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   BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90   

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https://dejure.org/1991,1104
BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 (https://dejure.org/1991,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 (https://dejure.org/1991,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 1 BvR 1441/90 (https://dejure.org/1991,1104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Einfache Post - Vermutung des Zugangs - Gutachtenübersendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2757
  • NVwZ 1991, 1073 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und auch offensichtlich begründet; das Bundesverfassungsgericht hat, wie sich aus seiner Entscheidung BVerfGE 36, 85 ergibt, die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage bereits entschieden (§ 93 b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).

    Auch im Beschwerdeverfahren ist der Beschwerdeführer zu hören, bevor eine ihm nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. BVerfGE 36, 85 [87]).

    Ist dies nicht geschehen und kann der Zugang des Gutachtens nicht in anderer Weise - etwa dadurch, daß der Beschwerdeführer schriftlich auf das Gutachten erwidert hat - festgestellt werden, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht genügt (vgl. BVerfGE 36, 85 [87 f.]).

    Postsendungen können verloren gehen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88 f.]; BGHZ 24, 308 [312]; BGH NJW 1961, S. 1176 [1177]; BAG NJW 1961, S. 2132; OLG Köln MDR 1987, S. 405 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 [96]; 57, 346 [359]; 65, 227 [233]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 [96]; 57, 346 [359]; 65, 227 [233]).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Da die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nicht anberaumt worden ist, der Beschwerdeführer auch selbst keinen bestimmten Versteigerungstermin angegeben hat, ist angesichts der Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung kein Raum (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer insoweit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt (§ 92 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 74, 358 [369]; 81, 347 [355]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 64, 135 [143]; 67, 96 [99]; st. Rspr.).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Postsendungen können verloren gehen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88 f.]; BGHZ 24, 308 [312]; BGH NJW 1961, S. 1176 [1177]; BAG NJW 1961, S. 2132; OLG Köln MDR 1987, S. 405 ).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Dadurch entfällt für den Beschwerdeführer eine mögliche Beschwer durch den Beschluß des Oberlandesgerichts, mit dem seine weitere sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen wurde (vgl. BVerfGE 14, 320 [324]).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 [96]; 57, 346 [359]; 65, 227 [233]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
    Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer insoweit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt (§ 92 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 74, 358 [369]; 81, 347 [355]; st. Rspr.).
  • OLG Köln, 12.12.1986 - 20 U 206/85

    Einschreiben; Anscheinbeweises; Willenserklärung; Wirksamkeit einer

  • BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 173/59

    Die Beweislast liegt beim Absender

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung: S 73; Bundesgerichtshof vom 5.4.1978 - IV ZB 20/78, VersR 1978, 671; BGH vom 24.4.1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, 2035 aE).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Denn es besteht ohne gesetzliche Regelung - an der es hier fehlt, s.o. - keine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens (BVerfG, Beschluss vom 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 -, juris, NVwZ 1991, 1073).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Denn es besteht ohne gesetzliche Regelung - an der es hier fehlt - keine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.5.1991, 1 BvR 1441/90, NVwZ 1991, 1073, juris Rn. 13).
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