Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.03.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,996
BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner Versicherter der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 ATV, § 32 Abs 4 ATV, § 33 Abs 1 ATV
    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des Tenors der gerichtlichen Entscheidungen und ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des Tenors der gerichtlichen Entscheidungen und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Startgutschriften gescheitert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 203
  • FamRZ 2010, 797
  • DVBl 2010, 65
  • DB 2010, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Auch der Bundesgerichtshof verwies in seiner in Bezug genommenen Leitentscheidung darauf, dass die Tarifvertragsparteien verschiedene Möglichkeiten hätten, den Beanstandungen Rechnung zu tragen (BGHZ 174, 127 ), und kam zu dem Ergebnis, dass er sich mit Blick auf die Tarifautonomie einer ersatzweisen Regelung zur Schließung von Lücken zu enthalten habe (BGHZ 174, 127 ).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Urteilsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    d) Der in der Senatsrechtsprechung auf den Angeklagten im Strafprozess beschränkte Obersatz, wonach in einzelnen Ausführungen der Entscheidungsgründe eine Grundrechtsverletzung des Angeklagten erblickt werden könne, wenn sie - für sich genommen - diesen so belasteten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen sei (BVerfGE 28, 151 ), wurde in jüngeren Kammerentscheidungen allgemein zwar auf den "Betroffenen" ausgedehnt (BVerfGK 17, 203 ; vgl. auch die Parallelentscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    Entscheidend ist allein das Vorliegen rechtlicher Nachteile bei dem jeweiligen Beschwerdeführer (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18

    Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten

    Eine ergänzende Tarifauslegung scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN; 3. Juli 2014 - 6 AZR 753/12 - Rn. 37, BAGE 148, 323; 23. April 2013 -  3 AZR 23/11  - Rn. 29 mwN; vgl. auch BVerfG 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08  - Rn. 29 ) .
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die urheberrechtliche Störerhaftung

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2421
BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,2421)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,2421)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,2421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner Versicherter der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beschwer durch nachteilige Ausführungen in der Begründung eines Urteils; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Gerichtliche Überprüfung von Tarifvereinbarungen und Schließung von Lücken infolge der Unwirksamkeit von Vereinbarungen; ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9; GG Art. 14
    Verfassungsgemäßheit der Berechnung der Rentenanwartschaften von rentenfernen Versicherten der VBL in Form von Startgutschriften

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer Beschwer durch nachteilige Ausführungen in der Begründung eines Urteils; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Gerichtliche Überprüfung von Tarifvereinbarungen und Schließung von Lücken infolge der Unwirksamkeit von Vereinbarungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1165
  • VersR 2010, 1166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08
    Auch der Bundesgerichtshof verwies in seiner in Bezug genommenen Leitentscheidung darauf, dass die Tarifvertragsparteien verschiedene Möglichkeiten hätten, den Beanstandungen Rechnung zu tragen (BGHZ 174, 127 ) und kam zu dem Ergebnis, dass er sich mit Blick auf die Tarifautonomie einer ersatzweisen Regelung zur Schließung von Lücken zu enthalten habe (BGHZ 174, 127 ).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Urteilsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08
    Die Gerichte haben die positive Verpflichtung, die Grundrechte durchzusetzen (vgl. BVerfGE 49, 252 ).
  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der

    Er überlässt die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen, die sie autonom durch Vereinbarungen treffen (BVerfG, VersR 2010, 1166 Rn. 25; ZTR 2010, 309 Rn. 29; vgl. auch BAGE 110, 277 unter 4 a).

    Das Interesse der Versicherten hat dahinter zurückzustehen, auch wenn sich mittlerweile die ersten Jahrgänge zum Umstellungsstichtag rentenferner Versicherter nicht mehr in der Anwartschaftsphase befinden (vgl. auch BVerfG VersR 2010, 1166 Rn. 26-28; ZTR 2010, 309 Rn. 30-32) sondern bereits eine Betriebsrente bei der Beklagten beziehen.

  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15

    Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte

    Er überlässt die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen, die sie autonom durch Vereinbarungen treffen (BVerfG VersR 2010, 1166 Rn. 25; ZTR 2010, 309 Rn. 29; vgl. auch BAGE 110, 277 unter 4 a).

    Das Interesse der Vers icherten hat dahinter zurückzustehen, auch wenn sich mittlerweile die ersten Jahrgänge zum Umstellungsstichtag rentenferner Versicherter nicht mehr in der Anwartschaftsphase befinden (vgl. auch BVerfG VersR 2010, 1166 Rn. 26-28; ZTR 2010, 309 Rn. 30-32), sondern bereits eine Betriebsrente bei der Beklagten beziehen.

  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 284/13

    Versorgungsausgleich: Versagung des Pensionistenprivilegs in einem Übergangsfall

    Letztere hätten diesbezügliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die am 29. März 2010 gefallen seien (FamRZ 2010, 797 und VersR 2010, 1166), abwarten dürfen.
  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

    Gegen diese Rechtsprechung gerichtete Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 -, BVerfGK 17, 203; Beschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 -, VersR 2010, 1166; Beschluss v. 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 -, BVerfGE 131, 66; Beschluss v. 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 103/10

    Systemumstellung in der Altersversorgung bei einer kirchlichen

    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 119/10

    Übergangsregelung für sog. rentenferne Versicherte i.R.d. Systemumstellung der

    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10

    Rechtmäßigkeit einer Systemumstellung in der Altersversorgung durch

    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Altersversorgung der Kirchlichen

    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht