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   BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03   

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https://dejure.org/2004,23253
BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03 (https://dejure.org/2004,23253)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03 (https://dejure.org/2004,23253)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 1 BvR 1418/03 (https://dejure.org/2004,23253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Begründung einer zivilrechtlichen Berufungsentscheidung mit einer nicht von den Verfahrensbeteiligten eingeführten Tatsache

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]) und zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]; 89, 381 [392]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03
    Soweit die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird, ist dies für das Begehren des Beschwerdeführers von untergeordneter Bedeutung, so dass ihm die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]; BVerfG, Erster Senat 3. Kammer, Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -, Umdruck S. 8).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]) und zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]; 89, 381 [392]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 [368]).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2004 - 1 BvR 1418/03
    Soweit die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird, ist dies für das Begehren des Beschwerdeführers von untergeordneter Bedeutung, so dass ihm die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]; BVerfG, Erster Senat 3. Kammer, Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -, Umdruck S. 8).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 2389/04

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fehlerhafte und nicht

    Nachdem die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 24. Mai 2004 - 1 BvR 1418/03 - (Juris) den die Berufung zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts wegen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hatte, beraumte das Oberlandesgericht Termin zur mündlichen Verhandlung an.
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