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   BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95   

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https://dejure.org/1996,4077
BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95 (https://dejure.org/1996,4077)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95 (https://dejure.org/1996,4077)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 1 BvR 1429/95 (https://dejure.org/1996,4077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Voraussetzungen für eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen zu Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 88, 87 [97]; 90, 22 [25] zu Art. 3 Abs. 1 GG ; BVerfGE 87, 1 ff. zu Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG ).

    Nach Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber zwar verpflichtet, den Mangel des Rentenversicherungssystems, der in dem durch Kindererziehung bedingten Nachteil bei der Altersversorgung liegt, in weiterem Umfang als bisher auszugleichen (vgl. BVerfGE 87, 1 [40 f.]).

    Zudem muß der Gesetzgeber bei der Festlegung der Reformschritte die jeweilige Haushaltslage und die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 1 [40 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen zu Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 88, 87 [97]; 90, 22 [25] zu Art. 3 Abs. 1 GG ; BVerfGE 87, 1 ff. zu Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen zu Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 88, 87 [97]; 90, 22 [25] zu Art. 3 Abs. 1 GG ; BVerfGE 87, 1 ff. zu Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG ).
  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

    Gerade im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war der Gesetzgeber wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gehalten, Unterschiede in der Rentenversicherung beider deutschen Staaten in angemessener Zeit abzubauen (BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. Februar 1996 - 1 BvR 1429/95 -, nicht veröffentlicht).

    Für diesen Interessenausgleich haben der EinigVtr und die auf ihm beruhenden Regelungen für eine Übergangszeit bewußt eine Ungleichbehandlung der Versicherten in den alten und in den neuen Bundesländern hingenommen (BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 15. Februar 1996 - 1 BvR 1429/95 -, nicht veröffentlicht).

  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 109/01

    Invalidenrentenanspruch nach dem RÜG - Wohnsitzverlegung vor dem 18.5.1990 -

    Die Systementscheidung ist in mehreren Urteilen sowohl des BSG als auch des BVerfG ausdrücklich für verfassungsmäßig erachtet worden (BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1998, B 5/4 RA 23/97 R).
  • LSG Sachsen, 15.03.2000 - L 3 KN 31/98
    Gerade im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war der Gesetzgeber wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gehalten, Unterschiede in der Rentenversicherung beider deutscher Staaten in angemessener Zeit abzubauen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.02.1996 1 BvR 1429/95).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 207/01

    Feststellung der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen

    Dabei bestand grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik, Ansprüche und Anwartschaften aus der ehemaligen DDR überhaupt zu übernehmen (siehe nur: BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1998, B 5/4 RA 23/97 R).
  • LSG Sachsen, 09.10.2002 - L 4 RA 169/02

    Feststellung der Regelaltersrente wegen zusätzlicher Altersversorgung der

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01

    Anrechnung von pflichtversicherten Beitragszeiten in der ehemaligen DDR; Einfluss

    Dies erfolgte auch deshalb, weil Ausnahmetatbestände vorgesehen sind, unter die der Kläger aber - siehe oben - nicht fällt bzw. deren etwaige Ansprüche er von vornherein nicht geltend macht (etwa zum beruflichen Rehabilitierungsgesetz) (zur Systementscheidung vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 15.2.1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14.12.1998, B 5/4 RA 23/97 R; zu § 256 a Abs. 3 SGB VI: BSG, Urteil vom 23.3.2000, B 13 RJ 35/99 R; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.2.2000, L 1 RA 155/99).
  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 4 RA 17/01
    Gerade im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war der Gesetzgeber wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gehalten, Unterschiede in der Rentenversicherung beider deutschen Staaten in angemessener Zeit abzubauen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 28/01
    Im Rahmen der bekanntlich zu Gunsten des Rentenrechts des SGB VI ausgefallenen sog. Systementscheidung (gebilligt vom BVerfG, Beschluss v. 15. Februar 1996, Az.: 1 BvR 1429/95; vgl. auch BSG-Urteil v. 14. Dezember 1998, Az.: B 5/4 RA 23/97 R) war dem Gesetzgeber ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zuzubilligen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2006 - L 1 RA 128/04
    Dabei sind die bundesdeutschen Rentenversicherungsträger insbesondere auch keine Rechtsnachfolger der DDR-Renten- und Versorgungsträger geworden (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1998, B 5/4 RA 23/97 R).
  • LSG Sachsen, 03.12.1997 - L 1 Kn 53/96

    Anspruch auf Bergmannsvollrente nach Vollendung des 50. Lebensjahres; Anrechung

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