Rechtsprechung
   BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04   

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https://dejure.org/2004,6575
BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2004,6575)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2004,6575)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2004 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2004,6575)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Vorläufiges Verfügungsverbot hinsichtlich eines Grundstücks

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1; VermG § 4
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Rückübertragung eines Grundstücks nach dem VermG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Vorläufiges Verfügungsverbot durch einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 -.

    In dem dagegen gerichteten Verwaltungsstreitverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht die - vor dem Verwaltungsgericht erfolgreiche - Klage der Beschwerdeführerin abgewiesen, weil der Beigeladene Berechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes sei und seinem Rückübertragungsanspruch Ausschlussgründe nach § 4 VermG im Hinblick darauf nicht entgegenstünden, dass die die Beschwerdeführerin beim Erwerb des Grundstücks im Sinne des § 4 Abs. 2 VermG unredlich gewesen sei (vgl. VIZ 2004, S. 356).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 104, 51 ; stRspr).
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   BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04 (1)   

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https://dejure.org/2006,12618
BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04 (1) (https://dejure.org/2006,12618)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04 (1) (https://dejure.org/2006,12618)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 1 BvR 1418/04 (1) (https://dejure.org/2006,12618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Papierfundstellen

  • WM 2006, 1790
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen das Eigentumsgrundrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Gerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 89, 1 ).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 -.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein in einem Rechtsstreit nach dem Vermögensgesetz ergangenes Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 120, 246).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04
    Zwar wird der Schutzbereich der Eigentumsgarantie durch § 4 Abs. 2 VermG berührt (vgl. BVerfGE 101, 239 ), um dessen Anwendung es im Ausgangsverfahren gegangen ist.

    Bei dieser Regelung, die hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Redlichkeit des Eigentumserwerbs durch § 4 Abs. 3 Buchstabe a VermG konkretisiert wird, handelt es sich aber um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnet (vgl. BVerfGE 101, 239 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen das Eigentumsgrundrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Gerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 89, 1 ).
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    (1) Diese nimmt darauf Bedacht, dass die durch das Zwangsversteigerungsgesetz angeordnete Formalisierung des Versteigerungsverfahrens und der nach § 90 Abs. 1 ZVG mit dem Zuschlag einhergehende Verlust schuldnerfremden Eigentums als Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zwar verfassungskonform sind (vgl. auch BVerfG, WM 2006, 1790, 1791 zum redlichen Eigentumserwerb nach § 4 VermG sowie BGH, Urteil vom 2. Juli 1992 - IX ZR 274/91, VersR 1992, 1537, 1539 zur Versteigerung beweglicher Sachen), die Interessen der an dem Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligten jedoch auch bei der Anwendung und Auslegung des Verfahrensrechts in ein ausgewogenes Verhältnis (vgl. auch BVerfGE 101, 239, 259) gebracht werden müssen.
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   BVerfG, 12.09.2005 - 1 BvR 1418/04   

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https://dejure.org/2005,75309
BVerfG, 12.09.2005 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2005,75309)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2005 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2005,75309)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   BVerfG, 07.03.2006 - 1 BvR 1418/04   

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BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2006 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2006,81465)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2006 - 1 BvR 1418/04 (https://dejure.org/2006,81465)
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