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   BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09   

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BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09 (https://dejure.org/2009,4602)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2009 - 1 BvR 144/09 (https://dejure.org/2009,4602)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2009 - 1 BvR 144/09 (https://dejure.org/2009,4602)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Pflicht aus § 10 Abs 1 S 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen Nennung einer der Kurzbezeichnung entsprechenden Zahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf Briefbögen verletzt weder Art 12 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 S. 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA); Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG durch § 10 Abs. 1 S. 3 BORA

  • opinioiuris.de

    Nennung einer der Kurzbezeichnung entsprechenden Zahl von Gesellschaftern

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG
    Wer sich "Rechtsanwälte" nennt, muss zwei Anwälte auf dem Briefbogen haben

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BORA § 10 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 3 BORA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer berufsrechtlichen Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Pflichtverletzungen bei der Kurzbezeichnung seiner Kanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 10 Abs. 1 BORA, Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, Abs. 1 GG
    Eine Kanzlei mit dem Zusatz Rechtsanwälte muss mindestens zwei Rechtsanwälte auf dem Briefbogen führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 277
  • NJW 2009, 2587
  • AnwBl 2009, 449
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02

    Das aus RABerufsO § 10 Abs 1 resultierende Gebot, alle in einer Sozietät

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    So werden Rechtsuchende durch die namentliche Benennung der Rechtsanwälte auf dem Briefbogen in die Lage versetzt, mögliche Interessenwiderstreite abzuschätzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ).

    Allein durch den Umstand, dass sich das angestrebte Ziel durch eine noch strengere Regelung - etwa die namentliche Benennung sämtlicher in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte ohne Rücksicht auf die gewählte Kurzbezeichnung - möglicherweise besser erreichen ließe, wird jedoch die Eignung der Regelung nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 101, 331 ; auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ).

    Auch praktische Schwierigkeiten der Briefbogengestaltung - wie sie etwa von Großkanzleien mit einer Vielzahl bereits aufgrund § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA namentlich zu benennender Gesellschafter geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ) - können im vorliegenden Fall nicht bestehen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, so dass die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).

    Dem Normgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 77, 84 ; 115, 276 ).

    Ihm obliegt es, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ; 115, 276 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, so dass die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).

    Ihm obliegt es, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ; 115, 276 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Maßnahmen, die sie dabei beschränken, stellen Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung dar und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 101, 331 ).

    Allein durch den Umstand, dass sich das angestrebte Ziel durch eine noch strengere Regelung - etwa die namentliche Benennung sämtlicher in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte ohne Rücksicht auf die gewählte Kurzbezeichnung - möglicherweise besser erreichen ließe, wird jedoch die Eignung der Regelung nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 101, 331 ; auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, S. 2163 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von dem Beschwerdeführer als verletzt gerügten Rechte angezeigt; denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Maßnahmen, die sie dabei beschränken, stellen Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung dar und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, so dass die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, so dass die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).
  • BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07

    Verfassungsmäßigkeit eines belehrenden Hinweises der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Die angegriffene Regelung dient der Transparenz sowie der Information des rechtsuchenden Publikums und damit hinreichenden Belangen des Gemeinwohls (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 2007 - 1 BvR 2482/07 -, NJW 2008, S. 502 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
    Dem Normgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 77, 84 ; 115, 276 ).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 33/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung einer Partnerschaftsgesellschaft

    Anders als die Klägerin meint, wird einer solchen Gefährdung, insbesondere soweit es um das vorgenannte persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten geht, angesichts der vorbezeichneten Zielsetzung des Gesetzgebers nicht bereits dadurch in ausreichendem Maße entgegengewirkt, dass der Mandant - wenn der Briefbogen ihm, wovon offenbar auch die Klägerin ausgeht, mit Blick auf die in § 10 Abs. 2 Satz 1 BORA enthaltene Regelung keinen näheren Aufschluss über die Zusammensetzung einer als Gesellschafterin an einer Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligten Partnerschaftsgesellschaft geben sollte - selbst aktiv werden und sich diese Informationen durch Einsichtnahme in das Partnerschaftsregister (§§ 4, 5 PartGG) verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne auch BVerfG, NJW 2009, 2587 Rn. 15).
  • VG Hannover, 30.08.2022 - 5 A 3104/19
    Maßnahmen, die sie dabei beschränken, stellen Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung dar und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2009 - 1 BvR 144/09 -, juris Rn. 8).

    Soweit die Klägerin anführt, ein Mandant werde sich heute ohnehin nicht an einem Kanzleischild orientieren, sondern am Internetauftritt, ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Alternative der Informationsbeschaffung handelt, bei denen der Ratsuchende selbst aktiv werden muss und die schon aus diesem Grund keinen vergleichbaren Eignungsgrad aufweisen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2009 - 1 BvR 144/09 -, juris Rn. 15).

    Der Klägerin geht es letztlich um die Vermeidung einer als lästig und antiquiert empfundenen Informationsplicht; dieses Interesse ist von untergeordneter Bedeutung (s. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2009 - 1 BvR 144/09 -, juris Rn. 18).

  • LG Arnsberg, 03.03.2011 - 8 O 32/11

    Briefbogen einer Rechtsanwaltssozietät verstößt gegen § 10 Abs. 2 S. 3 BORA bei

    Dieser Eingriff genügt aber den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkenden Gesetzen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2008, 502, und ausführlicher 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2009, 2587; BGH NJW 2007, 3349).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09

    Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt

    Dem Normgeber kommt dabei generell ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009 - 1 BvR 144/09 - NJW 2009, 2587 ff.).
  • LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12

    Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer

    Hierbei ist es durchaus möglich, durch ausdrückliche Hinweise an die Rechtssuchenden, wie etwa die nach § 8 BORA zulässige Angabe des Anstellungsverhältnisses oder freien Mitarbeit, Transparenz zu schaffen und einen haftungsbegründenden Rechtsschein zu vermeiden (BVerfG, 1 BvR 144/09, Nichtannahmebeschluss vom 24.03.2009, Juris, RN 17).Ob der Sternchenhinweis hinreichend ist - nach Auffassung des Gerichts ist das der Fall - bedarf hier ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob es irreführend ist, wenn der Sternchenhinweis an anderer Stelle - im Internet - fehlen sollte (so die Behauptung der Antragstellerin).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14

    Versetzung eines ehemaligen Mitarbeiters des MfS der ehemaligen DDR vom BStU zu

    Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, so dass die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. Bundesverfassungsgericht, 24.03.2009, 1 BvR 144/09, NJW 2009, 2587 mwN.).
  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 7 A 1323/09

    Verpflichtung von Mitgliedern der Architekten- und Stadtplanerkammer zur

    Allein durch den Umstand, dass sich das angestrebte Ziel durch eine strengere Regelung möglicherweise besser erreichen ließe, wird die Eignung der betroffenen Regelung nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009 - 1 BvR 144/09 - NJW 2009, 2587 ff.).
  • VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 A 3678/14

    Anlieferung; Behältnis; Tiere; Tierschutzschlachtrecht; Tierschutztransportrecht;

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. etwa Urteil vom 6. Dezember 2005 - C-453/03 u.a. - juris, Rn. 69; Kingreen in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, Rn. 68 zu Art. 52 GRCh), der derjenigen des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Art. 20 GG entspricht (vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2009 - 1 BvR 144/09 - NJW 2009, 2587, juris, Rn. 12), steht dem Normgeber bei der Beurteilung komplexer Zusammenhänge ein weites Ermessen zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - 6s A 689/10

    Verfassungsmäßigkeit der Fortbildungspflicht für Architekten gemäß § 22 Abs. 2

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2009 - 1 BvR 144/09 -, NJW 2009, 2587, mit weiteren Nachweisen.
  • LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 128/10

    Wechsel vom Beschwerdeverfahren zum Erkenntnisverfahren und Entscheidung durch

    Dieser Eingriff genügt aber den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkenden Gesetzen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2008, 502, und ausführlicher 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2009, 2587; BGH NJW 2007, 3349).
  • VG Frankfurt/Main, 28.04.2010 - 12 K 4069/09

    Fortbildungspflicht des Architekten

  • LBerG Architekten Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - 6s A 689/10

    Architekt Berufspflicht Fortbildungspflicht Nachweispflicht Verfassungsmäßigkeit

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