt "Dame" vergleiche im übrigen BVerfG, 1981 -07-20, 1 BvR 1417/80 und OVG Lüneburg, 1994-10-20, 2 L 706/91.
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