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   BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82   

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https://dejure.org/1985,155
BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82 (https://dejure.org/1985,155)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82 (https://dejure.org/1985,155)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 1 BvR 1428/82 (https://dejure.org/1985,155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 3
    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten Semester und Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wichtiger Grund - Fachrichtungswechsel - Studiumsabbruch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 230
  • NJW 1985, 2635 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 731
  • FamRZ 1985, 895
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Jedoch kann das Bundesverfassungsgericht bei einer Verletzung von Verfassungsrecht durch die Gerichte eingreifen, die dann gegeben ist, wenn der gerügte Fehler gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegt (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 58, 369 (374)).
  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 66, 234 (242); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 66, 234 (242); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 66, 234 (242); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 66, 234 (242); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 66, 234 (242); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Rechtsprechung liegt auch vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Rechtsprechung liegt unter anderem vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Sie bietet keine Anhaltspunkte für den Vorwurf der Willkür oder für eine Verkennung der Bedeutung und Tragweite grundrechtlicher Gewährleistungen (zu diesem Prüfungsmaßstab BVerfGE 18, 85 ; 60, 348 ; 70, 230 ).
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